Dr. Alexander Christ - Anwalt für Grundrechte & Demokratie
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"Eine Sache ist nicht deswegen gerecht, weil sie Gesetz ist; sondern weil sie gerecht ist, muß sie Gesetz werden."
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Strafanzeige gegen die schweizerische Zulassungs- und Kontrollbehörde für Heilmittel, Swissmedic
Berichte & Hintergründe

▪️ Die Strafanzeige des Schweizer Rechtsanwaltsteams um den Kollegen Philipp Kruse gegen Swissmedic hat in den letzten Tagen viel Aufmerksamkeit erfahren. Swissmedic ist die schweizerische Zulassungs- und Kontrollbehörde für Heilmittel. Basis für die Tätigkeit der Swissmedic ist das Heilmittelrecht. Swissmedic kontrolliert sämtliche Heilmittel, die in der Schweiz in Verkehr sind. Swissmedic überwacht alle Sicherheitsmaßnahmen von Medizinprodukten, die in der Schweiz auf dem Markt sind.

▪️ Worum es in der Klage geht, das kann man öffentlich auf einer eigenen Webseite nachlesen. 37 Anzeigeerstatter und sechs durch mRNA-«Impfungen» direkt geschädigte Privatkläger reichen eine Strafanzeige ein, zum Schutz ihrer eigenen Gesundheit und aus berechtigter Sorge um die Gesundheit ihrer Mitmenschen.
Die Anzeigeerstatter begründen, "Wir haben es vorliegend mit der grössten durch Arzneimittel verursachten Gefährdung und bereits eingetretenen Verletzung der menschlichen Gesundheit zu tun, welche es in der Schweiz jemals gegeben hat: Die Zulassung und die Verabreichung der weitgehend wirkungslosen mRNA-«Impfstoffe» stellen eine weitaus grössere Gefahr dar als der Erreger SARS-CoV-2, vor welchem diese «Impfstoffe» angeblich schützen sollen."

👉 Link zur Webseite

▪️ Über die Hintergründe der Strafanzeige berichteten in den vergangenen Tagen zahlreiche Medien. Ich trage für Interessierte einige Quellen zusammen. Dort kann nachgelesen werden, was zur Strafanzeige geführt hat und wie das Verfahren nun weiter geht.

👉 Bericht bei reitschuster.de

👉 Bericht in der NZZ

👉 Schweizer Tagesschau Hauptausgabe (19:30; 3. Beitrag; kann direkt angeklickt werden):
https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-14-11-2022-hauptausgabe?urn=urn:srf:video:ccf8d897-a4bf-48ab-a014-a26452c779a4

👉 Folgen der Covid-Impfung? Darum geht es bei der Strafanzeige gegen Swissmedic

👉 Bericht im Tagblatt.ch

©️ Mein Kommentar:
Die Vorwürfe sind massiv: Die Behörde Swissmedic, in der Schweiz für die Zulassung und Kontrolle jeglicher Medikamente zuständig, habe überhastet Covid-19-Impfstoffe zugelassen, die weder notwendig noch wirksam noch sicher seien. Es habe sich daher tatsächlich um ein schädliches und unzulässiges «Experiment an Menschen» gehandelt. Dagegen gehen Betroffene & Anwälte nun juristisch vor.

Das Medienecho ist das übliche: Alle herbeigerufenen Experten seien altbekannte Corona-Skeptiker, sämtliche Wissenschafter aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die bei einer Pressekonferenz dazu am Flughafen Zürich auftraten, seien in den vergangenen Jahren "mit umstrittenen Aussagen zur Pandemie aufgefallen", so die NZZ.

Die Vorwürfe beruhten auf bloßen Spekulationen, kommentiert eine von
👉 nau.ch befragte Rechtsänwältin. "Swissmedic kann als Anstalt des öffentlichen Rechts durchauseine Straftat begehen", sagt sie. Doch: "Die Hürden sind aber sehr hoch und nach meiner überzeugten Ansicht bei der Impfanzeige unüberwindbar." So müsse die Straftat einer nicht natürlichen Person zugerechnet werden können. Zudem müssten ausreichende Beweise für einen Organisationsmangel vorliegen.

Mit genau dieser Frage beschäftigt sich derzeit auch das
👉 ZAAVV auf dem an diesem Wochenende stattfindenden Workshop: wer trägt die letztendliche Verantwortung für eingetretene Schäden, wer hat sich am Ende für Untaten gegen die Menschheit zu verantworten?

