Zugesendet von einem Vater, nach seiner Aussage, Schreiben seiner Rechtsanwältin an die Schule.

"Sehr geehrte Frau (......)
anbei überlasse ich Ihnen das Urteil des Amtsgericht Weimar vom 08.04.21 zur
Kenntnisnahme.
Ich fordere Sie und die Lehrerschaft auf, es ab Montag den 12.04.21 zu unterlassen
dass die Kinder an Ihrer Schule getestet werden,
dass die Kinder an Ihrer Schule Masken tragen müssen,
dass die Kinder an Ihrer Schule untereinander Abstand halten müssen,
und bitte mir bis zum 13.04.21 zu bestätigen, dass Sie diese Aufforderung an die gesamte
Lehrerschaft weiter gegeben haben und Sie meiner Forderung nachkommen werden.
Da das Urteil 178 Seiten lang ist, erlaube ich mir auf folgendes hinzuweisen:
Der vom Kultusministerium vorgesehene Hotgen Antigentest, ist ein Nasentest und stellt einen
körperlichen Eingriff dar. Für diesen Eingriff gibt es keine gesetzliche Grundlage. Eine
Verordnung oder Anweisung aus dem Kultusministerium ist keine ausreichende Ermächtigung
für solch einen Eingriff. Jeder Eingriff stellt somit per se eine Körperverletzung gem. § 223
StGB dar. Sie und die Lehrerschaft, dürfen sich hieran nicht beteiligen, sondern haben die
Pflicht zur Remonstration.
Im übrigen lesen Sie bitte die Handreichung genau durch, es ist nur von sollen die Rede, nicht
von müssen. Das Kultusministerium weiß, warum es die Handreichung in dieser Form
abgefasst hat.
In der Anwendungsbeschreibung des Schnelltests ist ausdrücklich erwähnt, dass der Test nur
bei Verdachtsfällen angewendet werden soll. Gesunde Kinder ohne Symptome sind keine
Verdachtsfälle!
Es gibt außerdem eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der eine
anlasslose Testung von Pflegepersonal als unzulässig erklärt hat. Somit ist die anlasslose
Testung von Schulkindern erst Recht zu unterlassen.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie mich gerne per eMail kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin (......)
MS Office 2010 Activator: What You Need to Know