Karlsruhe für Frieden/Güzey Israel informiert
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Für Frieden, die Aufrechterhaltung unserer Grundrechte, Selbstbestimmung und eine Diskriminierungsfreie Gesellschaft💥
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Forwarded from Alles Ausser Mainstream (Boschimo (Bodo Schiffmann))
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Anlässlich der Panzerlieferung

Das ist nicht mehr mein Land

ich schäme mich Deutscher zu sein

ihr habt NICHTS gelernt

Gott weint um seine Kinder auf beiden Seiten der Front.

Die Täter und Schlächter sitzen im Bunker und saufen Champagner 🥂


Schämt Euch - Gott Schütze die Seelen der Kinder

Dr. Bodo Schiffmann 24.01.2023
Forwarded from Paul Brandenburg
Prozessbericht Tag 1

Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
wird "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" vorgeworfen.


Christopher Rabe, 24.1.23

Oberkommissar Yildiz war einer von zwei Uniformierten, die den Angeklagten ergriffen und zur sog. „Bearbeiterstraße“ gebracht hatten. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten ging es um die Frage nach der Intensität dessen angeblichen Widerstands. Aus vorgehaltenen Videos – sowohl der Polizei als auch von der Verteidigung – war den jedenfalls für Beobachter nicht erkennbar.

Der Berliner Oberkommissar ließ sich dazu ein, dass er Widerstandshandlung bereits darin sieht, wenn jemand, der abgeführt wird, nicht in dem Tempo der Polizisten mitläuft. Eingeräumt hat er auch den generellen Einsatz von dosierten Schmerzreizen durch die entsprechenden Griffe (hier ging es um den „Handbeugegriff“), um Widerstand zu brechen. Speziell den Handbeugegriff habe er, anders als vom Angeklagten behauptet, aber selbst nicht eingesetzt.

Bemerkenswert war, dass der Polizist einen generell legitimen Einsatz von Zwangsmitteln und auch Schmerzreizen nicht ausschließlich mit dem Verhalten einer abzuführenden Person rechtfertigte, sondern mit den für ihn stressigen Begleitumständen (viele Demonstranten, wenige Polizisten in der Nähe). Zur Frage, inwiefern die geballten Fäuste des Angeklagten bei der Wegführung "Gewalt" bzw. eine Widerstandshandlung darstellen, erklärte der Yildiz, dass eine geballte Faust eine "Vorstufe zur Gewaltanwendung sein könne". Bevor jemand schlägt, würde er seine Hand zur Faust ballen. Auch den Grad der von ihm beanstandeten "Körperspannung" des Angeklagten, der allgemein für "Widerstand" ausreichen würde, konnte er nicht näher definieren.
Er hat sich außerdem im Grunde dazu eingelassen, dass auf keinem Video objektiv eine deutliche Widerstandshandlung zu erkennen ist.

Der nächste Zeuge soll der Gruppenführer des Oberkommissars gewesen sein. Er solle den Angeklagten damals über sein Vergehen aufgeklärt und seine Rechte belehrt haben. Der Zeuge konnte sich jedoch weder erinnern, ob er Gruppenführer war, noch ob er den Angeklagten belehrt hat. Er habe lediglich die Anweisung ausgegeben, den Angeklagten zur Bearbeiterstraße zu bringen, weil dieser mit Megaphon die Leute zum Bleiben, Sitzen auf der Straße und zu einer Spontanversammlung aufgerufen hat. Spontanversammlungen - sofern sie "das gleiche Thema" betrafen - galten an dem Tag als Ersatzversammlungen für die verbotene Versammlung. Insofern sollten alle Versammlungsaktivitäten unterbunden werden, auch Plakate, Megaphondurchsagen und ähnliches.
Das hätte der „Polizeiführer“ so ausgegeben. Er erklärte außerdem, dass das seiner Auffassung nach eine politische (sic!) Anweisung war. Im Übrigen habe er eigentlich gar nichts mitbekommen, insbesondere hat er nicht wahrgenommen, wie konkret der Angeklagte abgeführt wurde, weil er nicht dabei war.