Die weitere Arbeit des ZAAVV wird unter anderem das Ziel verfolgen, die Verantwortlichkeit für Verbrechen gegen die Menschheit auf die konkreten Personen herunterzubrechen und Beweise für Organisationsmängel oder systematische Menschenrechtsverletzungen zusammenzutragen.


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Forwarded from zwanzig4.media
🎥 20:IV Wir waren LIVE beim ZAAVV Workshop 2022 - Das Herzstück des ZAAVV entsteht | 18.-20.11.2022

🔵
zwanzig4.media hat den Vortrag von David Schneider-Addae-Mensah und die Lesung von Dr. Alexander Christ übertragen
➡️ ‼️Dauerhaft in unserer Mediathek ‼️ und auf 👉 ODYSEE

Vom Freitag, 11:00 – 12:00 Uhr
Vortrag im Rahmen des 2. ZAAVV-Workshops
"Der Weg zum Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) - Weg zu einer gewaltfreien Justiz?"David Schneider-Addae-Mensah | Menschenrechtsanwalt

Vom Samstag, 20:15 – 22:15h
Dr. Alexander Christ liest aus seinem Buch "CORONA STAAT"
Links: https://teleg.eu/RA_Christ
📖 Buch zu kaufen auf Buchkomplizen

Alle Links von zwanzig4.media auf einem Blick:
👉Der zwanzig4.media Linktree 👈🐸
Kontaktbeschränkungen & Schließung von Gastronomiebetrieben und Sportstätten einschließlich Golfplätzen laut BVerwG rechtmäßig - Ausgangsbeschränkung aber unverhältnismäßig ‼️

▪️ Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hatte die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 (SächsCoronaSchVO) über die Kontaktbeschränkung für den Aufenthalt im öffentlichen Raum, die Untersagung von Gastronomiebetrieben und die Schließung von Sportstätten einschließlich Golfplätzen* zu überprüfen und urteilte gestern.

▪️ Laut Entscheidung hatten diese im Infektionsschutzgesetz eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage und waren verhältnismäßig.

👉 Zur Pressemitteilung Nr. 69

▪️ Dagegen war die Ausgangsbeschränkung nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der Fassung vom 31. März 2020 unverhältnismäßig.

▪️ Die Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27. März 2020 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 31. März 2020 (BayIfSMV) über das Verlassen der eigenen Wohnung waren mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar.

👉 Zur Pressemitteilung Nr. 70

👉 Bericht in der WELT hierzu

©️ Mein Kommentar:
Schon das Lesen eines Buches auf einer Parkbank war zu Beginn der Corona-Pandemie in Bayern laut Polizei nicht erlaubt. Menschen wurden in ihren Wohnungen festgehalten. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt und noch einmal festgestellt: Die in der Frühphase der Pandemie in Bayern verhängte Ausgangssperre ist unverhältnismäßig gewesen.

Das damals verhängte Verbot, die eigene Wohnung zum Verweilen im Freien zu verlassen, „war ein schwerer Eingriff in die Grundrechte“, sagte die Vorsitzende Richterin Renate Philipp am Dienstag in Leipzig, und es ist gut, daß das höchste deutsche Verwaltungsgericht dies nun endlich anerkennt.

Schwere Eingriffe in die Grundrechte hat es in der vorgeblichen Pandemiezeit in zahlreichen Fällen gegeben. Zeitgleich mit der Entscheidung zur Ausgangsbeschränkung hat das BVerwG aber auch geurteilt, die Kontakbeschränkungen und Schließungen von Gastronomiebetrieben und Sportstätten in Sachsen seien rechtmäßig gewesen. Zweierlei Maß also?

Ja, so kann man das sehen. Einmal nehmen sich die Richter den Extremfall vor und urteilen, für diese sehr weitegehende Maßnahme hätte plausibel dargelegt werden müssen, daß die Ausgangsbeschränkung über eine bloße Kontakbeschränkung hinausgehend einen erheblichen Beitrag zur Erreichung des Ziels einer physischen Kontaktreduzierung und damit Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 leiste. Und genau das sei eben nicht der Fall gewesen.

Andererseits meinen die Richter, im Falle der Kontakbeschränkungen und Geschäftsschließungen seien diese "für die Zielerreichung geeignet und auch erforderlich" gewesen. Eine gleich wirksame andere Maßnahme habe nicht zur Verfügung gestanden. Diese Bewertung ist enttäuschend. Noch enttäuschender ist, daß sich das BVerwG nur auf das Bundesverfassungsgericht und auf dessen Entscheidung zur "Bundesnotbremse" beruft und zu berufen müssen glaubt.

