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Wer ungefragt in einem fremden #WLAN-Netz in der #Nachbarschaft surft, macht sich einem #Urteil des #Landgerichts Wuppertal zufolge nicht strafbar. Voraussetzung ist nur, dass das #Netzwerk unverschlüsselt ist.
In dem vorgelegten Fall hat sich ein Fremder mit seinem #Notebook mit einem offenen privaten WLAN-Netzwerk verbunden, um #kostenlos im #Internet zu surfen.

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