Heute 20 Uhr LIVE - 16.6.2022
Satanisch-ritueller Kindesmissbrauch
Chantal Frei im Gespräch
Betroffene
Teil 3
Was hat Chantal erlebt?
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Forwarded from Corona ist nicht das Problem
Verkürzte Lebenserwartung durch V-AIDS – mittels Laboruntersuchungen bestätigt?
Erneut wendet sich die Anwaltskanzlei Rogert und Ulbrich mit einer Anzeige, zum Thema V-AIDS (impfinduziertes Immunschwächesyndrom), im Focus an die Öffentlichkeit. Sie baten ihre impfgeschädigten Mandanten um ein großes Blutbild mit Markern wie die Lymphozyten, die Anzahl der T-Reg, der Th1/Th2 Zytokinstatus und auch eine Testung der natürlichen Killerzellen. Die Ergebnisse der Blutproben ergaben, dass wenn V-AIDS vorliegt, die Lebenserwartung der Betroffenen deutlich reduziert ist. Die Kanzlei zieht deshalb sechsstellige Schadensersatzbeiträge für ihre Mandaten in Erwägung.
„Die Lebenserwartung der Betroffenen wird deutlich reduziert, wenn V-Aids vorliegt. Insofern kommen auch sechsstellige Schadenersatzbeträge in Betracht.“ RA Marco Rogert
👀 Beitrag auf dem corona-blog.net
https://corona-blog.net/2022/06/16/verkuerzte-lebenserwartung-durch-v-aids-mittels-laboruntersuchungen-bestaetigt/
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Erneut wendet sich die Anwaltskanzlei Rogert und Ulbrich mit einer Anzeige, zum Thema V-AIDS (impfinduziertes Immunschwächesyndrom), im Focus an die Öffentlichkeit. Sie baten ihre impfgeschädigten Mandanten um ein großes Blutbild mit Markern wie die Lymphozyten, die Anzahl der T-Reg, der Th1/Th2 Zytokinstatus und auch eine Testung der natürlichen Killerzellen. Die Ergebnisse der Blutproben ergaben, dass wenn V-AIDS vorliegt, die Lebenserwartung der Betroffenen deutlich reduziert ist. Die Kanzlei zieht deshalb sechsstellige Schadensersatzbeiträge für ihre Mandaten in Erwägung.
„Die Lebenserwartung der Betroffenen wird deutlich reduziert, wenn V-Aids vorliegt. Insofern kommen auch sechsstellige Schadenersatzbeträge in Betracht.“ RA Marco Rogert
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Verkürzte Lebenserwartung durch V-AIDS - mittels Laboruntersuchungen bestätigt?
Erneut wendet sich die Anwaltskanzlei Rogert und Ulbrich mit einer Anzeige, zum Thema V-AIDS (impfinduziertes Immunschwächesyndrom), im Focus an die Öffentlichkeit. Sie baten ihre impfgeschädigten…
EU-Kommission verstärkt Einsatz gegen Desinformation im Internet
Kampfansage gegen alternative Medien: Verbreiter von "Falschnachrichten" sollen keine Werbeeinnahmen bekommen, Nutzer entsprechende Inhalte einfacher melden und Forschende besseren Zugang zu Daten bekommen, hieß es. Auch Faktenchecks sollen künftig eine immer bedeutendere Rolle spielen.
Der Verhaltenskodex im Kampf gegen Desinformation besteht seit 2018. Die nun überarbeitete Version haben mittlerweile 34 Beteiligte unterzeichnet - darunter etwa der Facebook-Konzern Meta , Google , Twitter, Tiktok und Microsoft . Aber auch kleinere oder spezialisierte Plattformen und Vertreter der Zivilgesellschaft beteiligten sich. Online-Plattformen müssten viel energischer gegen Desinformation vorgehen, sagte EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton. Niemand solle für die Verbreitung von Desinformation nur einen einzigen Euro bekommen. "Sehr große Plattformen, die wiederholt gegen den Kodex verstoßen und keine angemessenen Risikominderungsmaßnahmen ergreifen, riskieren Geldbußen von bis zu sechs Prozent ihres weltweiten Umsatzes", sagte der Franzose.
https://tinyurl.com/2yn4gnz9
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Kampfansage gegen alternative Medien: Verbreiter von "Falschnachrichten" sollen keine Werbeeinnahmen bekommen, Nutzer entsprechende Inhalte einfacher melden und Forschende besseren Zugang zu Daten bekommen, hieß es. Auch Faktenchecks sollen künftig eine immer bedeutendere Rolle spielen.