Der Verweis von einem auf ein anderes Gericht genügt offenbar. Eigene Gedanken und Überprüfungen müssen Richter im Jahr 2022 wohl nicht mehr anstellen...

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Forwarded from Erich Hambach
Einladung zum Gespräch mit Dr. Alexander Christ & Dr. Matthias Burchardt.

Thema: "Vom Schwindel der Freiheit"

Kostenfrei aber verbindlich über diesen Link registrieren:

https://us06web.zoom.us/meeting/register/tZIsd-yrqTwpEtbhJXzNtYyu40o-8R1t1B-B

Mit dem neuen Gesprächsformat unserer Akademie möchten wir alle Teilnehmer in ein großes gemeinsames Gespräch einbinden und möglichst viele Gedanken zum Thema FREIHEIT hörbar machen und zusammenführen.

Dabei seid nun ihr alle gefragt, gleich nach der Registrierung hat jeder die Möglichkeit Fragen und Impulse zum Thema "Freiheit" per mail an: [email protected] zu senden.

Es wird auch Gelegenheit zum aktiven Austausch geben, wir freuen uns auf EUCH🙏😊🙏

"Durch die Freiheit öffnet sich dem Menschen das Tor zu fast unendlich vielen Möglichkeiten. Dies kann berauschend, aber auch beängstigend sein.

Wie gewährleisten wir Freiheit und wie mildern wir ihre Bedrohlichkeit?

Wie wehren wir uns gegen Willkür und eine Freiheit, die uns bloß vorgegaukelt wird?
"Möge die gesamte Republik mit dem Finger auf sie zeigen": Das Corona-Unrecht und seine Täter

Das Buch „‚Möge die gesamte Republik mit dem Finger auf sie zeigen‘: Das Corona-Unrecht und seine Täter“ ist am 7. November 2022 im Rubikon-Verlag erschienen. Es wurde von Marcus Klöckner und Jens Wernicke verfasst. Ulrike Guérot hat das Vorwort, Tom-Oliver Regenauer das Nachwort verfasst. Das Buch ist aktuell auf Platz zwei der Spiegel-Bestsellerliste.

Die Redaktion der Berliner Zeitung wollte eine Auseinandersetzung mit dem Thema Corona und die gesellschaftlichen Konsequenzen für die Gesellschaft. Daher wurde ein Journalist, der für die Redaktion als freier Mitarbeiter tätig ist, gebeten, das Buch unvoreingenommen zu rezensieren.

Da er glaubte, Konsequenzen für seine Arbeit fürchten zu müssen, hat er die Redaktion gebeten, daß seine Kritik ausnahmsweise anonym unter einem Pseudonym erscheinen darf.

Aus Gründen der Fairneß hat die Berliner Zeitung dem Autor und Regisseur Dietrich Brüggemann, der in der anonym publizierten Rezension explizit kritisiert wird, die Gelegenheit gegeben, Stellung zu beziehen.

Ich hatte diese Debatte zunächst übersehen, halte aber sowohl die Auseinandersetzung als auch das Buch für eminent wichtig und verlinke hier daher für alle, die den Beitrag noch nicht gelesen haben, hier 👇 ...

👉 Zum Beitrag von Dietrich Brüggemann:
https://www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/corona-unrecht-jede-kritik-als-querdenken-einzuordnen-ist-eine-fata-morgana-li.288664

👉 Zur Buchbestellung via Buchkomplizen

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Wer dele­giti­miert hier wen?
Gastbeitrag von Prof. Dr. Dietrich Murswiek bei lto

▫️ Kritik an Regierung und Verwaltung soll extremistisch sein? Wer versuchen will, dies nachzuvollziehen, muß sich mit der Konzeption der "verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates" vertraut machen.

▫️ Im Verfassungsschutzbericht (VSB) 2021 hat das Bundesinnenministerium einen neuen, vom Verfassungsschutz eigens kreierten "Phänomenbereich" vorgestellt, nämlich die "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates".

▫️ Extremisten im Sinne des Verfassungsschutzes sind seither nicht nur Rechts- und Linksextremisten, sondern auch "Delegitimierer".