Der dritte Zeuge schließlich war der Polizist, der in der Bearbeiterstraße die Anzeigen wegen Nötigung und Widerstand gegen den Angeklagten aufgenommen hat. Er habe vom Widerstand und die Nötigung selbst ebenfalls nicht wahrgenommen. Er habe sich auf alle Angaben der zubringenden Beamten verlassen und diese Angaben 1:1 in den Strafanzeigen als Sachverhalt niedergeschrieben.

Mehrere Videos von den Ereignissen den Tages lagen vor; Polizeivideos und solche der Verteidigung. Das Gericht kämpfte bei deren Präsentation jedoch immer wieder lange mit der Technik. Aus der Zuhöhrerschaft gab es zunehmend technische Tipps, die die Richterin schließlich dankend annahm. Ein Zuschauer richtete ihr die Technik schliesslich am Laptop auf der Richterbank ein.

Es half alles nichts: Am Ende dieses ersten Prozesstermins war nicht zu klären, wer den Angeklagten auf welche Weise angesprochen und rechtlich belehrt hat. Das Verteidigerduo bezweifelte die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der Maßnahmen (Freiheitsbeschränkung und Identitätsfeststellung). Beharrlich sezierten beide die Einlassungen des Oberkommissars.
Forwarded from Paul Brandenburg
Das führte, neben den technischen Problemen mit fortschreitender Zeit zur sichtbaren Entnervtheit der Richterin. Ihr fehlte die Aussage des zweiten Polizisten, der den Angeklagten abgeführt hatte, aber im heutigen Prozess als "krank" entschuldigt war. Zwei Anschlusstermine mit weiteren Zeugenvernehmungen wurden beschlossen.

Der Staatsanwalt übrigens stellte keine einzige Frage an seinen Hauptzeugen.
Forwarded from Paul Brandenburg
Hinweis: Für diesen Prozessbericht, den ich exklusiv veröffentlichen darf, danke ich meinem Kollegen Christopher Rabe!
Angemeldet von Grundrechte_jetzt #27012023 #Karlsruhe
❗️Vortrag & Diskussion❗️

Am Sonntag, den 26.02.2023 komme ich ins „Sedgwick“ nach Aschaffenburg.

Im Rahmen der örtlichen Aktion „Mission:Dialog“ beleuchte ich mit einem Vortrag zum Thema „Einschränkung der Meinungsfreiheit im Strafrecht“ die aktuelle Rechtssprechung und Gesetzesgebung aus Sicht eines Strafverteidigers.

Im Anschluss darf gerne offen und ehrlich gefragt und diskutiert werden.

Tickets gibt es 👉 diesem Link hier

👉 Wann:
Sonntag, 26. Februar 2023

👉 Beginn: 19:00 Uhr

👉 Veranstaltungsort:
Discothek SEDGWICK Elisenstraße 22, 63739 Aschaffenburg,

Mein Kanal:
https://teleg.eu/RASattelmaier
Forwarded from Alien‘s Best Friend
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🕰💙Unser neues Lied:

ES IST ZEIT - Alien's Best Friend
25. Januar 2023

Du hast dein Leben lang geglaubt,
Dass diese Welt ist, wie sie sagen ...
Du hast dein Leben lang geglaubt,
Sie würden für dich Sorge tragen ...

Nichts ist wie es scheint.
Es ist Zeit! STEH AUF! STEIG AUS!

👉YouTube

@aliensbestfriend
Forwarded from Die entfesselte Kamera (Dominik Stapf)
Wir fordern: Macht Frieden! 🕊

Wir müssen es ALLE fordern, bevor es zu spät ist.

„An den Frieden denken heißt, an die Kinder denken.“
Michail Gorbatschow

https://teleg.eu/machtfrieden
#machtFrieden #muc1802

https://teleg.eu/dominikstapf
Forwarded from Eva Rosen Offiziell und Team (🐣)
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Kein Mensch, der bei Verstand ist, kann für Krieg sein. Keine Waffe bringt Frieden!
Menschen in Deutschland, steht endlich auf, solange ihr noch könnt! 🙏🏽😔💔

t.me/evarosen
Forwarded from Macht Frieden!
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Jürgen Todenhöfer ruft auf zum Protest

Friedlich aber laut bringen wir unsere Forderung auf die Straße: "MACHT FRIEDEN"

Sei dabei am 18. Februar in München, 13 Uhr, Königsplatz!

