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Anwälte für Aufklärung
Wer Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben – Aristoteles
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🟥WHO-Pandemievertrag: Für den Profit von Big Pharma – nicht für die Gesundheit der Bürger🟥

Mit ihrem neuen Buch "Der WHO-Pandemievertrag – Der finale Angriff auf Ihre Freiheit" möchte die Medizinrechtlerin Beate Bahner über den fatalen Angriff auf die Selbstbestimmung von Bürgern und Staaten aufklären. Gut verständlich berichtet sie über die Macher und ihre Ziele.

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https://freedert.online/inland/203112-who-pandemievertrag-den-fuer-profit-von-big-pharma-nicht-fuer-die-gesundheit-der-buerger/
💥Wer für die Werte und Normen des Grundgesetzes einsteht ist "rechts"💥

Wer dachte, das Berliner Kammergericht würde die unsinnige Entscheidung des Landgerichts kassieren, sieht sich getäuscht.

Was "rechtsaußen" ist, lässt sich nicht juristisch überprüfen, so die drei Richter. Nicht einmal anhand der Definition der Innenminister der Bundesländer könne überprüft werden, ob jemand als "rechts" bewertet werden darf: alles reine Meinung, nur ein Werturteil.

Frau Faeser und Herr Haldenwang können einpacken. An eine Meinung können keine Konsequenzen geknüpft werden. Die AfD kann jubeln. Denn mit dieser Entscheidung des höchsten Berliner Zivilgerichts ist jegliche Einordnung der Verfassungsschutzämter in politische Richtungen Makulatur. Denn die Verfassungsschutzämter sind an die Definition der Innenminister gebunden.
Eine reine Beschäftigungstherapie unausgelasteter Beamter.

Hier geht es zum Interview darüber mit Alexander Wallasch:

https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/hammer-aus-der-kammer-wer-die-traditionelle-ordnung-und-unsere-werte-nicht-grundlegend-veraendern-will-ist-rechts

Uns hier die Definition des Berliner Kammergerichts, wer "rechtsaußen" ist:

Als rechts bis rechtsaußen darf bezeichnet werden, wer (gegebenenfalls extrem oder populistisch) für eine traditionelle gesellschaftliche Ordnung antrete und deren Werte und Normen nicht grundlegend verändern wolle.


Mein Kanal:

t.me/RA_LUDWIG

Der Staat darf keinen unschuldigen Menschen töten!

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🟥 Die RKI-Files sind das Bundesverdienstkreuz wert ‼️

Der Beitrag von Dr. Michael Andrick, der am 16.4.2024 in der Berliner Zeitung veröffentlicht wurde, ist es wert, vorgelesen zu werden!

Video von Beate Bahner vom 20.4.2024
👉 Auch auf Youtube unter https://youtu.be/QAUiIlHHiuY

👉 Hier der Artikel vom 16.4.2024 (leider hinter der Bezahlschranke!)

Über Ihre Wertschätzung freue ich mich!🙏

🌹 IBAN: DE 69 6708 0050 0521 9486 02
"Wertschätzung Aufklärung durch Beate Bahner"


🟥 Beate Bahner
Fachanwältin für Medizinrecht

♦️www.beatebahner.de
♦️
www.afaev.de
♦️Telegram: https://teleg.eu/rechtsanwaeltin_beate_bahner
♦️www.youtube.com/@beatebahner6711
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Freispruch am Landgericht Köln

In einem Berufungsverfahren wurde ein suspendierter Polizeibeamter am Freitag, den 19. April 2024 freigesprochen.

Dem Angeklagten wurden zwei Fälle von Beleidigung vorgeworfen, die er gegen Polizeibeamte im Rahmen seiner Remonstration sowie auf einer Versammlung auf dem Kölner Heumarkt während seiner Festnahme und Fixierung mit Handschellen haben soll. Bei dieser Maßnahme hatte der Angeklagte den ihn fesselnden Beamten wegen der Dauer der Massnahme und der so erlittenen Schmerzen als „Vollidioten“ bezeichnet.

Später soll dem Mandanten nach eigener Aussage einer Beamtin auf der Polizeiwache unter erneuter Fesselung dann zwangsweise eine Mund-Nasen-Bedeckung aufgesetzt worden sein. Insbesondere dieses Vorgehen rief bei vielen durchaus ein gewisses Entsetzen hervor.

(👉 Details in meinem Video „Maskengefängnis“ v. 09.08.2022)

Dennoch wurde der ersten Instanz vor dem AG Köln wurde er noch zu 70 Tagessätzen verurteilt.

Der Angeklagte wurde dann mit Urteil vom 22.08.2022 zu 70 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt.

Im Berufungsverfahren vor dem LG Köln hatten der Polizeibeamte und der nunmehr tätige Kollege mehr Glück und gerieten an eine Strafkammer, die offenbar ausschließlich das gelernte juristische Handwerk frei von jeglicher Gesinnung ausübte.

