RA Ludwig - Querdenkeranwalt
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Die Coronamaßnahmen haben unsere Grundrechte in einem bisher unbekannten Ausmaß eingeschränkt. Seit März 2020 kämpfe ich mit euch dafür, dass wir unsere Freiheitsrechte nicht ganz verlieren und in vollem Umfang wiederbekommen.
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Habt Ihr schon von den geplanten Einschränkungen im hessischen Versammlungsrecht gehört? Nein? Hier ein Beispiel:

§ 15 Teilnahmeuntersagung und Ausschluss einzelner Personen

Nach § 15 (1) darf Personen vor einer Versammlung die Teilnahme oder Anwesenheit untersagt werden. Im Gegensatz zu VersG SH, das die Teilnahmeuntersagung nur unmittelbar vor Beginn ermöglicht, wird hier ein deutlich weiterer Zeitraum im Vorfeld abgedeckt. Damit wird auch die Möglichkeit geschaffen, Personen grundsätzlich die Teilnahme an Versammlungen zu versagen und deren Grundrechtsausübung vollständig einzuschränken.

Infos beim "Komitee für Grundrechte": https://cutt.ly/M4emLgB
oder im Netzpolitik-Artikel: "Protest gegen das hessische Versammlungsgesetz wird lauter": https://cutt.ly/Q4emsOc

Vermummte #Antifanten und nötigende #Klimakleber ärgern sich darüber am meisten. Auch wenn wir deren Ideologie nicht teilen, so soll auch für sie der Grundsatz der #VersammlungsFREIHEIT gelten!

t.me/querdenken_615
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