Nötigung macht erfinderisch
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"Nötigung - das Nötigen; (strafbare) Handlung, Tat, die darin besteht, dass jemand einen anderen mit rechtswidrigen Mitteln zu einem bestimmten Verhalten zwingt." Uns machen solche Situationen, die wir erlebt haben, sehr erfinderisch. Sei ein Teil davon.
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Deine Freiheit gehört Dir! Du entscheidest, wann die Maske fällt! Nicht die Regierung!

Wir sagen Schluss mit der Willkür! JETZT!

Warte nicht, sondern handle selbstbestimmt für Deine Freiheit.

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#Maskenfrei #MaskenfreiEXPRESS #Maskenpflicht #Eigenverantwortung #Maske #ZeigDeinLächeln #Maskenwahn #MaskenfallJetzt #NieWiederMaske
Sind bei Euch auch alle krank?

Einmal mehr hat sich eine „Verschwörungstheorie“ als wahr herausgestellt.

Es hört auf, sobald wir nicht mehr mitspielen!

Befrei Dich von der Maskenpflicht auf Maskenfrei.express

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#Maskenfrei #MaskenfreiEXPRESS #Maskenpflicht #Selbstbestimmt #Maske #Frei #FFP2
Deine Freiheit gehört Dir! Du entscheidest, wann die Maske fällt! Nicht die Regierung!

Wir sagen Schluss mit der Maskenpflicht auch in Arztpraxen!

Warte nicht, sondern handle selbstbestimmt für Deine Freiheit!

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Die Maskenpflicht endet im Februar? Von wegen:

"➡️ Menschen mit einem positiven Coronatest dürfen Einrichtungen mit vulnerablen Menschen für fünf Tage nicht betreten (Krankenhäuser, Pflegeheime, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen).

➡️ Beschäftigte in diesen Einrichtungen dürfen den Dienst nicht ausführen, sollte ein positiver Coronatest vorliegen. Diese Regel gilt bis zur Vorlage eines negativen Testergebnisses.

➡️ Beschäftigte in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen müssen weiterhin eine medizinische Maske tragen.

➡️ Die Testpflichten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen bleiben bestehen. Ein Selbsttest für Besucher genügt, sollte die Einrichtung vor Ort keine Testmöglichkeit anbieten.

➡️ Corona-Infizierten wird dringend empfohlen, in Innenräumen eine Maske zum Schutz der Mitmenschen zu tragen."


📌 Die Maskenpflicht wird nicht gänzlich abgeschafft, denn so würde ihr der Weg versperrt bleiben, um pünktlich zum Herbstbeginn wieder bundesweit eingeführt zu werden. Es liegt an Dir, diesen Wahnsinn ein für alle Mal zu beenden! Mach nicht mehr mit!

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Quelle: wa.de - 26.01.2023
‼️Sei der Teil der Bewegung:

Zusammen mit Dir können wir alle gemeinsam diesen Wahnsinn dauerhaft beenden. Und zwar jetzt! Denn wir haben die Lösung für eine völlig legale und funktionierende Maskenbefreiung in ihrem eigenen Gesetz gefunden!

Verteile Deine Flyer in Bussen, Bahnen und auf der Straße. Einfach überall dort, wo Du erkennst, dass Menschen um Dich herum noch immer von der Angst beherrscht werden.

Flyer zum Ausdrucken auf: maskenfall.jetzt

📌 Die Maskenpflicht wird nicht gänzlich abgeschafft, denn so würde ihr der Weg versperrt bleiben, um pünktlich zum Herbstbeginn wieder bundesweit eingeführt zu werden. Es liegt an Dir, diesen Wahnsinn ein für alle Mal zu beenden! Mach nicht mehr mit!

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Das Spiel ist aus! Wer jetzt noch eine Maske trägt, leugnet die Wissenschaft!

