Ein Por­tal zur Bu­chung von Flug­rei­sen er­hebt eine un­zu­läs­si­ge zu­sätz­li­che Ge­bühr, wenn zunächst ein Preis angezeigt wird, der nur bei Zahlung mit nicht gän­gi­gen Kre­dit­kar­ten gilt, bei Auswahl anderer Zahlungsmittel hingegen eine zusätzliche "Servicepauschale" anfällt.

BGH Az. I ZR 205/20
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