NUR SHAEF-Gesetze gültig
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Der Widerstand gegen eine unangenehme Situation, ist der Beginn des Leidens 👆
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Richter bestätigt Streichung des Art.23 und verweist auf die Änderung der Präambel, eine Präambel ist aber nur eine Einleitung und hat keinerlei Gesetzeskraft, hinzu kommt das man an der Präambel erst 2 Jahre später herumgeschraubt hat. http://www.widerstand-ist-recht.de/widerstand/verwalt%20personal%20ergebnis.html
Beamtenverhältnisse sind augehoben .pdf
425.5 KB
BVerfG, Urteil vom 17.12.1953 - 1 BvR 147/52 Punkt 2. Beamtenverhältnisse sind aufgehoben
Urteil-Einigungsvertrag.pdf
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Einigungsvertrag wurde nicht ratifiziert und vom BverfG kassiert
Der wunderbare und leider schon verstorbene Andreas Clauss, ich denke er ist der Wahrheit wohl zu nahe gekommen und sein Erfolg war ein paar Herrschaften wohl nicht recht
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Dieses Video sollte jeder gesehen haben!

Wir bauen, wenn die Zeit reif ist, eigene und selbstverwaltete Gemeinden nach dem Subsidaritätsprinzip wieder auf
und setzen so der handelsrechtlichen Verwaltung ein Gegengewicht.

Subsidiarität ist eine Maxime, die eine größtmögliche Selbstbestimmung und Eigenverantwortung des Individuums, der Familie oder der Gemeinde anstrebt, soweit dies möglich und sinnvoll ist.

Anders gesagt bedeutet dies, dass die Ebene der Regulierungskompetenz immer „so niedrig wie möglich und so hoch wie nötig“ angesiedelt sein muss.

Mehr @SaarChance
Freies-Saarland.com

#Wesentliches
Kapitel_13_02_Grundgesetz-__nderungsgesetze-pdf-data.pdf
286.7 KB
Grundgesetz-Änderungsgesetze, hier steht direkt in der ersten Änderung schwarz auf weiß das der Art 23 gestrichen wurde und zwar vor dem 03.Oktober 1990
https://www.bundestag.de/resource/blob/272508/67772517335e279da727f3ad5320eeae/Kapitel_13_02_Grundgesetz-__nderungsgesetze-pdf-data.pdf
https://www.buzer.de/gesetz/7963/a152461.htm
§ 3 - Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts (BRBG k.a.Abk.)
Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, bleiben von der Aufhebung unberührt und bestehen nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Teils des Überleitungsvertrages fort.
BGBL 1994 Berlinabkommen Seite 41 Artikel 2.pdf
2.2 MB
BGBL von 1994, auf der Seite 41 in Art. 2 wird noch einmal die Gültigkeit der Militärgesetze bestätigt https://www.auswaertiges-amt.de/blob/243666/336118af85b32b909d4960dac6289761/vertragstextbgbl-data.pdf
Übersicht über den Stand der Schuld der Bundesrepublik Deutschland zum 30.06.2021
Da steht es noch einmal ganz klar "Zinsfreie Schuldverschreibung nach dem Militärregierungsgesetz Nummer 67"
https://www.deutsche-finanzagentur.de/fileadmin/user_upload/finanzagentur/pdf/schuldenstand_quartalsende.pdf
https://blog.berg-kommunikation.de/wp-content/uploads/2021/09/schuldenstand_quartalsende.pdf
Auch wenn hier schon lange nur noch die Willkür regiert muss man sich doch das ein oder andere Mal mit dem System auseinandersetzen, dabei ist die Arroganz und Ignoranz, einiger dieser "Staatsdiener" nur noch als grenzenlos zu bezeichnen, da reicht es schon aus den Bediensteten auf §63 BSG (die persönliche Haftung) aufmerksam zu machen dass das Gegenüber wegen Bedrohung auflegt und nicht mehr ans Telefon geht. Deshalb hier einige Infos zur Auskunftspflicht https://www.anwalt24.de/lexikon/auskunftspflicht_-_verwaltungsrecht
BGBL. 1990 Teil II S. 890 v. 23.09.1990.pdf
857 KB
Art.1 bezieht sich, mit Wirkung vom 03.Oktober.1990, auf den bereits am 17.07.1990 gelöschten Art.23 GG (Geltungsbereich)
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