Der Verhaltenskodex im Kampf gegen Desinformation besteht seit 2018. Die nun überarbeitete Version haben mittlerweile 34 Beteiligte unterzeichnet - darunter etwa der Facebook-Konzern Meta , Google , Twitter, Tiktok und Microsoft . Aber auch kleinere oder spezialisierte Plattformen und Vertreter der Zivilgesellschaft beteiligten sich. Online-Plattformen müssten viel energischer gegen Desinformation vorgehen, sagte EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton. Niemand solle für die Verbreitung von Desinformation nur einen einzigen Euro bekommen. "Sehr große Plattformen, die wiederholt gegen den Kodex verstoßen und keine angemessenen Risikominderungsmaßnahmen ergreifen, riskieren Geldbußen von bis zu sechs Prozent ihres weltweiten Umsatzes", sagte der Franzose.
https://tinyurl.com/2yn4gnz9
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Handelsblatt
EU-Kommission verstärkt Einsatz gegen Desinformation im Internet
Die EU-Kommission will mit einem erweiterten Verhaltenskodex künftig schärfer gegen Desinformation im Internet vorgehen. "Dieser neue Kodex gegen Desinformation kommt zu einer Zeit, in der Russland Desinformation als Waffe im Rahmen seiner militärischen Aggression…
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Billigung von Straftaten durch Alina Lipp?
Alina Lipp hat gestern in ihrem Kanal, Neues aus Russland einen Gerichtsbeschluss veröffentlicht (1,6 Millionen Aufrufe bislang auf russisch), wonach ihre Konten im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Belohnung und Billigung von Straftaten beschlagnahmt wurden.
Zur Begründung wurde u. a. 2 Posts angeführt:
1. "Die Denazifikation hat begonnen" und veröffentlichte ein Video, in dem sie mitteilte, dass die Bevölkerung die Russen und die "Befreiung" feiern würde, seit Jahren die Ukrainer die russische Bevölkerung töten würden und dies nun ein Ende habe.
Wenngleich die sog. „Denazifikation“ nur ein propagandistischer Vorwand Russlands ist, um den Krieg zu rechtfertigen, kann bei dieser Aussage/Meinung von Alina Lipp keinesfalls eine Billigung von Straftaten angenommen werden. Der 2. Teil ihrer Mitteilung, wonach die Bevölkerung die „Befreiung“ feiern würde und die Tötungen nunmehr ein Ende hätten, dürfte schlicht, jedenfalls für Teile der Bevölkerung, den Tatsachen entsprechen. Es handelt sich hierbei um zulässige Berichterstattung, soweit faktenbasiert, wovon auszugehen ist. Ein Billigen von Straftaten (Angriffskrieg) ist hier nicht zu erkennen.
2. In einem weiteren Post teilte sie mit, „seit Jahren komme es zu einem Genozid durch die Ukrainer, die russische Armeee befreie betroffene Regionen nun.“ Die Ansicht, wonach in der Ostukraine ein Genozid stattfindet kann man vertreten, zumal ein Teil der Menschen vor Ort dies nunmal so sehen. Dass die russische Armee die betroffenen Regionen nun „befreie“ ist eine Wertung, welche nicht mit der Billigung eines Angriffskrieges gleichgesetzt werden kann.
Hier ein Beschluss des OLG Karlsruhe zu einer Äußerung bezüglich 9/11, ein Billigen von Straftaten wurde damals verneint:
„Ein Billigen i.S. von § STGB § 140 Nr. 2 StGB liegt nicht vor, wenn die Äußerung eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den möglichen Ursachen der Bezugstat erkennen lässt.“ OLG Karlsruhe, NJW 2003, 1200.
„Das World Trade Center, das Symbol für weltweite Ausbeutung und Globalisierungist gefallen und ruht in Schutt und Asche! Wer Wind säht, wird Sturm ernten! Fuck the USA!”
