‼️‼️🌟💫 Neues zum Arzt Heinrich Habig 🌟💫‼️‼️

Abermals erfreuliche Nachrichten von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz:

🌟💫 Der einstweilige Antrag des Landes NRW gegen den Arzt Heinrich Habig, der auf das Ruhen seiner Approbation abzielte, ist in 1. Instanz gescheitert. 🌟💫

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat einen einstweiligen Antrag des Landes NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Münster, der auf das Ruhen seiner Approbation abgezielt hat (was ihm die Möglichkeit genommen hätte wieder seine Tätigkeit als Arzt aufzunehmen), mit Beschluss vom 7.3.2024 – 18 L 55/24 abgelehnt. Somit dürfte Heinrich Habig auch weiterhin (wieder) seine Tätigkeit als Arzt aufnehmen.

Das Land muss die Kosten des Verfahrens tragen.

‼️‼️ Wir freuen uns für den Arzt Heinrich Habig und seinen Anwalt Rechtsanwalt Wilfried Schmitz ‼️‼️
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