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Anwälte für Aufklärung
Wer Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben – Aristoteles
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🟠Erläuternde Auswertung der BKK zum Schreiben an das PEI vom 21.02.2022🟠

"Als Betriebskrankenkasse mit der gesetzlichen Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern hat deren Vorstand umfangreiche Datenprüfungen vornehmen lassen, die das bisherige Impfgeschehen zu den COVID-19-Schutzimpfungen aus abrechnungstechnischer Sicht näher betrachtet. Datengrundlage für unsere Auswertung sind die Abrechnungsdaten der Ärzte. Unsere Stichprobe erfolgt aus dem anonymisierten Datenbestand der Betriebskrankenkassen. Die Stichprobe umfasst 10.937.716 Versicherte (Stichtag: 21.02.2022). Uns liegen bisher die Abrechnungsdaten der Ärzte für das erste Halbjahr 2021 und circa zur Hälfte für das dritte Quartal 2021 vor."

https://bkk-provita.de/aktuelles/erlaeuternde-auswertungen-zum-schreiben-an-das-paul-ehrlich-institut/

Kommentar: Die Äußerungen des Virchowbundes vom 24.02.2022 werden mit Daten widerlegt. Die BKK versucht ihrer Aufgabe nachzukommen, die Impfstoffsicherheit festzustellen und damit die Gesundheit ihrer Mitglieder zu schützen. Ein wirklich guter und wichtiger Schritt. Es kann nur dringend angeregt werden, dass alle anderen Krankenkassen diese Datenanalysen anfertigen und veröffentlichen. Die Daten müssen dringend kurzfristig auf den Tisch. ❗️

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Forwarded from  Impfstreik 🇩🇪
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💥Aufruf von Walter Weber, Internist aus Hamburg und Mitbegründer von Ärzte für Aufklärung. Am 28.02. um 16 Uhr geht ein Leuchtsignal durch Deutschland: „Wir werden diese Impfpflicht nicht hinnehmen und dagegen protestieren!“

Alle Infos unter: www.impf-streik.de

Für Fragen, Anmerkungen und eure Aktionsvideos per Mail an [email protected] wenden.
Was im Rauch des Ukraine-Konflikts übersehen wird...
‼️ Dreifache Impfung, sonst Testpflicht - Gesundheitsministerium will die Corona-Einreiseverordnung verschärfen ‼️

🔻 Ab Herbst sollen nur noch Geboosterte als vollständig geimpft gelten. Das Bundesministerium für Gesundheit will die Voraussetzungen für den Corona-Impfnachweis bei der Einreise nach Deutschland verschärfen.

🔻 So soll ein vollständiger Impfschutz nach dem 30. September 2022 erst nach drei und nicht wie bislang nach zwei Impfungen gelten. Dies geht aus einem 👉 Verordnungsentwurf des Ministeriums hervor.

🔺 Bislang müssen Personen über 6 Jahren bei der Einreise über einen Test-, Genesenen- oder Impfnachweis verfügen, egal, aus welchem Land oder mit welchem Verkehrsmittel sie einreisen. Dies soll weiter gelten – allerdings mit dem Booster-Nachweis bei Geimpften.

🔺 Die bisher geltende Einreiseverordnung kann hier nachgelesen werden.

👉 Zum Bericht in der WELT

🔺 Nun kommt bereits Kritik: „Es paßt nicht zusammen, die Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zu befristen und das Einreiseregime davon unabhängig zu verlängern“, sagt Josef Lindner, Professor für öffentliches Recht an der Universität Augsburg.

👉 Mein Kommentar: Nachdem Gesundheitsminister Lauterbach erst vor einigen Tagen in einem Interview andeutete, daß seiner Ansicht nach die schlimmste Phase von Corona erst noch vor uns liege, paßt diese Ankündigung einer geplanten Gesetzesänderung exakt zu dieser Aussicht. 👉 In diesem Bericht wird Lauterbach mit der Aussage zitiert "Wir haben erst die Babyzeit des Coronavirus erlebt". Ich fürchte daher nach wie vor, Corona geht spätestens im Herbst in die Verlängerung...

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❗️Urteil zur Polizeikontrolle Beilngries❗️

https://youtu.be/SzU25cQs1K8

Wer erinnert sich nicht an die „Beilngrieser Polizeikontrolle“ vor gut einem Jahr. Das Video dazu ging „viral“.