Laut Studie hat "das Tragen einer medizinischen Maske wahrscheinlich nur einen geringen oder keinen Einfluss auf das Auftreten einer grippeähnlichen Erkrankung". "Auch auf die im Labor bestätigten Infektionen mit Influenzaviren oder dem Coronavirus SARS-CoV-2 hatte das Tragen von medizinischen Masken keinen Effekt. Zudem gab es kaum eindeutige Unterschiede beim Vergleich von medizinischen/chirurgischen Masken und Atemschutzmasken nach dem N95/FFP2-Standard."

Sei kein Wissenschaftsleugner! Runter mit der Maske JETZT!

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Quelle: Springer Medizin - 30.01.23
Die völlig wirkungslose Maskenpflicht endet in Bus und Bahn. Was für ein schöner Tag. Doch leider nicht für jeden!

Denn auch weiterhin werden Millionen von Menschen in Kliniken, Arztpraxen und Pflegeheimen tagtäglich mit Masken gequält, obwohl eine aktuelle Studie die Wirksamkeit der Masken mehr als infrage stellt. Wir haben eine juristisch unangreifbare Lösung gefunden, damit die Maskenpflicht auch in diesen Bereichen noch heute zu Ende geht.

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Wissenschaftlich unbegründet - trotzdem hält der Gesundheitsminister an der Maske fest

Die Maske hat wahrscheinlich nur einen geringen oder möglicherweise überhaupt keinen Einfluss auf das Infektionsgeschehen. Das zumindest ergab eine Auswertung wissenschaftlicher Arbeiten durch die Cochrane-Gesellschaft. Doch was interessiert Karl Lauterbach die Wissenschaft?! "Wer Patienten oder Heimbewohner besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin Maske tragen." - und das zum 1. März und nicht wie versprochen zum 7. April!

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Quelle: Tagesschau - 14.02.23
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Liebe Abonnenten,

wir möchten euch darüber informieren, dass sich unser Kanalnamen geändert hat. Ab heute werdet ihr uns unter einem neuen Namen (Express Hilfen) finden und folgen können.

In diesem Kanal findet ihr zukünftig all` unsere Express Hilfen vor, die euch dabei unterstützen, sich gegen undemokratische Übergriffe zu wehren.

👉 Unsere aktuellen Express Hilfen findet ihr hier: https://www.restart-democracy.org/resist/

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🆕 Masern.Express - So entkommt Dein Kind ganz legal der Masern-Impfpflicht!

Mit Masern.Express erhältst Du alles um die Impfunfähigkeit Deines Kindes beim Gesundheitsamt durchzusetzen. Wir haben mit diesem Vorgehen bereits tausendfach Erfahrung. Es funktioniert.

Die Masern-Impflicht wurde durch das Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig bestätigt. Juristisch gesehen besteht daher die Pflicht zur Impfung aller Kinder gegen Masern. Gesundheitsämter setzen diese Regel mit Kindergarten-Verbot und Bußgeldern gegen Schüler rigoros durch.

Wenn allerdings auch nur die geringste Möglichkeit besteht, dass Dein Kind allergisch gegen einen der Masern-Impfstoffe oder eine der sonstigen Bestandteile sein könnte, darf der Impfstoff nach Angaben der Hersteller und der Zulassungsbehörden nicht angewendet werden. Die Impfpflicht läuft ins Leere.

‼️Befreie JETZT Dein Kind von der Masernpflicht 👉 Masern.Express

WIR LEBEN SELBSTBESTIMMT!
🟦 Unsere Express Hilfen - WIR LEBEN SELBSTBESTIMMT!

Wir haben Lösungen erarbeitet, die Dir helfen können, wieder selbstbestimmt zu leben, und das Spiel nicht mehr mitzuspielen. Hier halten wir Dich über unsere Express Hilfen auf dem Laufenden.

➡️ Masern.Express

➡️ Test.Express

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🆕 Masern.Express - So entkommt Dein Kind ganz legal der Masern-Impfpflicht!

Mit Masern.Express erhältst Du alles um die Impfunfähigkeit Deines Kindes beim Gesundheitsamt durchzusetzen. Wir haben mit diesem Vorgehen bereits tausendfach Erfahrung. Es funktioniert.