▫️ Wer also beispielsweise nach der Flutkatastrophe "aktiv den Eindruck" erweckte, daß staatliche Stellen mit der Bewältigung der Lage "komplett überfordert gewesen seien", wollte damit nach Auffassung des Verfassungsschutzes auf die Delegitimierung des demokratischen Staates hinwirken und bot so einen Anhaltspunkt dafür, Extremist zu sein.

▫️ Kritik an der Regierung aber muß sein, und sie muß vor allem ungehindert stattfinden können, meint Dietrich Murswiek in seinem Gastbeitrag für die lto. Er führt aus: "Aber im demokratischen Staat ist grundsätzlich jeder Protest gegen Regierungsmaßnahmen legitim. Das Konzept der "verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates" hat ein falsches Design, wenn es "ständige Agitation und Verächtlichmachung" als entscheidende Kriterien für extremistisches Verhalten herausstellt. Hier werden die Weichen für eine Bewertungspraxis gestellt, die jede Protestbewegung als angeblich den Staat delegitimierend anprangern kann. Das ist undemokratisch, muß korrigiert werden und darf sich im nächsten Verfassungsschutzbericht nicht wiederholen."

👉 Zum Beitrag von Dietrich Murswiek bei lto

©️ Mein Kommentar:
"Delegitimierung des Staates" ist ein zutiefst undemokratischer Begriff, eigentlich nur geschaffen, um Kritik an der Regierung (ob berechtigt oder nicht) im Keim zu ersticken und kritische Menschen von vornherein abzuschrecken.

Ohne Kritik, auch heftige, schwindet die Demokratie. Das erleben wir aktuell.

Durch die Einführung dieser neuen Kategorie hat der Staat jedoch damit begonnen, sich selbst zu delegitimieren - denn er zerstört das Fundament einer funktionierenden Gemeinschaft, den kritischen Diskurs, und eliminiert so jeglichen freien Debattenraum.

Ich empfehle den Beitrag von Dietrich Murswiek, den ich erst einige Tage nach seinem Erscheinen lesen konnte, zur Lektüre.


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🔹‼️Aufruf: Wie viele politische Gefangene gibt es in Deutschland?

Uns erreichte ein Brief von Michael Ballweg aus der JVA Stammheim in Stuttgart, in dem er von zwei „Schicksalsbrüdern“ berichtet, welche wohl wie er in politischer Haft sitzen: ein älterer Herr, der schon bei Stuttgart21 aktiv war und nun eine Ersatzfreiheitsstrafe im Stammheim absitzt und ein Mitwirkender bei dem Film „Pandemic“ von 2016, welcher offenbar unter fadenscheinigen Vorwürfen in U-Haft gebracht wurde. Ebenso spricht Michael von einem Mitglied der Partei „dieBasis“, welches anscheinend in der JVA Nürnberg in U-Haft sitzt.

Gibt es gegebenenfalls noch mehr Menschen, die aus politischen oder weltanschaulichen Gründen in Deutschland in Haft sind?

Uns geht es darum, gemeinsam mit Ralf Ludwig einen Überblick zu bekommen, wieviele Menschen aktuell aus politisch motivierten Gründen eingesperrt sind. Solltet ihr also jemanden kennen, dem das Gleiche wie Michael Ballweg, Oliver Janich oder auch den in dem Brief genannten Menschen widerfahren ist, meldet Euch bitte bei uns und erzählt uns, was ihr darüber wisst! 👉 Ganzer Beitrag

Meldet Euch unter: [email protected]

📌Aktuelle Unterstützungsmöglichkeiten 💙 Danke von Herzen!

Hier findest Du die Mutigmacher:
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Forwarded from Free Michael Ballweg (Güzey Israel)
PRESSEERKLÄRUNG
des Verteidigerteams von
Michael Ballweg

Am Dienstag, 29. November 2022 fand in Stuttgart der nächste Haftverkündungstermin gegen Michael Ballweg statt. Dieser neuerliche Haftverkündigungstermin wurde nötig, nachdem das Oberlandesgericht Stuttgart den bisherigen Haftbefehl wegen mutmaßlich vollendeten Betrugs aufgehoben hatte. Jetzt wird Michael Ballweg lediglich noch vorgeworfen, daß sich die Straftat als sogenannter "untauglicher Versuch" in seinem Kopf abgespielt haben soll.