„Indem die Angeschuldigten die Anschläge vom 11. 9. jedoch nicht ausschließlich und ausdrücklich gut heißen, sondern sie als von ihnen gerecht empfundene Folge weltweiter von den Vereinigten Staaten von Amerika ausgehender „Ausbeutung und Globalisierung” darstellen, liegt eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Ursachen und nicht ein bloßes Billigen der Taten vom 11. 9. vor, weil bei der verfassungsrechtlich gebotenen Auslegung der Äußerung ausgehend vom Wortlaut auch deren Kontext und die sonstigen Begleitumstände beachtet werden müssen (BVerfG, NJW 2001, NJW Jahr 2001 Seite 2073 [NJW Jahr 2001 Seite 2074]).“
Mein Fazit: die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Berichterstattung wird inzwischen aus rein politischen Gründen massivst eingeschränkt. Wenn man bedenkt, wie viele Millionen Menschen der westlichen durch Bomben und Hunger ermordet hat, dann stinkt diese Doppelmoral zum Himmel. Um es klar zu formulieren, es gibt keine gerechten Kriege, egal wer sie führt. Aber wenn aufgrund solcher Äußerungen eine Verurteilung erfolgen sollte, dann hätten wir eine reine Gesinnungsjustiz die lediglich der Durchsetzung imperialistischer amerikanischer Interessen dienen würde. Man mag von den Äußerungen von Alina Lipp halten was man möchte, aber eine Demokratie muss solche Äußerungen aushalten.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
Alina Lipp hat gestern in ihrem Kanal, Neues aus Russland einen Gerichtsbeschluss veröffentlicht (1,6 Millionen Aufrufe bislang auf russisch), wonach ihre Konten im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Belohnung und Billigung von Straftaten beschlagnahmt wurden.
Zur Begründung wurde u. a. 2 Posts angeführt:
1. "Die Denazifikation hat begonnen" und veröffentlichte ein Video, in dem sie mitteilte, dass die Bevölkerung die Russen und die "Befreiung" feiern würde, seit Jahren die Ukrainer die russische Bevölkerung töten würden und dies nun ein Ende habe.
Wenngleich die sog. „Denazifikation“ nur ein propagandistischer Vorwand Russlands ist, um den Krieg zu rechtfertigen, kann bei dieser Aussage/Meinung von Alina Lipp keinesfalls eine Billigung von Straftaten angenommen werden. Der 2. Teil ihrer Mitteilung, wonach die Bevölkerung die „Befreiung“ feiern würde und die Tötungen nunmehr ein Ende hätten, dürfte schlicht, jedenfalls für Teile der Bevölkerung, den Tatsachen entsprechen. Es handelt sich hierbei um zulässige Berichterstattung, soweit faktenbasiert, wovon auszugehen ist. Ein Billigen von Straftaten (Angriffskrieg) ist hier nicht zu erkennen.
2. In einem weiteren Post teilte sie mit, „seit Jahren komme es zu einem Genozid durch die Ukrainer, die russische Armeee befreie betroffene Regionen nun.“ Die Ansicht, wonach in der Ostukraine ein Genozid stattfindet kann man vertreten, zumal ein Teil der Menschen vor Ort dies nunmal so sehen. Dass die russische Armee die betroffenen Regionen nun „befreie“ ist eine Wertung, welche nicht mit der Billigung eines Angriffskrieges gleichgesetzt werden kann.
Hier ein Beschluss des OLG Karlsruhe zu einer Äußerung bezüglich 9/11, ein Billigen von Straftaten wurde damals verneint:
„Ein Billigen i.S. von § STGB § 140 Nr. 2 StGB liegt nicht vor, wenn die Äußerung eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den möglichen Ursachen der Bezugstat erkennen lässt.“ OLG Karlsruhe, NJW 2003, 1200.
„Das World Trade Center, das Symbol für weltweite Ausbeutung und Globalisierungist gefallen und ruht in Schutt und Asche! Wer Wind säht, wird Sturm ernten! Fuck the USA!”
„Indem die Angeschuldigten die Anschläge vom 11. 9. jedoch nicht ausschließlich und ausdrücklich gut heißen, sondern sie als von ihnen gerecht empfundene Folge weltweiter von den Vereinigten Staaten von Amerika ausgehender „Ausbeutung und Globalisierung” darstellen, liegt eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Ursachen und nicht ein bloßes Billigen der Taten vom 11. 9. vor, weil bei der verfassungsrechtlich gebotenen Auslegung der Äußerung ausgehend vom Wortlaut auch deren Kontext und die sonstigen Begleitumstände beachtet werden müssen (BVerfG, NJW 2001, NJW Jahr 2001 Seite 2073 [NJW Jahr 2001 Seite 2074]).“
Mein Fazit: die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Berichterstattung wird inzwischen aus rein politischen Gründen massivst eingeschränkt. Wenn man bedenkt, wie viele Millionen Menschen der westlichen durch Bomben und Hunger ermordet hat, dann stinkt diese Doppelmoral zum Himmel. Um es klar zu formulieren, es gibt keine gerechten Kriege, egal wer sie führt. Aber wenn aufgrund solcher Äußerungen eine Verurteilung erfolgen sollte, dann hätten wir eine reine Gesinnungsjustiz die lediglich der Durchsetzung imperialistischer amerikanischer Interessen dienen würde. Man mag von den Äußerungen von Alina Lipp halten was man möchte, aber eine Demokratie muss solche Äußerungen aushalten.
