👆Die gestrige Medienmitteilung des Bundesamtes für Gesundheit und der EKIF wirft diverse Fragen auf:

1.) Über die letzten 2 Jahre hat sich die Evidenz verdichtet, dass die experimentellen mRNA-Substanzen das Immunsystem schwächen und das Risiko von Infektions- und Krebserkrankungen erhöhen. Warum erhalten BAG und EKIF ausgerechnet für Personen mit schwer geschwächtem Immunsystem die generelle Impfempfehlung aufrecht?

2.) In dieser Medienmitteilung räumen nun sogar BAG und EKIF ein, dass die Schutzwirkung der diversen Covid-19-"Impfungen" gegen Übertragung von "derzeit zirkulierenden Viren [...] als minimal eingeschätzt [wird]" Welchen Nutzen sollen dann diese Substanzen überhaupt noch haben, in Anbetracht der historisch einmalig hohen Risiken, welche mit diesen experimentellen mRNA-Injektionen verbunden sind?!

3.) Wenn sogar BAG und EKIF einräumen, dass für die Allgemeinheit kaum noch ein Risiko besteht, schwer an Covid-19 zu erkranken, warum hält SWISSMEDIC dann nach wie vor an den diversen Verlängerungen der befristeten Zulassungen fest? Die Frage muss gestellt werden, weil die fraglichen Arzneimittel gemäss Heilmittelgesetz im Verfahren der befristeten Zulassung (Art. 9a HMG) zugelassen wurden. In diesem Verfahren dürfen Zulassungen nur zum Schutz ganz bestimmter Personengruppen erteilt werden, d.h.: (i.) nur für Personen, welche durch Covid-19 tatsächlich lebensgefährlich oder invalidisierend bedroht sind, und (ii.) nur wenn die zugelassenen Substanzen auch tatsächlich gegen diese Gefahr schützen. Letzteres ist aber nicht der Fall.

Das bedeutet:
Swissmedic hätte ebenfalls längstens Veranlassung gehabt, ihre befristeten Zulassungen aufzuheben oder zumindest den Anwendungsbereich der Zulassungen äusserst strengen Restriktionen zu unterwerfen. Und selbstverständlich hätte Swissmedic bei ihrer Informationspolitik zu diesen experimentellen und risikobehafteten mRNA-Substanzen (sowie ihrer diesbezüglichen Produktüberwachung) längst die damit verbundenen tatsächlichen Risiken berücksichtigen müssen.

4.) etc. (Hinweis zur Situation des Flugpersonals der SWISS folgt separat)
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