David Claudio Siber - [offiziell]
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„Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande."
[Augustinus von Hippo]
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Forwarded from Der Kulturanalyst
Anteil der C-Patienten mit "fraglichem" Impfstatus bricht die 60% Marke!

Die Differenz zwischen dem Wöchentlichen Lagebericht zur Coronavirus-Krankheit-2019 und den klinischen Aspekten des RKI (immer auf Stand der Veröffentlichung des jeweiligen Lageberichts) stellte zwischen dem 30.09.21 und dem 18.11.21 ca. den Anteil der C-Patienten dar, für den kein Impfstatus bekannt war.

Seit dem 18.11.21 beinhaltet diese Differenz zusätzlich die geimpften C-Patienten ohne vollständigen Impfschutz. Diese machen allerdings aktuell lediglich 3% aller Bürger aus.

Trotzdem ist wieder ein merklicher Knick in der unteren Kurve zu sehen => Landen demzufolge Menschen zwischen erster Impfung und vollständigem Impfschutz überproportional häufig als C-Patienten im KH?

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Forwarded from 💡Heike T.
Zeit der Nächstenliebe - Vorweihnachtszeit

Wir schnüren Päckchen für Rumänien, spenden für die Tafel und andere lokale Projekte. Wir sehen Bilder von hungernden Kindern, geben unser Geld an Organisationen / Stiftungen um ein gutes Gefühl zu haben. Wir helfen gerne, sind für Menschen in Not da. Gerade wurde in der EU beschlossen, 40.000 afghanische Flüchtlinge aufzunehmen, davon werden rund 25.000 ohne Auflagen nach Deutschland umziehen.

Weihnachten, das Fest der Liebe, in unserer Motivation allen helfen zu wollen, sollten wir den Blick auch auf Minderheiten richten, die gerade massive Nöte leiden. Viele Tafeln bieten ihr Essen nur noch nach den 2 G-Regeln an. In unserer Hauptstadt ist der Zugang zum Bahnsteig für viele Obdachlose nicht mehr möglich.

Liebe Mitmenschen sind wir noch im Einklang mit unserem Gewissen? Können wir all das, was zum Schutz von Risikogruppen gerade getan wird, noch mit unserer Nächstenliebe vereinbaren?

Liebe ist grenzenlos - nur manchmal endet sie in Berlin vor dem Bahnsteig!
Forwarded from Paul Brandenburg
🎙 JETZT neu: "Nacktes Niveau" Podcast-Folge 11: „Im Westen nichts Neues:

Journalistin Ulrike Stockmann (achgut.de) und Journalist Jens Zimmer (t.me/infrarotlichtinsdunkel) schauen mit Milena Preradovic (t.me/punktpreradovic) und Paul Brandenburg von West nach Ost.

👉 https://www.spreaker.com/user/14970452/folge-11-im-westen-nichts-neues

t.me/paulbrandenburg
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‼️ 15.000 Demonstranten (grobe Schätzung) in #Hamburg 🥳

Ihr seid der absolute Oberhammer 💪 HAMBURG ‼️

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dieBasis- Akademie
Quelle der Möglichkeiten - durch dieBasis für die Basis

🌲🎅🌲❤️🌲🎅❤️🌲🎅🌲❤️🌲

12. Türchen unseres
Audio-Adventskalenders!

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Ein Gemeinschaftsprojekt der AG Bild & Ton und der Basis Akademie

dieBasis Akademie funkt Angebote findest du hier:
https://teleg.eu/dieBasisAkademiefunkt
https://diebasis.wiki/wiki/DieBasis_Akademie_funkt
https://diebasis.chat/allgemein/channels/diebasis-akademie-funkt
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Frau Dr. Mona Aranea, Soziologin, Mutter und Freiheitskämpferin steht heute, am 10.12.21 vor Gericht, weil sie ihre Kinder vor den Tests in der Schule schützen will. Das Jugendamt wirft ihr Verletzung der Schulpflicht vor.

https://teleg.eu/Dr_Mona_Aranea
Forwarded from Martin Scholz
Spendenaufruf Bürgermeisterwahlen Eberswalde.

