Forwarded from L•⚓️•🐟
Seit dem Paragraph 1 der alten GVO aufgehoben wurde, handelt der GV seit dem 1.8.2012 als Privatperson selbständig und nicht als Beamter im Sinne des Beamtenrechts. Außerdem wurden Paragraphen 20 und 24 aufgehoben, die örtliche und sachliche Zuständigkeit entziehen. Das bedeutet, dass GV keine Hoheitsrechte zur Betreibung finanzieller oder sonstiger Forderungen besitzen. ⬅️ Das schreiben und fragen, ob er das widerlegen und seine Hoheitsrechte nachweisen kann. Und sagen, dass ohne Nachweis der hoheitlichen Befugnissen seine Forderungen nicht anerkannt werden. Wenn er das ignoriert und weiter droht und fordert, antworten, dass er leider seine Befugnisse noch nicht belegt hat usw. Mit einem Gerichtsvollzieher hatte ich Erfahrung im 2013. Nach so einem Brief und weiteren Forderungen von mir, wie gründungsurkunde von BRD und rechtliche Grundlage für seine Geldforderung vorlegen, hat er sich nie wieder bei mir gemeldet. Eine andere Gerichtsvollzieherin vor einigen Jahren war hartnäckiger und hat mich so lange belästigt, bis sie von mir eine Gegenrechnung bekommen hat. Ihr habe ich geschrieben, dass wenn sie keine hohetsrechte nachweisen kann, sind ihre Forderungen ein Angebot und lehne es ab. Aber weil die so scharf auf eine Geschäftsbeziehung mit mir ist, mache ich ihr gerne ein Gegenangebot, aber unter meinen Bedingungen. Und zwar jeder Kontakt ihrerseits, ob Klingeln an der Tür oder Benutzung meines Briefkastens, eine email etc. wird ihr in Rechnung gestellt. Nach der ersten Rechnung wollte sie nichts mehr von mir. Dazu kann ich Videos von Andreas Clauss empfehlen - sehr gut erklärt und mit viel Humor.
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