Gastronomie, Hotels, Freizeit, Kultur, ÖPNV

Freizeit- und Kultureinrichtungen, Clubs, Diskotheken, Bars, Fitnesscenter, Bäder und Lifte bleiben weiter dicht, Weihnachtsmärkte und Bergparaden sind verboten. Hotels dürfen nicht nur für Geschäftsreisende, sondern auch für Übernachtungen im Zusammenhang mit Familienbesuchen öffnen. Teamsport ist nur bis 16 erlaubt. Im ÖPNV gilt weiter FFP-2-Maskenpflicht.

Bereits angekündigt: Bei einer Inzidenz über 1500 an drei Tagen in Folge muss die Gastronomie am nächsten, also am vierten Tag schließen. Entenbraten oder Pizza bestellen und abholen oder liefern lassen - kein Problem. Bei Beerdigungen gilt 3G.Demos, Versammlungen

An den bislang geltenden Regelungen ändert sich nichts. Also: Marschieren bleibt verboten, ebenso wie alle Versammlungen mit mehr als zehn Teilnehmern. u.s.w.
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