Ich im Anschluss daran den Täter Martin Gerloff wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen § 201 StGB (eines meiner Dauerthemen vor Gericht) vor dem AG Ingolstadt vertreten und verloren (Video dazu 👉hier), weshalb wir in Berufung gingen. Ein Termin steht noch aus.

Das schriftliche Urteil des Amtsrichters hat Martin Gerloff nun regelrecht „auseinander“ genommen.

Dass in dieser Berufung die Erfolgsaussichten bestens sind und dass auch ein juristischer Laie - in diesem Fall also mein Mandant - durchaus in der Lage ist, ein schlecht begründetes Urteil komplett auseinander nehmen zu können, hat Martin Gerloff in seinem neuesten Video eindrucksvoll dargelegt.

Sehr sehenswert und verständlich kommuniziert.

Lohnenswerte und spannende 28 Minuten, die 👉 hier zu sehen sind.

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♦️ONLINE-ÜBERWACHUNG DURCH GOOGLE ODER ANDERE SOCIAL-MEDIA KONTEN♦️

"Massive Online-Überwachung: Google ist "am besten", Apple "phänomenal"
Die US-Firma PenLink brüstet sich, bis zu 50 Social-Media-Konten abhören zu können. Bei Apple sei die iCloud eine große Hilfe, bei Google die Ortung.

Ein kleines Unternehmen aus Nebraska macht nach eigener Darstellung beste Geschäfte mit Strafverfolgungsbehörden in den USA und weltweit. PenLink ist demnach darauf spezialisiert, Ermittlern beim Überwachen der Nutzer von Messenger-Diensten und sozialen Netzwerken zu helfen. Die Firma will etwa eine kalifornische Justizbehörde dabei unterstützt haben, bis zu 50 Social-Media-"Abhörmaßnahmen" quasi am Stück durchgeführt zu haben. Die Zwischeninstanz sammelt dabei die Datenströme von Facebook, Google & Co. und gibt sie aufbereitet an die Polizei weiter."

https://www.heise.de/news/Massive-Online-Ueberwachung-Google-ist-am-besten-Apple-phaenomenal-6527237.html

Kommentar: Die Überwachung läuft schon ziemlich gut. Google und Social Media sind jedoch nur für einen Teil der Überwachung zuständig. Der Rest wird über die Nutzung von QR-Codes, der Luca-App oder anderen digitalisierten Zugangsbeschränkungen erledigt. Die Nutzung der Luca-App durch die Polizei ist bereits dokumentiert. Demnächst soll flächendeckend der digitale Impfpass hinzu kommen. SCHÖNE NEUE WELT !

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‼️ Wichtige Richtigstellung zum Video, welches aktuell zur MBVSV im Netz kursiert ‼️

👉 Videostatement von Beate Bahner vom 28. Februar 2022 zur Haftung der Ärzte im Falle von Impfschäden
(ca. 2 Minuten)

Die MBVSV ist schon seit Mai 2020 in Kraft und ist mangels "Epidemischer Lage von Nationaler Tragweite" im Zweifel seit November 2021 nicht mehr in Kraft.

Ärzte sind nicht nach der "Medizinischer Bedarf Versorgungs-Sicherstellungsverordnung" von der Haftung befreit, wenn sie impfen!

Vielmehr sind Ärzte in jedem Fall weiter haftbar nach dem Patientenrechtegesetz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten, nach den allgemeinen Regelungen des BGB und auch wegen der Impfung eines bedenklichen Impfstoffs im Sinne der §§ 5, 8 AMG.

🟥 Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht
Autorin des Buches "Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten"
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Weg mit der Maskenpflicht!

✖️ Auch nach dem 20. März 2020 sollen uns "Basismaßnahmen" erhalten bleiben, dazu gehört unter anderem die Maskenpflicht.

✖️ Inzwischen werden auch unter denjenigen, die die Impfung für einen effektiven Schutz gegen schwere Erkrankungen und Tod durch SARS-CoV-2 halten, Stimmen laut, die Maskenpflicht weitgehend abzuschaffen. Eigentlich eine gute Forderung.

👉 Ich verlinke 👉🏿 hier auf einen Artikel im FREITAG. Leider wird auch dort von "Rückgabe der Verantwortung für den Gesundheitsschutz an jeden Einzelnen" gesprochen, wo doch niemand tatsächlich die Verantwortung abgegeben hatte, ja das gar nicht konnte, denn die Verantwortung für den Gesundheitsschutz bleibt immer nur bei jedem Einzelnen. Der Staat hat sich aus der individuellen Verantwortung für die eigene Gesundheit herauszuhalten. Immer.

