Die federführenden Ausschüsse des EU-Parlaments haben gestern mehrheitlich den neuen ANTI-Geldwäschegesetzen zugestimmt:

- Anonyme Barzahlungen über 3000€ werden im geschäftlichen Verkehr verboten.
- Barzahlungen über 10.000€ werden im geschäftlichen Verkehr sogar komplett verboten.
- Anonyme Zahlungen in Kryptowährungen an von Anbietern betriebene Geldbörsen (hosted wallets) werden ohne Schwellenwert schon bei Minimalbeträgen untersagt.
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