Kritische Juristen behielten recht: Das Vorgehen der Bundesländer und Gemeinden, die auf persönliche Daten von Bürgern zugriffen, um Impfeinladungen an Ungeimpfte zu versenden, war rechtswidrig. Das hat die Datenschutzbehörde (DSB) nun bestätigt. Dr. Christian Ortner von den Rechtsanwälten für Grundrechte weist jedoch darauf hin, dass den Ländern nicht verboten wurde, diese Daten in Zukunft erneut zu verwenden. Auch Strafen können gegen die Gebietskörperschaften nicht verhängt werden...
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