‼️ES REICHT! AUSGESPIELT‼️
☝️Strafgesetzbuch (StGB) § 339 Rechtsbeugung:
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft!

Ich (Arne Schmitt) habe seit 3 Jahren beobachtet wie in der Justiz und  Polizei im großen Stil Rechtsbeugung begangen wird. Ich selber kann das aus mind. 6 Strafverfolgungen gegen mich bezeugen und beweisen.
Zusätzlich haben mir viele Freunde die auch regierungskritisch sind, von ähnlichen Erlebnissen mit der Justiz berichtet. Nun ist es an der Zeit den Spieß umzudrehen. Die Öffentlichkeit muss von den Machenschaften der Justiz erfahren.
Ich habe die Faxen nun endgültig dick.
Werde auf auf ganz legaler Art und Weise SEHR UNANGENEHM sein.
Wer ist dabei? Schreibt mir per Email an [email protected]

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