In diesem nunmehrigen Haftverkündungstermin weigerte sich das Gericht in Person des ursprünglichen Haftrichters am Amtsgericht Stuttgart, entlastende Beweismittel zuzulassen. So hat unter anderem der Hauptentlastungszeuge der Verteidigung rund fünf Stunden vor dem Gerichtssaal gestanden, ohne daß das Gericht ihn angehört hat. Ferner wurde die Anhörung von Michael Ballweg unvermittelt abgebrochen und weiteres rechtliches Gehör verwehrt. Dadurch konnten entscheidende Dokumente der Verteidigung nicht mehr vorgelegt werden.

Rechtsanwalt Ralf Ludwig sagte nach dem Termin, "Nunmehr sind nach Auffassung der Verteidigung die rechtsstaatlichen Masken gefallen. Wegen dieser Verweigerung, rechtliches Gehör zu gewähren, wird Michael Ballweg weiterhin ohne Urteil seiner Freiheit beraubt."

Einer der tragenden Grundsätze eines Rechtsstaates ist es, einem Beschuldigten ein faires Verfahren zu garantieren. Hierzu gehört ganz zentral die Gewährung des rechtlichen Gehörs. Dieses soll in der Praxis bewirken, daß Beschuldigte selbst alle sie entlastenden Tatsachen und Beweise vortragen dürfen, ohne hierbei vom Gericht unterbrochen oder gar vollständig gehindert zu werden.

"Genau dies in diesem Fall nicht beachtet worden. Es besteht offensichtlich ein Interesse, obwohl juristisch nicht mehr begründbar, Michael Ballweg in Haft zu lassen", so Rechtsanwalt Ludwig. Die Verteidigung bereitet ungeachtet dessen nun weitere Schritte vor.

Stuttgart, 1. Dezember 2022
#freeMichaelBallweg
Urteil des Wehrbeschwerdesenats des BVerwG zur Impf-Duldungspflicht bei Soldaten liegt nunmehr vor

▪️ Das Fazit des 1. Wehrsenats des Bundesverwaltungsgerichts: Nach alledem überwiege das Öffentliche Interesse das Einzelinteresse. Der Soldat wäre schließlich freiwillig Soldat geworden. Ihm werde jetzt nur abverlangt, was die Mehrheit der Bevölkerung ebenfalls mache, nämlich: sich zu impfen.

👉 Zum Urteil und zu einer zusamenfassenden Besprechung:
https://corona-blog.net/2022/12/03/wehrbeschwerdeverfahren-auswertung-des-96-seitigen-urteils-zur-duldungspflicht-bei-soldaten/

©️ Mein Kommentar:
Lange mußten alle Beteiligten und die Öffentlichkeit warten, nun liegt die Urteilsbegründung des Wehrsenats beim Bundesverwaltungsgericht zum sogenannten "Soldatenverfahren" vor. Die Urteilssätze sind bedrückend, beschämend, rückgratlos.

Die Kernpassage der Entscheidung lautet: "Die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der duldungspflichtigen Basisimpfungen ist rechtmäßig. Die diesbezügliche Ermessensentscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung beruht auf sachgerechten Erwägungen und ist weiterhin verhältnismäßig."

Wer sich dazu entscheidet, Soldat zu werden, der muß wissen, was auf ihn zukommen kann. Diese Schlußfolgerung der Richter ist zynisch, dennoch bleibt sich das Gericht damit "treu". Wer schon sämtliche Argumente der Klägervertreter ausblendet, der kann nun nicht die Interessen der Betroffenen berücksichtigen...

Eine schlimme Entscheidung, die sich einreiht in das, was wir im Rückblick der Geschichte nur als ein erneutes "Totalversagen deutscher Gerichte" werden beurteilen können.


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❗️ Jetzt geht es Schlag auf Schlag weg von der Maskenpflicht: Bayern beendet die Pflicht und wechselt zur "Empfehlung"

▪️ Ab Samstag, 10. Dezember 2022 muß in Bayern keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr im öffentlichen Nahverkehr getragen werden.

▪️ Ursprünglich hatte Bayern eine gemeinsame Lösung mit den anderen Bundesländern finden wollen. Bei der Gesundheitsministerkonferenz am Montag hatten sich Bundesregierung und Bundesländer allerdings nicht auf eine gemeinsame Linie einigen können.

👉 Zur Nachricht in der BILD

Ebenso Sachsen-Anhalt...

