Bettina Gorzolla offiziell🕊️🌍🕊️🌍🕊️
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Mein echter KANAL!
Ich wünsche mir Frieden unter den Menschen. Dafür muss alles "abgelegt" werden, was in falsches Licht hüllt. Wahre Menschen dienen einander - in Respekt und auf Augenhöhe.


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Werde morgen ebenso der Gerichtsverhandlung von Robert Höschele beiwohnen und - berichten.

Bettina
Werde morgen ebenso der Gerichtsverhandlung von Robert Höschele beiwohnen und - berichten.

Bettina
Forwarded from WHO Exit
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Thema heute: "Global Digital Health Certificate - das globale digitale Gesundheitszeugnis kommt"

Heute verkündete Dr. Tedros, WHO, den Start für dieses Zertifikat. Ein Schalk, wer böses dabei denkt, wenn man sich die Vorbereitungsarbeiten von http://id2020.org ansieht und wer konkret dieses Ansinnen international schon vor der sog. Pandemie verfolgte.

Die #EU publizierte
https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/coronavirus-response/safe-covid-19-vaccines-europeans/eu-digital-covid-certificate_de ihr Vorhaben auf dieser Seite.

Der #SWR erklärt dann, wie es weiter geht und was die gemeinsamen Stakeholder der #WHO und http://ID2020.org planen https://swr.de/swr2/wissen/digitale-identitaet-aller-menschen-fortschritt-oder-globale-ueberwachung-102.html.

Digitale ID in Kombination mit neuer Zensur

➡️ weiter by Tobias Ulbrich, 05.06.23

➡️ Petition: "WHO"

➡️ Petition: "DSA"
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München Landgericht, 06.06.23

Robert Höschele kurz vor seiner Verhandlung

Vorwurf: "Volksverhetzung"
Hitzig im Gerichtsaal....

...jetzt Pause.....mit RA Dirk Sattelmaier

Mit keinem Wort wurde vom Angeklagten ein Vergleich, oder eine Verharmlosung ausgesprochen.

Während der Pause lässt die Richterin einen Beamer holen, um die ganze Rede anzusehen/hören
München, Landgericht 06.06.23

Robert Höschele wird zu 90 Tagessätzen á 15 Euro "verurteilt"

Später die Statements von RA Sattelmeier und Robert Höschele
München, Landgericht 06.06.23

Robert Höschele, gläubiger Jude, wird nach 4 Stunden Gerichtsverhandlung in zweiter Instanz wegen "Volksverhetzung" zu 90 Tagessätzen á 15 Euro "verurteilt"

.... die Statements von RA Sattelmaier und Robert Höschele
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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Heute:
Landgericht München I

In der heutigen Berufungsverhandlung wurde der jüdische Mandant wegen des Verstoßes gegen § 130 Abs. 3 StGB in der Begehungsweise der „Verharmlosung“ zu einer Geldstrafe verurteilt.

Dabei ließ das Gericht die rechtlichen Einwände der Verteidigung bis hin zu einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 2018 nahezu unberücksichtigt.

Sollte diese Entscheidung rechtskräftig werden, ist dies ein weiterer Baustein zur Einschränkung der Meinungsfreiheit des Art. 5 GG mit der Folge, dass jegliche Bezugnahme unter dem Gesichtspunkt „Wehret der Anfängen“ künftig ein Strafverfahren nach sich ziehen wird.

Eine gefährliche Entwicklung im Rahmen der Rechtssprechung zum § 130 Abs. 3 StGB. Der Freispruch für Prof. Bhakdi stellt in diesem Zusammenhang lediglich die Ausnahme dar.

Alles Infos im Video

Mein Kanal:
https://teleg.eu/RASattelmaier
Grüße aus der 🍀Natur🍀

Wiesenstorchenschnabel, wilder Salbei, Schafgarbe, Zinnkraut 💫🤗
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