Dr. Klaus Maurer -OFFIZIELL-
4.89K subscribers
21 photos
2 videos
1 file
48 links
Autor des Buches Die "BRD"- GmbH aktuell 4. Auflage 2023
Ziel: Souveränität & Wiederherstellung unserer verfassungsmässigen Ordnung in D
Download Telegram
01
Hallo erstmal!
Ein wunderherzliches Hallo ihr Lieben, mein Name ist Dr. Klaus Maurer, ich bin unabhängiger Staats- und Völkerrechtler und Autor des Buches die "BRD"-GmbH.  
Ich möchte auf diesem Kanal einen Aufklärungsbeitrag leisten und zwar zur Frage, wie wir rechtlich sauber unser Schicksal in die eigenen Hände nehmen können, wenn das "BRD"- Besatzersystem in nächster Zeit komplett zusammengebrochen und restlos beseitigt sein wird.  
Wir alle kennen den wahren Satz:
"Ein Mensch, der seine Rechte nicht kennt, hat keine Rechte."
Dieser Satz lässt sich erweitern in dem Sinne:
"Ein Volk, -
oder eine Völkergemeinschaft, die ihre Rechte nicht kennt, hat keine Rechte."
Genau aus diesem Grunde sind wir alle in den "DDR"- und "BRD" Besatzerschulen verdummt worden, indem uns keinerlei staats- und völkerrechtliche Grundkenntnisse vermittelt wurden. Das alles um uns unwissend und vor allem rechtlos zu halten. Leider führt es dazu, dass man praktisch bei Null anfangen muß, wenn man Menschen in Deutschland staats- und völkerrechtliche Grundkenntnisse vermitteln will. Nur sehr wenige Deutsche wissen, was ein Staat überhaupt ist, was eine Verfassung ist, was der Unterschied ist zwischen einer Staatsangehörigkeit und einer Staatsbürgerschaft, was der Unterschied zwischen Volk und Bevölkerung ist, zwischen Staaten und Nationen, was ein Ausnahmezustand ist usw.   Erfreulicherweise handelt es sich beim Staats- und Völkerrecht nicht um Raketenwissenschaft, weil im Grunde alles sehr einfach ist. Es muß auch sehr einfach sein, es muß ja jeder verstehen können, damit sich jeder problemlos daran halten kann.   Ich freue mich über Euer Interesse an diesem Kanal.
Dr. Klaus Maurer

@t.me/dr_klaus_maurer_besatzerfrei
Um sich einen Überblick über die Thematik beziehungsweise einen Einstieg zu verschaffen ist das folgende Interview mit Jo Conrad vom 21.02.2018 ein guter Anfang:
https://www.youtube.com/watch?v=Ua1C55QmAAc
02
Lagebeurteilung zur "BRD"

Wie konnte es soweit kommen, daß offen sichtbar faschistische Verhältnisse in Deutschland etabliert werden? daß die Pharmaindustrie und die Finanzindustrie sich ihre Gesetze selber schreiben und Oligarichen bestimmen können, daß wir in faschistischen Verhälntissen leben?
1. die "BRD" ist kein Staat, sie vergibt keine eigene Staatsangehörigkeit und hat somit kein Staatsvolk. Die "BRD" hat keine eigene hoheitliche Gewalt, da sie nicht souverän ist.
2. die "BRD" hat keine Verfassung. Eine Verfassung ist die höchste Rechtsnorm in einem Staat. Das "Grundgesetz" für die "BRD" ist jedoch niederrangiges Besatzungsrecht. Die Siegerrechte des ersten und zweiten Weltkrieges sind jeweils höherrangig. Höherrangiges Recht bricht niederrangiges Recht.
3. die "BRD" ist kein Staat, sondern nur eine Besatzerverwaltung, sie basiert nur auf Militärbefehlen der Besatzungsarmeen des zweiten Weltkrieges.
4. die "BRD" ist eine Staatsimulation, die Betreiber des "BRD"-Systems organisieren täglich aufs Neue den Verfassungshochverrat in Deutschland.
5. die Betreiber des "BRD"-Systems organisieren seit über 70 Jahren den Völkermord an den deutschen Völkern (der Tatbestand Völkermord ist bereits erfüllt, wenn eine Fremdverwaltung das Anerkenntnis und die Dokumentation der Staatsangehörigkeit verweigert = juristischer Völkermord. Die "BRD" geht noch weiter, sie organisiert einen biologischen Völkermord an den deutschen Völkern. Kinder zu haben ist das höchste Armutsrisiko im "BRD"-System - hierüber sorgt die "BRD" dafür, daß von Generation zu Generation mindestens 40 Prozent weniger Staatsangehörige geboren werden, hinzu kommt der Einsatz der Migrationswaffe).
6. Verheizung der Deutschen für die Führung dreckiger völkerrechtswidriger Angriffskriege in der Söldner- und Verbrechertruppe "Bundeswehr" für ausländische Profitinteressen.