▪️ Sachsen-Anhalt ist das erste Bundesland, in dem alle Corona-Regeln auslaufen. Das Kabinett hat am Dienstag beschlossen, die Verordnung nicht zu verlängern. Damit laufen die Regeln zur Maskenpflicht im Nahverkehr am Donnerstag aus. "Künftig soll mehr auf Eigenverantwortung gesetzt werden." So lautet ein Satz im Bericht des mdr.

👉 Zum Bericht des mdr

©️ Mein Kommentar:
Die Masken fallen. Buchstäblich. Mit jedem Tag kommen neue Erkenntnisse ans Licht, die die "Pandemie" und ihre Erzeuger bloßstellen: Laborpandemie - kein Schutzwert von Masken - kein Nachweis durch Tests - kein Nutzen von Lockdowns - kein Schutz durch "Impfung" - Nebenwirkungen ohne Ende und so weiter...

An die Masken hatten sich ohnehin immer weniger Menschen gehalten - einige allerdings mit zunehmendem Trotz. Erst kürzlich saß ich in einem Theater, in dem noch immer ca. 15-20 % der Besucher während der Vorstellung (!) eine FFP2-Maske trugen.

Diese Menschen, die noch immer in der Angst sind, wird die Entscheidung der ersten Landesregierungen, die Maßnahmen abschaffen oder schlicht nicht verlängern, nun hart treffen: wer sagt ihnen künftig, was sie tun sollen?


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Festnahmen von 25 Personen aus der „Reichsbürger“-Szene auf Veranlassung des Generalbundesanwalts

▪️ Neben einer ehemaligen AfD-Abgeordneten und Richterin, einem Adligen und aktiven sowie Reserve-Mitgliedern der Bundeswehr ist auch ein Ex-Kriminalhauptkommissar dabei. Ein Überblick über die heutige Berichterstattung.

👉 Interview mit der Bundestagsabgeordneten Martina Renner, Die Linke
👉 Zum Bericht der Tagesschau
👉 Zum Bericht bei ntv über Heinrich R.
👉 Zum Bericht in der WELT:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article242545003/Razzia-KSK-Soldat-AfD-Richterin-und-ein-Prinz-Das-wissen-wir-ueber-die-festgenommenen-Reichsbuerger.html

©️ Mein Kommentar:
Nach der Aktion gegen die angeblichen Lauterbach-Entführer nun der nächste "Schlag" des Staates gegen Umstürzler oder solche, die dafür gehalten werden (wollen). In beiden Fällen fehlten den Beschuldigten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Mittel für jegliche Pläne, sofern sich diese von den Ermittlungsbehörden beweisen lassen.

Festzustellen bleibt von außen betrachtet nur: die Aktionen des Staates haben einen werbewirksamen Teil, es soll gezeigt werden, wir sind wehrhaft und wir haben das Gewaltmonopol.

Für den weit überwiegenden friedlichen Teil der Freiheitsbewegung, der mit abstrusen Umsturzplänen gar nichts anfangen kann, entsteht ein weiterer Schaden, indem nun wieder ein Kontext eröffnet wird, der gar nicht besteht. Ich fürchte, der Schaden ist groß, und er ist durchaus Teil der geplanten Aktion.

Als Anwalt setze ich mich für den Erhalt der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung ein, nicht für einen Umsturz. Gewalt kann in diesem Sinne keine Option sein, jedem vernünftig Denkenden ist das klar. Nur eine friedliche und gewaltfreie Neuordnung beinhaltet eine Chance auf eine friedliche Zukunft.

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Wie eine zunächst ergebnisoffene Diskussion plötzlich einem Dogma gewichen ist

▪️ Woher kommt das Virus? Ein jetzt veröffentlichter E-Mail-Verkehr von Top-Wissenschaftlern wie Christian Drosten zeigt, wie umstritten die Theorie über den Ursprung des Virus zu Beginn der Pandemie war - und wie die „Laborthese“ plötzlich verdrängt wurde.

👉 Zum Bericht in der WELT

©️ Mein Kommentar:
Ein interessantes Detail aus der Anfangszeit der angeblichen "Pandemie". Vielleicht erklärt sich so, warum praktisch alle Staaten auf den Zug aufgesprungen sind. Man wollte, man mußte vertuschen und zusammenhalten, um zu verhindern, daß die Wahrheit ans Licht kommt.

In den Vorwürfen, Christian Drosten habe nicht die volle Geschichte erzählt, scheint mir nach diesem Bericht jedenfalls sehr viel Wahrheit zu stecken...


