Ein Unterschied wie Tag und Nacht

Vielfach wird aus Unkenntnis das Deutsche Reich und das sogenannte "Dritte Reich" fälschlicherweise gleichgesetzt. Hier gilt es unbedingt zu differenzieren und beide Konstrukte voneinander abzugrenzen!

Das Deutsche Reich und das sogenannte "Dritte Reich" sind zwei Dinge, die unter gar keinen Umständen gleichgesetzt werden können.

Der Begriff Deutsches Reich ist die völkerrechtlich korrekte Bezeichnung für einen Staatenbund wie er im Jahre 1871 gegründet wurde - weiter nichts. Das Deutsche Reich als legitimes Völkerrechtssubjekt gibt es bereits seit vielen Jahrhunderten (auch wenn es früher zeitweise anders genannt wurde, beispielsweise "Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation" etc.).

Der Begriff "Drittes Reich" ist demgegenüber kein völkerrechtlicher Begriff, er ist eher als ein Begriff aus dem "Polit-Jargon" anzusehen und bezeichnet das nationalsozialistische Unrechtsregime und die illegale nationalsozialistische Rechtssetzung in der Zeit von 1933 bis 1945 und bestand damit lediglich zwölf Jahre. Das sogenannte "Dritte Reich" hatte zudem keine staatsrechtliche Grundlage, es basierte auf der rechtswidrigen Außerkraftsetzung der verfassungsmäßigen Ordnung des Deutschen Reiches.

Somit stehen sich das Deutsche Reich und das sogenannte "Dritte Reich" völlig konträr beziehungsweise feindlich gegenüber. Sie haben nichts miteinander zu tun!

Die nationalsozialistische Rechtssetzung des sogenannten "Dritten Reiches" wurde von den Alliierten Siegermächten des Zweiten Weltkrieges auf der Potsdamer Konferenz sowie im SHAEF-Gesetz Nr. 1 aufgehoben. Sie war zudem per se rechtswidrig, da sie bereits illegal zustande gekommen war.

Es wird von den "BRD"- und Medien-Vertretern wiederholt versucht, die Begriffe Deutsches Reich und "Drittes Reich" gleichzusetzen, um negative Emotionen gegenüber der korrekten Bezeichnung Deutsches Reich zu bewirken.

Ein Vergleich von "BRD" oder "Weimarer Republik" mit dem "Dritten Reich" wäre da angebrachter und führt zu viel mehr Ähnlichkeit!
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