✖️ Daher: Im Ergebnis richtig, inhaltlich bestätigt der Autor weiterhin die alte, aber widerlegte Auffassung, daß Masken gegen Viren helfen. Es liegen seit langem eine Vielzahl von Studien vor, die das Gegenteil nahelegen. Aber wahrscheinlich ist es schon das Maximum dessen, was man von jemandem aktuell erwarten kann, der Klinischer Direktor für Krankenhaushygiene an einem Bundeswehrkrankenhaus ist.

✖️ Insofern begrüße ich seine Schlußfolgerung "Die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit leistet keinen Beitrag zum Schutz vor schwerer Erkrankung und Tod." Wer möchte, der kann ja gerne für den Rest seines Lebens Maske tragen, im Freien, beim Essen und nachts alleine im Bett. Alle Anderen soll man damit endlich in Ruhe lassen...!

https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/debatte-strategiewechsel-erforderlich

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🟥 Kleiner Videogruß
von Beate Bahner an Dr. Dirk Heinrich,
den Vorsitzenden des Virchowbunds, einem Verein niedergelassener Ärzte,
der die BKK-Provita als "Schwurbel-BKK" bezeichnet hat, nachdem die BKK-Provita in einem Schreiben vom 21.2.2022 an das Paul-Ehrlich-Institut aufgrund der von den Ärzten abgerechneten Leistungen ein "heftiges Warnsignal" wegen der Corona-Impfnebenwirkungen gegeben hat.

👉 Ich hatte hierzu am 23.2.2022 umgehend ein Video veröffentlicht, vgl. auch https://teleg.eu/rechtsanwaeltin_beate_bahner/7515

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Buchkomplizen | 3 Treffer für "Beate Bahner Corona-Impfung"
♦️ERSCHRECKEND: TODESFÄLLE VON KINDERN - GEIMPFT UND UMGEIMPFT♦️

"ONS: 52 mal mehr Todesfälle bei doppelt geimpften 10-14 Jährigen in England

Das Office for National Statistics, ONS, veröffentlichte am 20.12.21 für England Sterblichkeitsdaten nach Impfstatus "Deaths by vaccination status, England" die es in sich haben:

Das ONS zeigt, dass in der jüngsten Altersgruppe bei geimpften Kindern von 10-14 Jahren bis zu 52fach höhere Todesraten wie bei ungeimpften vorkommen.

Die Daten zeigen die Zahlen der englischen Bevölkerung und haben folglich hohe Aussagekraft.

Die Daten werden je 100.000 Personenjahre angegeben und berücksichtigen so die Impfquoten und können direkt verglichen werden.

Der Datensatz bezieht sich auf den gesamten Impfzeitraum von 1. Januar - 31. Oktober 2021."

https://www.transparenztest.de/post/ons-52-mal-mehr-todesfaelle-bei-doppelt-geimpften-10-14-jaehrigen-in-england

Kommentar: In Deutschland müssen diese Zahlen dringend erhoben und veröffentlicht werden. ‼️Statt Transparenz zu schaffen, werden mutige Menschen, wie Andreas Schöfbeck von der BKKProVita, die ihre Arbeit Ernst nehmen und um Aufklärung bemüht sind, fristlos gekündigt. Statt die veröffentlichen Zahlen zu diskutieren und mit denen der anderen Krankenkassen zu vergleichen, werden die Beteiligten mundtot gemacht. Und währenddessen sterben weiterhin 52 mal mehr Kinder, die geimpft sind.

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203-2022 Heinrich wg Übler Nachrede gen Schöfbeck.pdf
149.6 KB
👉 Hier das Schreiben der Anwälte für Aufklärung an (Dr.) Dirk Heinrich, Vorsitzender des Virchowbunds, Leiter des Impfzentrums Hamburg.

🟥 Danke, liebe Kollegen, für Euer WIRKEN! 🙏
BVerfG-Beschwerde RA Großenbach.pdf
541.1 KB
♦️Verfassungsbeschwerde unseres Kollegen Rechtsanwalt Frank Großenbach vom 21.01.2022♦️

"...Verfassungsbeschwerde verbunden mit einem Antrag auf den Erlass einer
einstweiligen Anordnung. Sie wenden sich gegen § 20 a „Immunitätsnachweis gegen COVID-19“ des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung
von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz,
InfSG), das durch das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen
COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit
der COVID-19- Pandemie (ImpfPrG) eingeführt und am 11.12.2021
verabschiedet wurde."

