Ich freue mich sehr über das große Interesse an dem heute ergangenen beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW, zeigt dies doch den hohen Stellenwert, den die Meinungsfreiheit in der Gesellscahft hat. Mit dem Beschluß wurde gerade noch rechtzeitg entschieden, dass die Stadt Dortmung verpflichtet ist, den Vortrag von Dr. Daniele Ganser am kommenden Montag in der Westfalenhalle stattfinden zu lassen.

Die Stadt Dortmund hatte im Stil der "Cancel Culture" versucht, den Vortrag zu verhindern. Es lief ab, wie so oft: medial wirksam wurden ohne jegliche Tatsachengrundlage vorzubringen antisemitische Tendenzen behauptet, diese wurden unhinterfragt von weiteren Medien sowie von Teilen der Öffentlichkeit aufgegriffen, einzelne Akteure insbesondere in städtischen Ämtern überhöhten sich selbst durch den moralischen Fingerzeig auf das vermeintliche Schmuddelkind. Allzu oft haben wir es in den letzten drei Jahren erlebt, dass auch die Gerichte pauschal auf Meinungsäusserungen in den Medien verwiesen, um damit ihre Urteile zu begründen. Nicht so das VG Gelsenkichen und das OVG NRW: hier wurde der Sachverhalt juristisch sauber aufgearbeitet, prozessuale und rechtsstaatliche Grundsätze beachtet und so zu einem nüchternen Urteil gelangt: wo keine Gefahr für andere Rchtsgüter droht, darf auch keine Meinungsäußerung beschränkt werden.

Für alle, die sich für die ausführliche Begründung der Richter am Oberverwaltungsgericht NRW interessieren, hier der vollständige Beschluss.

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Kanzlei Dr. Kirsten König
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