Die Masern-Impflicht wurde durch das Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig bestätigt. Juristisch gesehen besteht daher die Pflicht zur Impfung aller Kinder gegen Masern. Gesundheitsämter setzen diese Regel mit Kindergarten-Verbot und Bußgeldern gegen Schüler rigoros durch.

Wenn allerdings auch nur die geringste Möglichkeit besteht, dass Dein Kind allergisch gegen einen der Masern-Impfstoffe oder eine der sonstigen Bestandteile sein könnte, darf der Impfstoff nach Angaben der Hersteller und der Zulassungsbehörden nicht angewendet werden. Die Impfpflicht läuft ins Leere.

Befreie JETZT Dein Kind von der Masernpflicht 👉 Masern.Express

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Beweislast-Umkehr mit Masern-Express

Das Landgericht Heilbron hatte am 18. Februar geurteilt (hier nachzulesen: Quelle), dass derjenige, der vor einer Impfung schweigt und sich nicht ausführlich informiert, eben Pech gehabt habe, wenn etwas schiefgehe. Die Impfgeschädigte verlor den Prozess gegen die Impfärztin. „Ein Anspruch bestünde schon deshalb nicht, weil N. Ferati der Impfung wirksam zugestimmt hätte“. Die öffentliche Impfempfehlung würde nichts daran ändern, „dass die Impfung gleichwohl freiwillig ist und sich der einzelne Impfling daher auch dagegen entscheiden kann“. Die zu impfende Person müsse auch eine Entscheidung darüber treffen, ob sie „die mit der Impfung verbundenen Gefahren auf sich nehmen soll oder nicht“, äußerten die Richter. „Dafür müsse sie jedoch auch die Gefahren kennen; hierzu wiederum diene die ärztliche Aufklärung.“

Dieses Urteil bringt das Dilemma der Eltern in Sachen Masern-Impfung auf den Punkt. Wer einfach den öffentlichen Verlautbarungen glaubt, dass bei der Masern-Impfung schon nicht passieren würde, hat im Falle eines Impfschadens einfach Pech gehabt – man hätte sich ja schließlich auch gegen die Impfung entscheiden können. Selbst, wenn man sich allerdings vorher umfangreich ärztlich hätte aufklären lassen, ändert sich am Ergebnis nichts. Alleine die Eltern und ihr Kind tragen das gesamte Risiko, dass bei der Impfung etwas schief laufen kann.

Mit Masern.Express lässt sich nun eine Beweislastumkehr herbeiführen. Grundlage dafür sind die Warnhinweise der Hersteller der Impfstoffe in den Zulassungs-Unterlagen. Wenn hier nämlich davor gewarnt wird, dass keine Impfung durchgeführt werden darf, wenn eine allergische Reaktion möglich sei, dann muss im Falle einer Impfpflicht der Staat hier im Einzelfall einen möglichen Schaden proaktiv ausschließen können. Der Staat muss dann dem Impfwilligen schriftlich zusichern, dass er in seinem konkreten Fall einen Schaden ausschließen kann. Das Gesundheitsamt ist zu einer Prüfung verpflichtet, ähnlich wie dies im Asylrecht der Fall ist. Auch hier muss die zuständige Behörde tätig werden, wenn der Betroffene das Wort „Asyl“ auch nur in den Mund nimmt. Im konkreten Fall geht es quasi um einen „Impf-Asyl-Antrag“, der eben zu prüfen ist.

Dieser Ausschluss einer Allergie ist jedoch fachlich schlichtweg unmöglich, wie dieses Labor auf seiner Webseite wunderbar klar darlegt: (Quelle) gleich im zweiten Absatz heißt es: „Allergische Reaktionen auf Medikamente sind nicht vorhersehbar. Medikamentenallergien treten auch bei Patienten mit völlig unauffälliger Allergieanamnese auf.“

Es ist fachlich unmöglich, irgendeine allergische Reaktion im Voraus auszuschließen. Genau deshalb wird sich jede Behörde sehr schwer damit tun, diesen Ausschluss im Falle einer Masern-Impfung dennoch zuzusichern. Die dafür erforderlichen Argumente erhalten die Eltern mit der Aufklärung und dem Gutachten sowie den Anschreiben für Gesundheitsamt und Kita von Masern.Express.

