♦️ Maestro M. ♦️
#Rechtsfragen #Rechtsmaxime #Bankrott ⭐️

Wo ist der Vertrag, den ich unterzeichnet habe, um mich mit dem Bankrott einverstanden zu erklären?

Im Seerecht braucht es keine Verträge, sondern vor allem anderen braucht es zuerst ein Treuhandverhältnis. Das aktuelle ist, dass die geschäftliche Welt am laufenden Band Handelsverträge mit Strohleuten abschließt.
Es wurde besiegelt mit dem Akzept der Geburtsurkunde, dem Sozialversicherungsausweis und hunderten weiterer Vermutungen, die allesamt mit konkludentem Handeln bestätigt wurden.
Konkludentes Handeln beweist, dass man die Rechtsvermutung nicht widerlegt hat und künftig auch nicht widerlegen will bzw. nicht widerlegen kann.

Damit hat man das Betriebsgelände eines privaten Handelskonsortiums, genannt Bank, betreten und wird zu deren Schuldner und zum Erfüllungsgehilfen ihrer Statuten.
Eine tote Sachbezeichnung gemäß der Geburtsurkunde hat nicht die Qualität, Verträge zu schließen.
Wenn man im Seerecht von Verträgen spricht, dann meint man Vertragssimulationen (Plagiate) unter Strohmännern. Es sind Quasi-Verträge.
„Quasi – vertraglich: „Eine Verpflichtung, die das Gesetz erschafft in der Abwesenheit von Übereinstimmung.“

[Black`s Law 6th page 1245].

Nur, bevor die Person zur Sachbezeichnung wurde, muss sie als Mensch das Treuhandverhältnis eines Strohmanns angenommen haben. Beendet sie das Treuhandverhältnis, muss wieder der Mensch zum Vorschein kommen, zwingend.  

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