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‼️ MONTAG 12.12.2022 um 10 UHR
LIVE Pressekonferenz mit Tom Lausen in Berlin. LIVESTREAM auf Youtube.

https://www.youtube.com/watch?v=fmn8Ze3jfUg

Die Daten von 72 Millionen Kassenversicherten sprechen eine sehr klare Sprache. Eines ist schon jetzt sicher, das Paul-Ehrlich Institut, welches für die Impfstoffsicherheit hätte sorgen müssen, hat ein riesiges Problem. Diese Daten sind eine historische Offenlegung des Versagens des PEI.

©️ Mein Kommentar:
Lange beobachte ich schon die Diskussion um die Diagnosedaten der Kassenärztlichen Vereinigung, die doch eine klare Aussage zum aktuellen und vergangenen Krankheits- und Sterbegeschehen ermöglichen müßten.

Nun bringt Tom Lausen wohl einmal mehr Licht ins Dunkel. Ich habe vor Kurzem länger mit ihm gesprochen und bin sehr sehr gespannt auf diesen Termin am kommenden Montag, den ich allen Interessierten sehr ans Herz legen möchte. Informiert Euch selbst! Bildet Euch dann eine eigene Meinung.


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🔻 Jahressteuergesetz: Heimliche Steuererhöhungen bei Erbschaften 🔺

▪️ Der Bundestag hat am vergangenen Freitag des Jahressteuergesetz verabschiedet. Steuerbefreiungen, Anhebungen von Freibeträgen und ähnliche Maßnahmen sollen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im kommenden Jahr um angebliche 3,16 Milliarden Euro und bis 2026 um rund 6,9 Milliarden Euro entlasten.

▪️ Doch fast unbemerkt von der Öffentlichkeit wird die Erbschaftsteuer zum 1. Januar 2023 teils um sage und schreibe einige Hundert Prozent erhöht. Hinter dem sehr harmlos klingenden Satz „Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung“ verbirgt sich tatsächlich eine stille Steuererhöhung für jeden Bürger, dessen Immobilie in den letzten Jahren an Wert zugelegt hat. Das Resultat: Die Freibeträge für die Kinder reichen nun oft nicht mehr aus. Wer keinen Kredit aufnehmen will, muß das Haus der Eltern verkaufen.

▪️ Grund hierfür ist die Änderung des Bewertungsgesetzes (BewG), das bezüglich der Erbschaft- und Schenkungsteuer geändert wird. Bei der Wertermittlung von Immobilien wird der steuerliche Wert ab dem 1.1.2023 höher angesetzt werden müssen. Die Freibeträge für Schenkung und Erbschaft sollen gleichzeitig nicht erhöht werden.

▪️ Die Erbschaftssteuer- und Schenkungsfreibeträge aktuell:
▫️ Ehegatten/Lebenspartner: 500.000 Euro
▫️ Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
▫️ Enkel, deren Eltern verstorben sind: 400.000 Euro
▫️ Enkel: 200.000 Euro
▫️ Eltern und Großeltern eines Verstorbenen: 100.000 Euro
▫️ alle übrigen Erben: 20.000 Euro

©️ Mein Kommentar:
Die Änderung erfolgt, weil das Bundesverfassungsgerichts forderte, daß Immobilienwerte künftig auch für Zwecke der Steuerfestsetzung möglichst nahe am „gemeinen Wert“, also am Verkaufswert, festgestellt werden müssen.

Das hat zur Folge: wenn bei einer Erbschaft bei einem Haus der Verkaufswert angesetzt wird, dann wird dieser, bedingt durch die enormen Preissteigerungen am Immobilienmarkt, erheblich höher ausfallen als bisher, was auf einmal zu einer viel höheren Erbschaft- oder Schenkungsteuer führen wird als früher. Denn gleichzeitig sind die Freibeträge bei einer Schenkung oder Vererbung unverändert geblieben. Einfamilienhäuser in Boom-Regionen übersteigen den Freibetrag mühelos um ein Vielfaches.

Daß der Gesetzgeber nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts tätig werden würde, war erwartbar. Daß er derart schamlos in die Taschen der Erben greifen würde, dafür gibt es dagegen keine Rechtfertigung - außer die, daß inzwischen jedes Mittel recht ist, um den Bürgern das Geld aus den Taschen zu ziehen...

