Laut Grundgesetz sind die Grundrechte unveräußerlich. In der Corona-Republik gelten sie selektiv. Wer für die staatlichen Maßnahmen demonstrieren will, darf das. Kritiker derselben dagegen nicht – so wie dieses Wochenende in Kassel. https://reitschuster.de/post/grundrechte-2021-demo-verboten-gegendemo-erlaubt/
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