Der Verfassungsgerichtshof hat im Zuge einer Entscheidung, die durch die Ärztekammerliste "Wir sind Ärzte und nicht Kammer" angestoßen wurde, die Bestimmung des Ärztegesetzes aufgehoben, nach der die Disziplinarkommission der Ärztekammer auf Vorschlag des Gesundheitsministeriums bestellt wird. Diese Bestimmung hatte die regelrechten politischen Tribunale gegen kritische Mediziner im Zuge der sogenannten Pandemie ermöglicht. Folgt nun eine Welle von Schadensersatzklagen?
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