Markus Haintz
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Satanisch-ritueller Kindesmissbrauch
Chantal Frei im Gespräch
Betroffene
Teil 3 (16.06.22)
Was hat Chantal erlebt?
Achtung: Die Schilderungen sind verstörend. Bedenkt das bitte, bevor Ihr Euch das Video anschaut.
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Chantal Frei im Gespräch
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Bundeswehr gegen Staatsfeinde im Inland?
Jetzt soll die Bundeswehr nach der beschlossenen Hundert-Milliarden-Spritze ein offizielles Führungskommando für Einsätze im Inland erhalten – theoretisch also auch gegen die eigene Bevölkerung. Bereits am 1. Oktober soll das sogenannte territoriale Führungskommando der Bundeswehr stehen.
Die Politiker begründen den Aufbau der Inlandstruppe, verniedlichend "Kommando für Heimatschutz" genannt, mit Corona und sonstigen Krisen wie Flutkatastrophen, aber auch mit "Terrorgefahren" und natürlich mit dem russischen Einmarsch in der Ukraine. Insbesondere letzterer habe "die Notwendigkeit unterstrichen, die Führungsorganisation der Streitkräfte verstärkt auf die Anforderungen der Landes- und Bündnisverteidigung auszurichten", teilte Lambrechts Ministerium verklausuliert mit.
Die Bundesregierung beruft sich für das Vorhaben auf bereits mehrfach geänderte und aufgefüllte Passagen im Grundgesetz, konkret auf den Artikel 87a. Darin heißt es beispielsweise, die Bundeswehr könne "im Verteidigungs- und Spannungsfall" auch "zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen" herangezogen werden, etwa – und hier wird es kritisch – "zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes". Dazu gehöre unter anderem "die Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer".
Unklar bleibt jedoch, wer aus welchem Grund als Gefahr für die viel beschworene Grundordnung eingestuft werden kann und ab wann die zu Gefährdern erklärten als "organisiert" oder "bewaffnet" gelten. Dies ist Auslegungssache der staatlichen und politischen Organe. Und hier weht der Wind aus einer unguten Richtung.
https://tinyurl.com/2a7ugspa
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Jetzt soll die Bundeswehr nach der beschlossenen Hundert-Milliarden-Spritze ein offizielles Führungskommando für Einsätze im Inland erhalten – theoretisch also auch gegen die eigene Bevölkerung. Bereits am 1. Oktober soll das sogenannte territoriale Führungskommando der Bundeswehr stehen.
Die Politiker begründen den Aufbau der Inlandstruppe, verniedlichend "Kommando für Heimatschutz" genannt, mit Corona und sonstigen Krisen wie Flutkatastrophen, aber auch mit "Terrorgefahren" und natürlich mit dem russischen Einmarsch in der Ukraine. Insbesondere letzterer habe "die Notwendigkeit unterstrichen, die Führungsorganisation der Streitkräfte verstärkt auf die Anforderungen der Landes- und Bündnisverteidigung auszurichten", teilte Lambrechts Ministerium verklausuliert mit.
Die Bundesregierung beruft sich für das Vorhaben auf bereits mehrfach geänderte und aufgefüllte Passagen im Grundgesetz, konkret auf den Artikel 87a. Darin heißt es beispielsweise, die Bundeswehr könne "im Verteidigungs- und Spannungsfall" auch "zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen" herangezogen werden, etwa – und hier wird es kritisch – "zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes". Dazu gehöre unter anderem "die Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer".
Unklar bleibt jedoch, wer aus welchem Grund als Gefahr für die viel beschworene Grundordnung eingestuft werden kann und ab wann die zu Gefährdern erklärten als "organisiert" oder "bewaffnet" gelten. Dies ist Auslegungssache der staatlichen und politischen Organe. Und hier weht der Wind aus einer unguten Richtung.
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RT DE
Eine Truppe gegen "Staatsfeinde"? – Bundeswehr bekommt Inlandskommando
Zusätzlich zur Finanzspritze von 100 Milliarden Euro soll die Bundeswehr ein zentrales Kommando für Inlandseinsätze bekommen. Die Verteidigungsministerin begründet das mit Naturkatastrophen und – Putin. Ins Visier geraten könnte aber auch, wer Staat und Politiker…
Forwarded from Epoch Times Deutsch
"DIE LAGE IST ERNST"
Habeck: Energie-Einsparung „zur Not“ per Gesetz
Gazprom drosselt seine Gaslieferungen nach Deutschland deutlich. Hierzulande werden die Sorgen größer. Robert Habeck könnte sich Maßnahmen zum Energie-Sparen vorstellen - "zur Not auch gesetzlich".
https://www.epochtimes.de/wirtschaft/habeck-energie-einsparung-zur-not-per-gesetz-a3864640.html?telegram=1
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Habeck: Energie-Einsparung „zur Not“ per Gesetz
Gazprom drosselt seine Gaslieferungen nach Deutschland deutlich. Hierzulande werden die Sorgen größer. Robert Habeck könnte sich Maßnahmen zum Energie-Sparen vorstellen - "zur Not auch gesetzlich".
