= Wichtig für Autofahrer =
- Maske hinterm Steuer kann jetzt wieder 60 Euro kosten -

Auch wenn der Titel sich alleine auf Taxifahrer in Berlin bezieht, steckt die eigentliche, wichtige Wahrheit im Text:

Wer ein Fahrzeug im Strassenverkehr führt, also auf dem Fahrersitz das Fahrzeug im öffentlichen Raum steuert, darf mit dem Ende der Maskenpflicht und der sogenannten Basisschutzmassnahmen-Verordnung KEINE Maske mehr tragen.

Es gilt das Vermummungsverbot.
In dem Fall greift nicht das Versammlungsgesetz, sondern die Strassenververkehrs-Verordnung, genauer StVO §23 Abs. 4,

"(4) Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist."

Zuwiderhandlungen können mit einem Bussgeld von 60 Euro geahndet werden, je nach Einzelfall könnte dem Fahrer sogar das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt werden.
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