Gestern Abend am ZOB Hbf. Oldenburg...

Nachdem ich gegen 21:30 Uhr in Oldenburg ankam, stieg ich in den Bus - und wurde direkt barsch angemotzt mit: "Maske!"

Der Dialog etwa:

"habe ich nicht, trage ich nicht, muß ich auch nicht."

"haben Sie eine Befreiung?"

"Die steht in § 28b IfSG, das ist ein Bundesgesetz."

"Sie brauchen eine Befreiung vom Arzt!"

"Ich sage doch gerade, dem ist nicht so, die steht bereits in einem Bundesgesetz. Ich komme gerade vom Landgericht Wuppertal, dort ist das heute erst bestätigt worden."

"Hier ist Niedersachsen, das ist mir scheißegal. Hier müssen Sie eine Maske tragen!"

<seufz>

Komplett unbelehrbarer Busfahrer, nach meinem Hinweis, daß er persönlich haftet für das, was er gerade tut, interessierte ihn nichtg, er würde von seinem Hausrecht Gebrauch machen und ich hätte jetzt auszusteigen.
Nein, es gibt eine Beförderungspflicht, ich steige ganz sicher nicht aus und der Busfahrer wird sich zu verantworten haben.
Er Beleidigte mich dann als Klugscheißer, ich hätte nicht alle Tassen im Schrank und einiges mehr, er würde mich anzeigen wegen Hausfriedensbruch... hatten wir ja lange nicht. ;-)

Es kam, wie es kommen mußte, Pozileieinsatz... zwei Uni(n)formierte, die aber wenigstens bereit wahren, mir kurz zuzuhören. Ich erklärte ihnen ganz ruhig die Faktenlage, sie riefen vor Ort den § 28b auf, meinten, dort ging es doch um etwas ganz anderes... worauf ich meinte, sie mögen doch bitte den kompletten Text lesen und die entsprechende Stelle dann schon auch finden.
Ich wurde gebeten, auszusteigen tat ich auch... die beiden Uni(n)formierten fragten nach meinem Schwerbehinderenausweis, prüften zugegeben sorgfältig und bestätigten dann nach einer ganzen Weile:

"Ohh, das wußten wir bisher nicht - Sie haben da tatsächlich recht, Sie sind von der Pflicht ausgenommen und brauchen auch keine Befreiung vorzulegen."

Immerhin... die beiden sicherten zu, sich mit der Busgesellschaft in Verbindung zu setzen und dort darauf hinzuwirken, daß alle Busfahrer über diesen wichtigen Umstand in Kenntnis gesetzt und instruiert werden, damit so etwas nicht noch einmal passiert... und der nächste Bus würde mich jetzt garantiert dann auch ohne Filtertüte mitnehmen.

Die Mittäterschaft dieses Busfahrers allerdings bleibt definitiv unentschuldbar und ich werde - allein schon für die Signalwirkung - diesmal meinerseits Strafanzeige erstatten wegen Beleidigung, Nötigung und aller sonst noch in frage kommenden Delikte. So etwas darf einfach nicht mehr ohne empfindliche Konsequenzen bleiben.

@nixblick_news
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