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Epoch Times www.epochtimes.de
Habeck: Energie-Einsparung "zur Not" per Gesetz
Gazprom drosselt seine Gaslieferungen nach Deutschland deutlich. Hierzulande werden die Sorgen größer. Robert Habeck könnte sich Maßnahmen zum Energie-Sparen vorstellen - "zur Not auch gesetzlich".
Forwarded from Bernie aus Australien ™ (Bernie)
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Neuer Virus!!! Boostern!!Impfmandate vorbei in NT, Blackouts, und Prime Minister will Kiev besuchen!!
Forwarded from Justizbetroffene vor Gericht begleiten, Willkür vermeiden - Amtsgericht, Landgericht, Verwaltungsgericht, Verfassungsgericht
In sehr persönlicher Sache:
Am #Mi2906 hat Manfred S. aus Stuttgart eine Verhandlung vor dem Landgericht #Heidelberg #BW.
Manfred wird beschuldigt bei einer Einkesselung im Vorfeld der Querdenken-Demo 2021 in Sinsheim einen Beamten beleidigt zu haben.
Unmittelbar zuvor war er Augenzeuge geworden, wie ich von mehreren Polizeibeamten angegriffen und abgeführt wurde, nachdem ich mit einem Meterstab die Einhaltung des Mindestabstands nachweisen wollte, um fragen zu können, ob meine Kinder aufs Klo dürfen.
Manfred hat jetzt wenige Tage vor der Verhandlung "vielsagende" Post bekommen.
Da man ihn als als Querdenker und somit als Gefährder einstuft, müssen er und alle Zuschauer vor Betreten des Gerichtssaal auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände abgesucht werden.
Er könnte vor Ort Eure Unterstützung sehr gut brauchen.
Hier ein Video, dass ich wenig nach dem Vorfall aufgenommen habe.
Es war damals auf dem Kanal von Aktivistmann, bevor dessen Kanäle gelöscht wurden.
👇👇👇👇👇👇
https://youtu.be/AQYd68WckeI
Am #Mi2906 hat Manfred S. aus Stuttgart eine Verhandlung vor dem Landgericht #Heidelberg #BW.
Manfred wird beschuldigt bei einer Einkesselung im Vorfeld der Querdenken-Demo 2021 in Sinsheim einen Beamten beleidigt zu haben.
Unmittelbar zuvor war er Augenzeuge geworden, wie ich von mehreren Polizeibeamten angegriffen und abgeführt wurde, nachdem ich mit einem Meterstab die Einhaltung des Mindestabstands nachweisen wollte, um fragen zu können, ob meine Kinder aufs Klo dürfen.
Manfred hat jetzt wenige Tage vor der Verhandlung "vielsagende" Post bekommen.
Da man ihn als als Querdenker und somit als Gefährder einstuft, müssen er und alle Zuschauer vor Betreten des Gerichtssaal auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände abgesucht werden.
Er könnte vor Ort Eure Unterstützung sehr gut brauchen.
Hier ein Video, dass ich wenig nach dem Vorfall aufgenommen habe.
Es war damals auf dem Kanal von Aktivistmann, bevor dessen Kanäle gelöscht wurden.
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Forwarded from Real_Hero
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☠️AUS - Sterben der Alten
15.06.2022
Analyse zur besonderen Situation der Ältesten in Österreich.
RDH: Rechne, Denke und Handle
Getreu diesem Motto möchten wir Euch keine Vorgaben machen, sondern zu eigenverantwortlicher Recherche anregen.
Wir wünschen Euch neue Erkenntnisse mit dem Video.
➠ Real_Hero Kanal abonnieren
15.06.2022
Analyse zur besonderen Situation der Ältesten in Österreich.
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Wir wünschen Euch neue Erkenntnisse mit dem Video.