Dr. Jürgen Todenhöfer ruft auf zum Protest gegen die NATO-Sicherheitskonferenz. Er ist bekannter Friedensaktivist und NATO-Kritiker und war bis 1990 Sprecher für Rüstungskontrollpolitik in der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag.

Gemeinsam widersprechen wir dem Klüngelclub der westlichen Kriegsminister am 18. Februar in München. Unsere Demonstration setzt ein machtvolles Zeichen des zivilen Widerspruchs gegen die Kriegstreiber in unserer Regierung. Friedlich aber bestimmt.

#machtFrieden #muc1802

@machtfrieden
Angemeldet von mutigen Bürgern #Schilderdemo #Grünwettersbach #02022023
Forwarded from Die entfesselte Kamera (Dominik Stapf)
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BIONTECH - Wir fordern unser Geld zurück!

18.01.2023 Mahnwache gegenüber der BIONTECH-Zentrale an der Goldgrube in Mainz

Mit Dr. Kay Klapproth (Immunologe), Manfred Bartl (Biochemiker und Molekulargenetiker)
und den Gründern der Initiative für Demokratie und Aufklärung e.V.


https://teleg.eu/initiative_demokratie www.ida-hd.de
https://teleg.eu/dominikstapf
Forwarded from Grundrechte.jetzt.
Bei Grundrechte_jetzt wirken unterschiedliche Menschen mit unterschiedlichen Meinungen mit. Und dies ist auch gut so.

Und so gibt es zur bundesdeutschen Verfassung, dem Grundgesetz auch verschiedene Meinungen.

Für www.unsere-verfassung.de ist das Grundgesetz keine Verfassung, weil dieses (so www.unsere-verfassung.de) angeblich nicht vom Volk entschieden worden ist.

Offensichtlich vertritt man dort die Auffassung, dass grundsätzlich nur in Volksabstimmungen der Wille des Volkes zum Ausdruck zu bringen ist. Parlamentarische Demokratie wird dort offensichtlich abgelehnt.

In der Tat ist das Grundgesetz niemals in einer Volksabstimmung autorisiert worden.

Braucht es überhaupt eine Autorisierung durch wen auch immer, um als Verfassung zu gelten?

Ganz klar Nein. Schauen wir uns einfach einmal die Definition einer Verfassung an:

https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung

Nach dieser Definition ist die Verfassung einfach nur das zentrale Rechtsdokument nachdem ein Staat aufgebaut ist.

Sprich, wenn der Herrscher sagt: das ist jetzt die Verfassung nach der sich alle richten müssen, dann ist dies eben die Verfassung. Punkt.

Die Definition der Verfassung stellt nicht die Frage nach der Legitimation.

Dies dürfte wohl der springende Punkt sein. Zu behaupten: das Grundgesetz ist keine Verfassung, weil die Legitimation durch eine Volksabstimmung fehlt, ist einfach nur dümmlich. Weil, wie gesagt die Definition einer Verfassung sich überhaupt nicht an die Legitimation knüpft.

Man sollte so ehrlich sein und sagen: Ich akzeptiere das Grundgesetz nicht als deutsche Verfassung, weil meiner Ansicht nach dieser Verfassung infolge einer fehlenden Volksabstimmung die Legitimation fehlt. Dies wäre ein ehrlicher Standpunkt über den man diskutieren könnte. Warum man bei www.unsere-verfassung.de diese Ehrlichkeit nicht hat, erschließt sich mir nicht.

Bleiben wir bei der Legitimation. In der Tat macht es Sinn so eine gravierende Angelegenheit wie eine Verfassung auf breiter gesellschaftlicher Basis zu verankern und eine Volksabstimmung wäre sicherlich das geeignete Mittel hierzu.

Als die Verfassung am 23. Mai 1949 in Kraft trat lebten die Bürger in Deutschland in einer Nachkriegszeit. Ich glaube, wir, die wir heute in Wohlstand leben, können uns nicht in die Nöte und Sorgen der Menschen von damals hinein versetzen.

