Forwarded from RA StB Chris Moser
Das Bochumer Drei-Affen-Gericht

Nichts hören, nichts sehen, nichts sprechen! Das scheint die Devise des Bochumer Schöffengerichtes zu sein, das derzeit über Dr. Habig tagt, dem vorgeworfen wird, in tausenden von Fällen Patienten Impfbescheinigungen ausgestellt zu haben, ohne sie tatsächlich zu impfen.

Zunächst hatte das Gericht versucht, mit der Pflichtverteidigung einen faulen Kuhhandel einzugehen.

Die Wahlverteidigung hat mehrere Beweisanträge gestellt durch Vernehmung namhafter Wissenschaftler, die einerseits beweisen sollten, dass die von der Staatsanwaltschaft erzwungenen Bluttests nicht aussagekräftig sind, vor allem aber, dass die mRNA-Injektionen hochgefährlich waren, dass man das 2021 schon wissen musste und dass der Arzt deshalb gerechtfertigt war.

Das Gericht hat nunmehr diese Anträge in Bausch und Bogen abgelehnt. Die Begründung der Ablehnung gehört zu dem Erbärmlichsten, was ich jemals von einem deutschen Gericht gelesen habe. Das Gericht setzt sich allen Ernstes mit der Frage auseinander, ob es sich bei den Professoren um sachverständige Zeugen oder Sachverständige handele, kommt zu dem Ergebnis, dass es Sachverständige seien, deren Benennung sich aber verbiete, weil es sich um bestimmte Sachverständige handele, die Verteidigung aber hätte beantragen sollen, dass irgendwelche Sachverständige vom Gericht bestimmt werden sollten. Und das in einem Amtsermittlungsverfahren!

Ja, Ihr habt richtig gelesen. Das Gericht lehnt es ab, bestimmte Sachverständige vorgeschlagen zu bekommen, offensichtlich deshalb, weil es genau weiß, dass diese Sachverständigen dem Gericht die ganze Anklage um die Ohren hauen würden. Man nimmt dann lieber gar keine Sachverständige und sperrt Dr. Habig einfach so weg.

Die Vorsitzende dieser Spruchkammer gibt sich offensichtlich Mühe, als zweite Bluthilde in die Geschichte einzugehen.

@RAStBChrisMoser
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