Der Weg mag ungewöhnlich klingen. Allerdings wird hier lediglich das Heilbronner Urteil in Verbindung mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) umgesetzt. In eben diesem Urteil in Sachen Impfpflicht kommen die obersten Verfassungsrichter zu dem Ergebnis, dass es grundsätzlich zulässig sei, eine Impfpflicht zu verlangen, diese jedoch im Einzelfall zu überprüfen sei. Genau darum bitte die Eltern das Gesundheitsamt mit Masern.Express.
Nötigung macht erfinderisch pinned «Beweislast-Umkehr mit Masern-Express Das Landgericht Heilbron hatte am 18. Februar geurteilt (hier nachzulesen: Quelle), dass derjenige, der vor einer Impfung schweigt und sich nicht ausführlich informiert, eben Pech gehabt habe, wenn etwas schiefgehe. Die…»
Die Maske fällt immer noch nicht für alle!

Bewohner und Beschäftigte von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen müssen ab dem 1. März keine Maske mehr tragen. Für Besucher medizinischer Einrichtungen gilt die Maskenpflicht noch bis zum 7. April 2023!

Mach das unseriöse Theater nicht mehr mit! Masken runter JETZT!

‼️Für alle, die dabei eine Unterstützung benötigen: maskenfall.jetzt

Quelle: Verbraucherzentrale - 01.03.23

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Mit Masern.Express erhältst Du alles um die Impfunfähigkeit Deines Kindes beim Gesundheitsamt durchzusetzen. Wir haben mit diesem Vorgehen bereits tausendfach Erfahrung. Es funktioniert.

Die Masern-Impflicht wurde durch das Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig bestätigt. Juristisch gesehen besteht daher die Pflicht zur Impfung aller Kinder gegen Masern. Gesundheitsämter setzen diese Regel mit Kindergarten-Verbot und Bußgeldern gegen Schüler rigoros durch.

Wenn allerdings auch nur die geringste Möglichkeit besteht, dass Dein Kind allergisch gegen einen der Masern-Impfstoffe oder eine der sonstigen Bestandteile sein könnte, darf der Impfstoff nach Angaben der Hersteller und der Zulassungsbehörden nicht angewendet werden. Die Impfpflicht läuft ins Leere.

‼️Befreie JETZT Dein Kind von der Masernpflicht 👉 Masern.Express

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ℹ️‼️‼️ Impfstoffhersteller untersagen Masern-Mumps-Röteln-Impfungen (MMR)

Amsterdam 19.03.2023: Alle in der EU zugelassenen MMR-Impfstoffe dürfen nicht bei Patienten angewendet werden, die möglicherweise überempfindlich (allergisch) gegen einen Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff oder einen der sonstigen Bestandteile, einschließlich des Antibiotikums Neomycin, sind. So heißt es wörtlich in den Zulassungs-Unterlagen der Hersteller.

Mit Masern.Express lässt sich für Eltern eine Beweislastumkehrherbeiführen. Grundlage dafür sind die Warnhinweise der Hersteller der Impfstoffe in den Zulassungs-Unterlagen. Wenn hier nämlich davor gewarnt wird, dass keine Impfung durchgeführt werden darf, wenn eine allergische Reaktion möglich sei, dann muss im Falle einer Impfnachweispflicht der Staat hier lt. Urteil des BVerfG vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) im Einzelfall einen möglichen Schaden proaktiv ausschließen können. Der Staat muss dann dem Impfwilligen schriftlich zusichern, dass er in seinem konkreten Fall einen Schaden ausschließen kann. 👉 weiterlesen

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