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Forwarded from Report24.news
Vor allem in den letzten Monaten häufen sich weltweit die Berichte über ein "neues Syndrom", dem plötzlichen Erwachsenentod, abgekürzt SADS. Besonders gefährlich wäre es bei Temperaturen ab 30 Grad - denn auch der angebliche Klimawandel wäre Schuld daran. Diesen Sonntag werden in Österreich Temperaturen um die 32 Grad, in Deutschland um die 34 Grad erwartet. Neben all der Klima-Propaganda ist aber ein ernster Hintergrund denkbar ...
https://report24.news/ploetzliches-erwachsenensterben-geht-es-nach-system-panikmachern-wird-sonntag-gefaehrlich/?feed_id=17608
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Report24
Plötzliches Erwachsenensterben: Geht es nach System-Panikmachern wird Sonntag gefährlich
Ernster Hintergrund denkbar: Verstärkte Thrombosenbildung bei höheren Temperaturen?
Bericht: Winterreifen-Regel nun auch für die Maskenpflicht
Die Bundesregierung erwägt laut einem Bericht der «Welt am Sonntag» (WamS) zum Schutz vor einer Ausbreitung der Corona-Pandemie im Herbst eine neue, generelle Maskenpflicht ab Oktober. Im Gespräch sei eine sogenannte «O-O-Regel», hiess es unter Berufung auf Angaben aus Regierungskreisen. Diese «Oktober bis Ostern-Regel» ist bislang vor allem als Empfehlung bekannt, für diesen Zeitraum Autos mit Winterreifen auszurüsten.
Die neue Maskenpflicht könnte dem Bericht zufolge weiterhin wie bisher in öffentlichen Verkehrsmitteln, medizinischen Einrichtungen und Seniorenheimen gelten, zusätzlich aber auch wieder im Einzelhandel und der Gastronomie. Eine Ausweitung auch auf Schulen sei noch offen, hiess es.
Aus dem Kanzleramt hiess es laut «WamS, dazu, eine solche Ausweitung der Maskenpflicht werde als eine von mehreren möglichen Regelungen für die anstehende Novellierung des Infektionsschutzgesetzes in Erwägung gezogen. Zunächst solle aber, wie in der Koalition vereinbart, der Ende Juni erwartete Expertenbericht zu Wirksamkeit und Risiken bisheriger Corona-Schutzmassnahmen abgewartet werden.
Das Bundesgesundheitsministerium wollte sich demnach zu den möglichen Plänen nicht äussern. Ein Sprecher sagte laut «WamS» lediglich, über das neue Infektionsschutzgesetz werde noch regierungsintern verhandelt. Die derzeit geltenden Regeln des Infektionsschutzgesetzes zu Corona laufen am 23. September aus. Sie enthalten nur noch wenige, sogenannte Basis-Schutzmassnahmen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (59) geht davon aus, dass noch vor der Sommerpause die Eckpunkte für das neue Infektionsschutzgesetz vorgelegt werden.
https://tinyurl.com/2bcjrgtc
@BITTELTV - EINFACH ANDERS
Die Bundesregierung erwägt laut einem Bericht der «Welt am Sonntag» (WamS) zum Schutz vor einer Ausbreitung der Corona-Pandemie im Herbst eine neue, generelle Maskenpflicht ab Oktober. Im Gespräch sei eine sogenannte «O-O-Regel», hiess es unter Berufung auf Angaben aus Regierungskreisen. Diese «Oktober bis Ostern-Regel» ist bislang vor allem als Empfehlung bekannt, für diesen Zeitraum Autos mit Winterreifen auszurüsten.
Die neue Maskenpflicht könnte dem Bericht zufolge weiterhin wie bisher in öffentlichen Verkehrsmitteln, medizinischen Einrichtungen und Seniorenheimen gelten, zusätzlich aber auch wieder im Einzelhandel und der Gastronomie. Eine Ausweitung auch auf Schulen sei noch offen, hiess es.
Aus dem Kanzleramt hiess es laut «WamS, dazu, eine solche Ausweitung der Maskenpflicht werde als eine von mehreren möglichen Regelungen für die anstehende Novellierung des Infektionsschutzgesetzes in Erwägung gezogen. Zunächst solle aber, wie in der Koalition vereinbart, der Ende Juni erwartete Expertenbericht zu Wirksamkeit und Risiken bisheriger Corona-Schutzmassnahmen abgewartet werden.
Das Bundesgesundheitsministerium wollte sich demnach zu den möglichen Plänen nicht äussern. Ein Sprecher sagte laut «WamS» lediglich, über das neue Infektionsschutzgesetz werde noch regierungsintern verhandelt. Die derzeit geltenden Regeln des Infektionsschutzgesetzes zu Corona laufen am 23. September aus. Sie enthalten nur noch wenige, sogenannte Basis-Schutzmassnahmen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (59) geht davon aus, dass noch vor der Sommerpause die Eckpunkte für das neue Infektionsschutzgesetz vorgelegt werden.
