Fortsetzung

Richter Grundmann geht nach wie vor davon aus, dass keine Strafbarkeit vorliegt, auch OSta Füssinger sagt etwas in einem leisen Beitrag,

Verteidiger Lausen rügt massiv die absolut unvollständige Aufklärung und dennoch Anklageerhebung.

Jetzt versucht die OSta Füssinger, noch einen Kniff, Sie spricht Herrn Prof. Bhakdi an, obwohl die Verteidigung klar bekundet hat, dass er sich nicht äussern wird. Verteidiger Lausen rügt das Verhalten aufs Schärfste, die Oberstaatsanwältin lässt ab und will nun offenbar noch Kurznachermittlungen zur Verbreitung des Videos mit Kai Stuht einführen.
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