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Forwarded from OVALmedia | Deutsch
HEUTE um 20:15 Uhr.

NARRATIVE by Robert Cibis mit Prof. Dr. Martin Schwab.

Staatsfeinde

Ausgehend vom Verfassungsschutzbericht NRW bespricht Robert Cibis mit Prof. Dr. Martin Schwab den Zustand der Rechtspflege in Deutschland. Welche Haltung haben die Richter, hat der Verfassungsschutz? Wie kann deutsches Recht am besten geschützt werden?

NRW, Sonderbericht zu Verschwörungsmythen und „Corona-Leugnern“

Nicht verpassen!

Streaminglinks⬇️
⚠️ 20:IV - Corona aus Sicht des Juristen mit Ralf Ludwig
Gast: Rechtsanwalt Alexander Christ - Anwalt für Arbeitsrecht

Die Links gleich 👇unten 👇 im nächsten Post!

➡️Thema: "Einrichtungsbezogene Impfpflicht"

➡️💥HEUTE💥 LIVE 20:04 Uhr im 20:IV - Livestream

➡️ Auf Telegram besteht im Anschluss an die Sendung die Möglichkeit zur Diskussion.

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🟥 ‼️ Hochbrisante Daten zur Krankenhausbehandlung bestätigen "Heftiges Warnsignal", auf welches die BKK-Provita zur ambulanten Behandlung hingewiesen hat!

Danach ist die Anzahl stationär behandelter Impfnebenwirkungen im Jahr 2021 sprunghaft angestiegen!

👉 Klinikbehandlungen wegen Impfnebenwirkungen waren im Jahr 2021 etwa 10 mal höher als in den Jahren 2019 und 2020!

Stationäre Einweisungen sind bereits für sich genommen schwerwiegend. Noch schwerwiegender sind Einweisungen auf eine Intensivstation.

Die sorgfältige Analyse der Inek-Abrechnungsdaten hat folgendes ergeben:

Der Mittelwert aller wöchentlichen Hospitalisierungen mit diagnostizierter Impfnebenwirkung liegt im Jahr 2021 um einen Faktor 11 höher als der Mittelwert des Zeitraums 2019 bis 2020 (481 vs. 43 Fälle pro Woche).
Für intensivbehandelte Fälle liegt dieser Faktor bei 9 (55 vs. 6 Fälle pro Woche).

Hier die Analyse auf Basis öffentlich zugänglicher Abrechnungsdaten nach InEK (Institut für das Entgeldsystem im Krankenhaus).

Hier der Link zu den Zahlen auf Telegram: https://teleg.eu/AnalyseSterbedatenDeutschland/329

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❗️VGH Bayern kippt Genesenenregel❗️

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Im Nachgang zur gestrigen Entscheidung des OVG Berlin/Brandenburg hat heute der Verwaltungsgerichtshof München die Verkürzung der Genesenenregelung auf drei Monate gekippt.

(Quelle 👉 t-online.de)

Damit dürfte klar sein, dass die Verkürzung endgültig gestorben ist und sämtliche Gesundheitsämter wieder auf sechs Monate ausstellen müssen.

Hieran ändert die gestrige Entscheidung des OVG BB nichts, da diese lediglich keine direkte Klagemöglichkeit gegen den Bund gegeben sah.

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‼️ Vorankündigung ‼️
Herzlich Einladung zum Wissenschaftsdialog
HEUTE ABEND
zur kostenfreien Online Konferenz am Freitag 04.03.2022 17:00 - 19:30 Uhr

‼️ Impfpflicht: Konkrete Lösungen für Ungeimpfte im Gesundheitswesen ‼️

Pragmatische Lösungen für Ungeimpfte und Genese

>> Hier kostenlos anmelden (https://www.corona-solution.com/de/aktuelle-konferenz/)

Folgende Experten beantworten Ihre Fragen:
🔹 Rolf Kron (Praktischer Arzt, Ärzte stehen auf)
🔹 Beate Bahner (Rechtsanwältin, Medizinrechtlerin, Anwälte für Aufklärung)
🔹 Dr. Alexander Christ (Rechtsanwalt, Arbeitsrechtler, Anwälte für Aufklärung)
🔹 Prof. Dr. Werner Bergholz (Pathologe)
🔹 Markus Bönig (Firmengründer)
🔹 Dr. med. Ronald Weikl (MWGFD)
🔹 Dr. med. Walter Weber (Ärzte für Aufklärung)

Es wird wieder eine sehr spannende Konferenz!

Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind und diese wichtigen Informationen teilen.

👉 Ich freue mich auf diese Konferenz am 4. März 2022! Wir werden dort insbesondere detaillierte Praxislösungen für Beschäftigte im Gesundheitswesen diskutieren. Ich werde für alle arbeitsrechtlichen Fragen zur Verfügung stehen.

👉 Wer sich bereits vorher informieren möchte, dem sei mein Podcast zu diesem Thema "Impfpflicht im Gesundheitswesen? Was gilt? Was Beschäftigte nun tun können" empfohlen, der schon auf neun (!) Folgen angewachsen ist.
👉 Hier geht's zum Podcast!

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♦️HOLGER FISCHER RECHTSANWALT UND BETREUER♦️

Unser Kollege Rechtsanwalt Holger Fischer berichtet im Interview über seine 24-jährige Arbeit als Betreuer und die gegen ihn anhaltende Diffamierungskampagne von Presse und Politikern. Sehr informativ, um zu verstehen, was unserem mutigen Kollegen gerade angetan wird und was in Deutschland mit Menschen passiert, die ihre Meinung frei äußern und nicht immer mit dem Mainstream schwimmen.

https://youtu.be/Lw9ynnsVJxQ

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‼️ Einrichtungsbezogene Impfpflicht:
In Bayern ist ab 15. März weder mit Betretungsverboten noch mit Kündigungen zu rechnen ‼️

🔹 Bayern wolle eine pragmatische Umsetzung, teilte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) heute mit. „Bayern füllt diese Lücken nun selbst und vollzieht das Gesetz mit Augenmaß.“

🔹 In letzter Konsequenz sollen Beschäftigten, die sich weiterhin nicht impfen lassen wollen, erst ungefähr ab Sommer Betretungsverbote drohen.

🔹 Bei Neueinstellungen gilt die Impf­pflicht dagegen direkt ab 16. März 2022.

🔹 Konkret wird die die Impfpflicht in einem gestuften Verfahren umgesetzt: Ab dem 16. März müssen die Einrichtungen zunächst alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter melden, die noch nicht geimpft oder genesen sind oder sich aus medizischen Gründen nicht impfen lassen können.

🔹 Die Gesundheitsämter sollen den Betroffenen dann eine Impfberatung anbieten und die Chance einräumen, ihre Entscheidung zu überdenken.

🔹 Auf das Beratungsangebot folgt dann eine förmliche Aufforderung zur Vorlage der gesetzlich festge­legten Nachweise beim Gesundheitsamt. Erfolgt dies nicht, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

🔹 „In letzter Konsequenz – aber nur als Ultima Ratio – kann dann ein Betretungsverbot ausgesprochen werden“, erklärte das Ministerium.

🔹 Man wolle die erforderliche Versorgungssicherheit angemessen berücksichtigen können, erläuterte Holetschek. „Denn eine planbare Versorgung von Patienten und Bewohnern von Einrichtungen muß stets gewährleistet bleiben.“

🔹 Auch rein zeitlich betrachtet bedeutet dies, daß niemandem eine rasche Kündigung droht.

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👉 Zum Bericht im Ärzteblatt

👉 Mein Kommentar:
Im Klartext bedeutet das, wenn in Betrieben zuviele Mitarbeiter nicht geimpft sind und wenn durch deren Kündigung oder Freistellung die Versorgung der Patienten in Gefahr geraten würde, dann wird es dort auch erst einmal keine Kündigung und wohl auch keine Betretungsverbote geben.

Aus dem Beispiel Bayern können Pflegekräfte und Mitarbeiter im Gesundheitswesen auch in anderen Bundesländern ableiten: seid stark, seid sichtbar, macht deutlich, daß schon zehn Prozent an ausfallende Mitarbeitern den Betrieb lahmlegen können. Dies wird mit großer Wahrscheinlichkeit zum Kippen der Nachweispflicht führen.

Bayern setzt das verfassungswidrige Bundesgesetz um, aber zurückhaltend und mit Augenmaß, sprich: ohne die medizinische und pflegerische Versorgung zu gefährden. Dieses Mal sage ich daher: gute bayerische Entscheidung. So kommen wir dem 31. Dezember 2022 näher, da nämlich läuft das Bundesgesetz aus...


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