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www.fr.de
Corona in Deutschland: „O-bis-O-Regel“ soll kommen – Was das bedeutet
Zwischen Oktober und Ostern erwägt die Bundesregierung, eine generelle Corona-Maskenpflicht einzuführen. Hohe Infektionszahlen sollen auf diese Weise gebremst werden.
Forwarded from Corona ist nicht das Problem
Corona: 55-jährige aus der Südwestpfalz stirbt trotz Vierfachimpfung und ohne Vorerkranungen an Corona
Eine 55-jährige Frau stirbt trotz 4-facher Corona-„Impfung“ an Corona. Die Rheinpfalz Zeitung hält sogar fest, dass die Frau keinerlei Vorerkrankungen hatte. Der Tod der Frau wird aber nicht weiter thematisiert. Dass es nun vielleicht aufgrund des tragischen Schicksals eine Reaktionen seitens des Gesundheitsamtes gebe, oder im Artikel gar der Hinweis auf eine Impfschadensmeldung aufgegriffen wird, dass man derart Vorfälle zwingend melden sollte, darauf kann man lange warten. In Kärnten starb derweil ein 18-Jähriger einen Tag nach seiner „Boosterimpfung“.
👀 Beitrag auf dem corona-blog.net
https://corona-blog.net/2022/06/17/corona-55-jaehrige-aus-der-suedwestpfalz-stirbt-trotz-vierfachimpfung-und-ohne-vorerkranungen-an-corona/
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Eine 55-jährige Frau stirbt trotz 4-facher Corona-„Impfung“ an Corona. Die Rheinpfalz Zeitung hält sogar fest, dass die Frau keinerlei Vorerkrankungen hatte. Der Tod der Frau wird aber nicht weiter thematisiert. Dass es nun vielleicht aufgrund des tragischen Schicksals eine Reaktionen seitens des Gesundheitsamtes gebe, oder im Artikel gar der Hinweis auf eine Impfschadensmeldung aufgegriffen wird, dass man derart Vorfälle zwingend melden sollte, darauf kann man lange warten. In Kärnten starb derweil ein 18-Jähriger einen Tag nach seiner „Boosterimpfung“.
👀 Beitrag auf dem corona-blog.net
https://corona-blog.net/2022/06/17/corona-55-jaehrige-aus-der-suedwestpfalz-stirbt-trotz-vierfachimpfung-und-ohne-vorerkranungen-an-corona/
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Corona: 55-Jährige aus der Südwestpfalz stirbt trotz Vierfachimpfung und ohne Vorerkrankungen an Corona
Eine 55-jährige Frau stirbt trotz 4-facher Corona-„Impfung“ an Corona. Die Rheinpfalz Zeitung hält sogar fest, dass die Frau keinerlei Vorerkrankungen hatte. Der Tod der Frau wird aber nicht weiter…
Frieren per Gesetz
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat angesichts der jüngsten Drosselung russischer Gaslieferungen nach Deutschland die Durchsetzung von Energie-Sparmaßnahmen mit gesetzlichen Mitteln ins Spiel gebracht. Sollten die Gasspeichermengen nicht zunehmen, „dann werden wir weitere Maßnahmen zur Einsparung, zur Not auch gesetzlich, vornehmen müssen.“
Habeck sprach von einer „ernsten Lage“. Für die nächste Zeit sei die Versorgungssicherheit gewährleistet, betonte er. Zu den möglichen gesetzlichen Maßnahmen zur Energieeinsparung äußerte sich Habeck nicht konkret.
Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) forderte bei einem Gasmangel eine Absenkung der Mindesttemperatur in den Wohnungen um bis zu sechs Grad Celsius: „Sollten die Gaslieferungen nach Deutschland künftig weiter deutlich eingeschränkt werden und es zu einer Mangelsituation kommen, sollte der Rechtsrahmen so angepasst werden, dass weitere Absenkungen der Mindesttemperatur auf eine maximale Untergrenze von 18 Grad tagsüber und 16 Grad nachts möglich werden“, hatte GdW-Präsident Axel Gedaschko gesagt.
Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund forderte Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, um als Konsequenz aus gedrosselten russischen Gaslieferungen die Einsparung von Energie zu erleichtern. Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg wies in der „Rheinischen Post“ darauf hin, dass Vermieter verpflichtet seien, eine Temperatur von mindestens 20 Grad zu gewährleisten. „Das muss geändert werden. Auch eine Wohnung mit 18 oder 19 Grad kann noch gut bewohnt werden, und dieses vergleichsweise kleine Opfer sollten alle mittragen können“, sagte Landsberg.
https://tinyurl.com/286nu2h8
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Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat angesichts der jüngsten Drosselung russischer Gaslieferungen nach Deutschland die Durchsetzung von Energie-Sparmaßnahmen mit gesetzlichen Mitteln ins Spiel gebracht. Sollten die Gasspeichermengen nicht zunehmen, „dann werden wir weitere Maßnahmen zur Einsparung, zur Not auch gesetzlich, vornehmen müssen.“
Habeck sprach von einer „ernsten Lage“. Für die nächste Zeit sei die Versorgungssicherheit gewährleistet, betonte er. Zu den möglichen gesetzlichen Maßnahmen zur Energieeinsparung äußerte sich Habeck nicht konkret.
Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) forderte bei einem Gasmangel eine Absenkung der Mindesttemperatur in den Wohnungen um bis zu sechs Grad Celsius: „Sollten die Gaslieferungen nach Deutschland künftig weiter deutlich eingeschränkt werden und es zu einer Mangelsituation kommen, sollte der Rechtsrahmen so angepasst werden, dass weitere Absenkungen der Mindesttemperatur auf eine maximale Untergrenze von 18 Grad tagsüber und 16 Grad nachts möglich werden“, hatte GdW-Präsident Axel Gedaschko gesagt.
Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund forderte Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, um als Konsequenz aus gedrosselten russischen Gaslieferungen die Einsparung von Energie zu erleichtern. Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg wies in der „Rheinischen Post“ darauf hin, dass Vermieter verpflichtet seien, eine Temperatur von mindestens 20 Grad zu gewährleisten. „Das muss geändert werden. Auch eine Wohnung mit 18 oder 19 Grad kann noch gut bewohnt werden, und dieses vergleichsweise kleine Opfer sollten alle mittragen können“, sagte Landsberg.
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DIE WELT
Habeck kündigt „notfalls“ gesetzliche Maßnahmen zur Energie-Einsparung an
Die Mindesttemperatur in Mietwohnungen absenken, um bis zu sechs Grad? Solche Vorschläge brachten jüngst die Wohnungswirtschaft, aber auch eine Bundesbehörde vor. Nun reagiert die Bauministerin - doch Minister Robert Habeck hat eigene Pläne.
Assange wird an USA ausgeliefert
Die britische Regierung hat grünes Licht für die Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange an die USA gegeben. Innenministerin Priti Patel unterzeichnete eine entsprechende Auslieferungsanweisung, wie ihr Ministerium mitteilte. Dem Australier droht in den USA wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente zu den Kriegen im Irak und in Afghanistan lebenslange Haft.
Nach jahrelangem Hin und Her vor verschiedenen Gerichten war die britische Regierung am Zug. Der High Court in London hatte Ende vergangenes Jahr ein zuvor wegen Suizidgefahr erlassenes Auslieferungsverbot für Assange wieder aufgehoben. Das oberste Gericht (Supreme Court) hatte eine Berufung dagegen zuletzt abgelehnt. Die Innenministerin müsse gemäß der Gesetzeslage eine Auslieferungsanweisung unterzeichnen, "wenn es keine Gründe gibt, die einer (Auslieferung) entgegenstehen", erklärte das Ministerium. Die britischen Gerichte hätte keine solchen Gründe erkennen können.
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Die britische Regierung hat grünes Licht für die Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange an die USA gegeben. Innenministerin Priti Patel unterzeichnete eine entsprechende Auslieferungsanweisung, wie ihr Ministerium mitteilte. Dem Australier droht in den USA wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente zu den Kriegen im Irak und in Afghanistan lebenslange Haft.
Nach jahrelangem Hin und Her vor verschiedenen Gerichten war die britische Regierung am Zug. Der High Court in London hatte Ende vergangenes Jahr ein zuvor wegen Suizidgefahr erlassenes Auslieferungsverbot für Assange wieder aufgehoben. Das oberste Gericht (Supreme Court) hatte eine Berufung dagegen zuletzt abgelehnt. Die Innenministerin müsse gemäß der Gesetzeslage eine Auslieferungsanweisung unterzeichnen, "wenn es keine Gründe gibt, die einer (Auslieferung) entgegenstehen", erklärte das Ministerium. Die britischen Gerichte hätte keine solchen Gründe erkennen können.
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Britische Regierung stimmt zu: Wikileaks-Gründer Assange wird an USA ausgeliefert
Die britische Regierung bestätigt die Auslieferung von Julian Assange an die USA. Der Journalist hatte mit Wikileaks interne Dokumente von US-Streitkräften und -Behörden veröffentlicht. Dem Australier droht eine lebenslange Haftstrafe.