Die damalige Vorgehensweise war opportun und wie sich im Nachhinein gezeigt hat sehr wohl angemessen.

Das Grundgesetz wurde seit dem 23. Mai 1949 mehrmals geändert, jedesmal mit mindestens 2/3 Mehrheit im Deutschen Bundestag. Mit jeder Änderung hat das Grundgesetz eine neue Legitimation erfahren. Wenngleich so gut wie alle Änderungen in meinen Augen keine Verbesserung waren, sondern das ursprüngliche Grundsatz verwässert wurde und mit jeder Änderung der Geschmack etwas schaler wurde. Grundrechte wurden mehr und mehr eingeschränkt. Aber jede Erosion dieser Grundrechte war demokratisch legitimiert durch eine 2/3 Mehrheit in der Volksvertretung, im Deutschen Bundestag.

Man kann natürlich unsere Form der Demokratieausübung generell in Frage stellen und der Meinung sein, nur eine direkte Demokratie mit Volksabstimmungen sei eine echte Demokratie.

Die Schweiz als Vorbild finde ich auch sehr gut. Mehr direkte Demokratie tut jedem Land gut.

Aber das Grundgesetz als Deutsche Verfassung abzulehnen ist ebenso schädlich wie dumm.

Eine Volksabstimmung über die Anerkennung des Grundgesetzes als Deutsche Verfassung bedarf es nicht. Das Grundgesetz ist die Deutsche Verfassung. Ebenso könnte man darüber abstimmen lassen ob wir den größten Fluss in Deutschland, den Rhein, in Zukunft Rhein nennen. Er heißt jetzt schon Rhein.

Über etwas abzustimmen was de jure und faktisch so ist wie es ist und von jedem (bis auf ein paar Verwirrte) so anerkannt ist, wäre komplett sinnbefreit.

Das Grundgesetz ist de jure und faktisch die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und wird von einer überwältigend großen Mehrheit der Bürger als die Verfassung anerkannt.
Forwarded from Grundrechte.jetzt.
Die ganze Argumentation der Abstimmungsfetischisten gegen das Grundgesetz als Deutsche Verfassung gleicht einem semantischen Hütchenspielertrick.

Was sollte der Sinn einer Abstimmung sein, das Grundgesetz in seiner bestehenden Form als Verfassung anzuerkennen???

Da würde mir nur ein einziger vernünftiger Grund einfallen: es wäre die erste bundesdeutsche Volksabstimmung.

Wenn es die Intention der Abstimmungsfetischisten ist Volksabstimmungen dadurch zu etablieren, nun gut, das würde ich noch durchgehen lassen. Nur bekommt man dies einfacher indem man Initiativen für Volksabstimmungen startet. Eine erste große Volksabstimmung um das große Ganze ist kontraproduktiv, weil viel zu viel dagegen spricht.

Der zweite Abstimmungspunkt soll sein Abstimmungen in der Verfassung zu verankern. Aber auch hier gilt: warum etwas fordern was längst in der Verfassung steht:

Artikel 20
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Abstimmungen sind wie Wahlen bereits in Art. 20 Abs. 2 im Grundgesetz enthalten.

Der Gesetzgeber hat dies nie in der nötigen Form umgesetzt. Während es ein Bundeswahlgesetz gibt, warten wir seit ewiger Zeit auf ein Bundesabstimmungsgesetz.

Die Forderung müsste demnach sein: macht endlich ein Bundesabstimmungsgesetz!!!

Auch hier fordert www.unsere-verfassung.de etwas was es lange gibt. Im Grundgesetz steht dies lange. An der Umsetzung scheitert es.

Bleibt ein dritter Punkt, und dies ist die einzige wirkliche Innovation, welche ich sehe. www.unsere-verfassung.de fordert:

"Ich stimme zu, dass über die Inhalte der Verfassung nur per Volksabstimmung entschieden werden kann."

Dies ist in der Tat der einzige Punkt über den man sinnigerweise diskutieren könnte.

Dafür die Anerkennung des Grundgesetzes als Deutsche Verfassung in Frage zu stellen, halte ich nicht für sinnvoll und schon gar nicht für zielführend.

Klaus Schimmelpfennig
How to Cut in iMovie