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"3000 Helden retten die Demokratie vor Opa Heinrich"
Shlorts#13


▪️ Die Übernahme des Landes durch eine skrupellose Truppe von Ruheständlern stand kurz bevor - doch da griffen 3000 Polizisten inklusive GSG 9 beherzt zu und beendeten den Putsch.

▪️ Innenfeministin Näntsi F. blickte in einen "Abgrund von Terror"...

https://youtu.be/foyxyqO5x5Y

©️ Mein Kommentar:
Die letzten Tage haben weitere Details über den geplanten "Putsch" zutage gebracht. Nun wissen wir: es war an alles gedacht worden, selbst ein Koch für die Kantinen den neuen Reiches war vorgesehen, Hellseher sahen voraus, wer vertrauenswürdig war... Doch leider konnten die Hellseher (oder *innen) nicht voraussagen, wen die Sicherheitsdienste undercover in die Gruppe eingeschleust hatten, und auch nicht, daß man bald auffliegen würde...

Hinter dem YouTube Account "Shlorts" und der Folge #13 scheint der Berliner Sascha Ludwig zu stecken
. Ich teile diese meines Erachtens nach perfekte Zusammenfassung der Ereignisse und Erkenntnisse zum jüngsten "Putsch der Reichsbürger", in der Inszenierung von Staatsschutz und Polizeikräften, weil vielleicht manchmal nichts so wahr ist wie Satire...

👉 Unbedingte Seh- und Hörempfehlung!

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Erinnerung
LIVE HEUTE MONTAG 12.12., 10 UHR
PRESSEKONFERENZ TOM LAUSEN
Datenanalyse zu 72 Millionen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherungen

👉 YouTube:

https://youtu.be/fmn8Ze3jfUg

👉 Video Liberty:
https://live.ffn.network/videos/watch/241f4701-4564-428e-8305-3343002450c6

©️ Mein Kommentar:
Hier nochmal die Links zum Weiterleiten und gleich fürs eigene Zusehen. Diese Pressekonferenz im Bundestag sollte viele Beobachter haben, vor allem aus dem Bereich der Journalisten.

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Frage gestellt für https://teleg.eu/Gregor_Kopka: Wurden zu dieser PK auch Vertreter der Öffentlich Rechtlichen eingeladen? Antwort im Video @RA_Friede
Impfung, Kindeswohl und Sorgerecht

▪️ Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken (Beschluss vom 28. Juli 2022, Az. 2 UF 37/22) entschied nach einer Mitteilung vom Montag, daß die strikte Ablehnung der Impfung einen Mißbrauch des Sorgerechts darstelle.

▪️ Der Fall: Eine 15-Jährige will sich gegen den Willen der Mutter mRNA injizieren lassen. Für das Gericht bleibt nach wie vor die Empfehlung der STIKO maßgeblich. Dem Wunsch des Kindes wird entsprochen.

▪️ Das OLG Zweibrücken veröffentlichte gestern eine Pressemeldung zur Entscheidung. Da heißt es unter anderem, „der nachdrückliche Wunsch einer 15-Jährigen gegen Covid-19 geimpft zu werden“, sei „als Akt der Selbstbestimmung in besonderem Maße beachtlich“.

▪️ Die Mutter hatte bis dahin das alleinige Sorgerecht. "Dieses Urteil ist deshalb erstaunlich und irritierend, weil es nicht auf dem Höhepunkt des Streits um ein Für und Wider der mRNA-Injektionen entschieden wurde, sondern zu einem Zeitpunkt, der immer mehr problematische Erkenntnisse bereithält, die zunehmend auch in der öffentlichen Debatte Zweifel an Sinn und Zweck der Injektionen zulassen", schreibt der Journalist Alexander Wallasch in der Epoch Times.

👉 Zum Artikel in der Epoch Times
👉 Zur Entscheidung des OLG Zweibrücken

©️ Mein Kommentar:
Zum Urteil von Alexander Wallasch befragt habe ich kommentiert, daß man von einem Richter schon erwarten könne zu abstrahieren, auch wenn er sich selbst für eine mRNA-Injektion entschieden hätte. Es dürfe grundsätzlich nie eine Rolle spielen, in welcher individuellen Lebenssituation der Richter selbst stehe.

Erstaunlich ist allerdings für uns Juristen, daß gerade beim Thema mRNA die Injektionsideologie stärker zu sein scheint als das, was jeder Jurist gelernt hat, nämlich Objektivität.


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