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Im Bürgerlichen #Gesetzbuch BGB (§ 1619) ist festgehalten: "Das #Kind ist, solange es dem elterlichen #Hausstand angehört und von den #Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner #Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem #Hauswesen und #Geschäft #Dienste zu leisten.

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