Im März 2022 werden in Eberswalde die Bürgermeisterwahlen vorgezogen. Der jetzige Amtsinhaber hat sich als Listenkandidat der FDP in den Bundestag wählen lassen. Bis jetzt stellen nur 3 Parteien ihre Kandidaten: SPD, CDU und FDP. Lasst uns weiter basispolitisch aktiv sein, Korruption sowie Lobbyismus bekämpfen und einen Kandidaten der Basis aufstellen.
Der KV der Basis Barnim ist dabei die Aufstellungsversammlung vorzubereiten.
Spätestens ab Januar wird auch Geld für den Wahlkampf benötigt.
Solltet Ihr dieses Jahr gute Erträge erzielt haben und wollt nicht alles dem Finanzamt
überlassen, leistet doch einen sinnigen Beitrag.

Achtung Basis Mitgliedsnummer und „Spende Wahlkampf Eberswalde KV Barnim“ angeben!

Spendenkonto
Basisdemokratische Partei Deutschland
IBAN: DE90 1705 5050 1101 8128 49
BIC: WELADED1LOS
Danke für Eure Unterstützung!😊
Forwarded from Friedemann Däblitz
Es sieht so aus, als verbreitet Dietmar Hipp im Spiegel heute Fakenews. Vielleicht hat er aber auch nur falsch verlinkt. Ich habe den Spiegel angeschrieben.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/bundesverfassungsgericht-die-strengsten-corona-regeln-der-republik-mit-2g-a-5710aa05-0e13-46c5-a382-f30a5490d70e

Das BVerfG würde von allen, die am Verhandlungstag das Gerichtsgebäude betreten wollen, nicht nur einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis (»2G«), sondern darüber hinaus einen negativen Corona PCR-Test verlangen. Nach Definition des Gerichts sei dies eine „2G++“ Regel.

Der Artikel verlinkt jedoch auf die PM des BVerfG (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-096.html )und dort steht nichts von 2G++ oder 2G.

Es heißt dort: "Darüber hinaus ist das Betreten des Gebäudes nur bei Vorlage eines negativen Corona „PCR-Tests“, eines Genesenen- oder Geimpften-Nachweises möglich."

Die Besucherstelle des BVerfG geht gerade nicht ans Telefon.

<edit> Nicht, dass mich noch wundern würde, wenn es wirklich so wäre, wie Spiegel behauptet. Dort heißt es sogar: „Dies gilt für Besucher und Journalisten, aber auch alle Prozessbeteiligten, Mitarbeiter des Gerichts und selbst die Richterschaft. Auch eine bereits erfolgte Boosterimpfung würde daran nichts ändern, wie es auf Nachfrage heißt.

Es lässt sich aber nicht nachvollziehen.
@RA_Friede
Forwarded from Friedemann Däblitz
Weiter heißt es in dem Artikel:

„Dass die Richterinnen und Richter des Ersten Senats nun so weit gehen, ist beachtlich. Man darf wohl davon ausgehen, dass sie das rechtlich geprüft haben – und für zulässig halten. Was keineswegs selbstverständlich ist, weil die damit verbundenen Grundrechtseingriffe und weitere Konsequenzen durchaus erheblich sein können.
[…]
Auch wenn es sich nur um eine Entscheidung in eigener Sache handelt, gehen davon doch, rein faktisch, zwei bedeutsame Signale aus: Zum einen dürften auch andere Gerichte so weit gehen – für das Verfassungsgericht kann insoweit eigentlich nichts anderes gelten als für jedes andere deutsche Gericht. Zum anderen dürfte das Verfassungsgericht kaum zimperlicher sein, wenn Behörden, Organisationen oder Unternehmen solche strengen Nachweise verlangen – oder der Gesetzgeber entsprechende Vorgaben machen sollte.

Mit diesem Verfassungsgericht – das ist die vielleicht nicht beabsichtigte, aber doch faktische Botschaft – ist in der Pandemie sehr vieles möglich. Jedenfalls bei Zugangsbeschränkungen noch viel mehr als bisher.“
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