In beiden Fällen lagen zulässige Meinungsäußerungen des Mandanten vor, da er sich auf die Wahrnehmung berechtigter Interessen gem. § 193 StGB berufen konnte, wodurch die getätigten Äußerungen nicht strafbar sind. Im Fall der Versammlung beurteilte das Gericht die Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs der Kollegen des Angeklagten schlichtweg (einmal mehr) als rechtswidrig.

Zitat des Angeklagten:

„Die Strafkammer hat hervorragend ihre Hausaufgaben gemacht!
RA Lober ebenfalls!
Die StAin negierte sogar Beleidigung im 1. Fall

Sie wertete allerdings den 2. Fall auf der Versammlung als Beleidigung, forderte 30 Tagessätze und verkannte (wahrscheinlich weisungsgebunden), dass die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen für eine Fesselung
nach § 62 PolG NRW nicht vorlagen ebenso wie eine notwendige Androhung des Zwanges gem. § 61 PolG NRW nicht erfolgte.

Die Polizisten äußerten kaltschnäuzig, dass ihre Maßnahmen richtig gewesen wären, weil ich mich nicht wie ein "normaler Mensch" verhalten hätte.“


#RichtigErinnern
Forwarded from News von TKP
Prof. DDr. Martin Haditsch über die problematischen neuen WHO Verträge

Die WHO hat beim Infektionsmanagement der letzten Jahre eine ziemlich unrühmliche Rolle gespielt und möchte sich nun bei der Generalversammlung Ende Mai 2024 durch eine weitgehend intransparente Abstimmung Neuerungen im Bereich Pandemievertrag und Internationale Gesundheitsregeln einen weitreichenden Machtzuwachs offiziell absegnen lassen.

➡️ Abonnieren Sie @tkp_news - Blog für Science & Politik

https://tkp.at/2024/04/20/prof-ddr-martin-haditsch-ueber-die-problematischen-neuen-who-vertraege/
Forwarded from RA StB Chris Moser (Chris)
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Vom Steuerrecht zum Frieden

Am 12. April 2024 hielt ich bei der AfD-Ratsfraktion Bad Salzuflen diesen Vortrag über meine persönlichen Erfahrungen in der Bürgerrechtsbewegung und meine Sicht darauf.

Angefangen von meiner beruflichen Tätigkeit über den Eindruck von der Maßnahmen-Zeit, die Spaltung und die Überwindung derselben, schlage ich einen Bogen zu den heutigen Grabenkämpfen und Kriminalisierungen patriotischer Oppositioneller bis hin zu dem Blick auf die Angst als Herrschaftsmittel und wie wir damit umgehen sollten.

@RAStBChrisMoser
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🟥 BAHNER-Initiative zu RKI-Files und WHO-Pandemien ‼️

Die RKI-Files belegen die extreme Seltenheit der Coronakrankheit - einen Tag vor Ausrufung des ersten Lockdowns!

Wann liegt nach der Definition des Bundesgesundheitsministeriums eine "seltene Erkrankung" vor?

👉 Corona war danach eine enorm seltene Erkrankung! Sehen Sie selbst, was im RKI-Protokoll v. 16.3.2020 auf Seite 5 unter "National" steht, vgl. PDF Nr. 80

Dieser Corona-Skandal muss aufgearbeitet und wieder gutgemacht werden! Unterstützen Sie daher gerne meine neue Initiative
♦️ RKI und WHO: Aufarbeitung und Wiedergutmachung♦️

IBAN: DE 69 6708 0050 0521 9486 02 🙏
"RKI und WHO - Unterstützung Beate Bahner"

Video von Beate Bahner v. 21.4.2024
👉
Auch auf Youtube!

Vgl. auch mein neues Buch "WHO-Pandemievertrag: Der finale Angriff auf Ihre Freiheit"

🟥 Beate Bahner
Fachanwältin für Medizinrecht

www.beatebahner.de
https://teleg.eu/rechtsanwaeltin_beate_bahner
www.youtube.com/@beatebahner6711
Forwarded from LION Media
🇩🇪 Cum-Ex-Chefermittlerin wirft hin: War der Druck aus der Politik zu groß?

Die Chefermittlerin bei Cum-Ex-Steuerdeals, Anne Brorhilker, hat gekündigt. Brorhilker habe um ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gebeten, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Köln am Montag auf Anfrage. Im Interview mit dem WDR sagte Brorhilker: „Ich war immer mit Leib und Seele Staatsanwältin, gerade im Bereich von Wirtschaftskriminalität, aber ich bin überhaupt nicht zufrieden damit, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt wird. Da geht es oft um Täter mit viel Geld und guten Kontakten, und die treffen auf eine schwach aufgestellte Justiz.“

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/cum-ex-chefermittlerin-anne-brorhilker-wirft-hin-19670576.html?share=Twitter

@LIONMediaNews
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