Ausserdem ist die "BRD" alles andere als demokratisch. Das ist der Grund für unser gegenwärtiges Dilemma.
1. es gibt im "BRD"-System keine Volksentscheide
2. die "BRD"-Abgeordneten sind nicht frei. Es sind lediglich Sklaven vom Parteivorsitzenden, weil dieser über Listenplatz und politische Karriere entscheidet.
3. der typische "BRD"-Abgeordnete ist eine Dirne, die macht, was der Lobbyist will.
4. der typische "BRD"-Abgeordnete hat Nebenjobs in Aufsichtsräten und Vorständen - eine offene Form der Bestechung.
5. Pharmaindustrie und Finanzindustrie schreiben sich ihre Gesetze selber. Die Rüstungsindustrie sorgt für Kriege zur Absatzförderung.
6. Wir sehen täglich, dass die "BRD" nur der verlängerte Arm bzw. der bewaffnete Arm der Pharmaindustrie und der Finanzindustrie ist.
Das "BRD"-System ist so konstruiert, daß in allen Bereichen die Frösche darüber entscheiden, ob ein Sumpf trockengelegt werden kann oder nicht.
Es ist offensichtlich, daß das "BRD"-System funktionell und strukturell darauf ausgerichtet ist, den deutschen Völkern den maximal möglichen Schaden zuzufügen:
1. wirtschaftliche Auspressung (Exportweltmeister ohne Gegenleistung)
2. Völkermord an den deutschen Völkern (juristisch und biologisch).
Das "BRD"-System besteht nur aus Besatzungsrecht und Nazi-Recht. Es ist juristisch nicht heilbar und politisch nicht reformierbar. Das "BRD"-Besatzersystem muß demzufolge restlos beseitigt werden und die von "BRD"-Funktionsärsbonzen begangenen Verbrechen müssen juristisch aufgearbeitet werden.
Aber wie machen wir das?
Was ist unser gültiger Rechtsstand?
Was ist unsere verfassungsmäßige Ordnung?
Wie stellen wir sie wieder her?
Seht die kommenden Beiträge!
Dr. Klaus Maurer

@t.me/dr_klaus_maurer_besatzerfrei
03
Begriffsklärung: Ausnahmezustand - Kriegszustand

Aufgrund der Desinformation und unzureichenden Bildung durch das "BRD"-System haben viele Menschen keine oder nur diffuse Vorstellungen zur Bedeutung der Begrifflichkeiten:
"Ausnahmezustand"
"Belagerungszustand"
"Seuchen-Notstand"
"Innerer Notstand" und
"Kriegszustand"

"Ausnahmezustand" in einem Staat bedeutet, daß die verfassungsmäßige Ordnung außer Kraft gesetzt wird. "Ausnahmezustand" ist ein Oberbegriff beziehungsweise Allgemeinbegriff. Zu diesem Oberbegriff / Allgemeinbegriff gibt es die Unterbegriffe beziehungsweise Spezialbegriffe wie "Belagerungszustand", "Seuchen-Notstand", "Innerer Notstand und "Kriegszustand" etc. Diese Spezialbegriffe enthalten sozusagen eine Erklärung dafür, warum die verfassungsmäßige Ordnung außer Kraft gesetzt wird, weil Menschen eher bereit sind, ihre Entrechtung zu akzeptieren, wenn man ihnen eine (falsche) Erklärung liefert.
Oft wird der Satz gebraucht:
"Die wahre Macht in einem Staat hat, wer den Kriegszustand ausrufen kann."
Es wird nur selten die Bedeutung dieses Satzes erklärt: Er bedeutet:
"Die wahre Macht in einem Staat hat derjenige, der sich (mit dem Anschein der Legitimation) über die verfassungsmäßige Ordnung hinwegsetzen kann" (beispielsweise unter dem Vorwand des Krieges oder unter dem Vorwand von Seuchen, Pandemien etc.)
Auf den Punkt gebracht: Ausnahmezustand ist ein rechtlicher Zustand.
Kriegszustand als Unterform des Ausnahmezustandes ist ein rechtlicher Zustand.
Er bedeutet nicht, daß ständig Militär mit Panzern herumfährt oder das ständig geschossen wird. Er bedeutet lediglich, daß die verfassungsmäßige Ordnung mit Füßen getreten wird. Die verfassungsmäßige Ordnung garantiert die Rechte der Staatsangehörigen und schränkt Machthaber ein. Das ist der Grund, weshalb charakterlose und kriminelle Machthaber ein sehr großen Interesse haben, sich über die verfassungsmässige Ordnung hinwegzusetzen - genauer: die verfassungsmäßige Ordnung mit Füßen zu treten, unter scheinbarer Legitimation und unter dem Vorwand der Seuchenbekämfung, von Krieg etc.
Was ist unser gültiger Rechtsstand? Was ist unsere verfassungsmäßige Ordnung? Wie stellen wir sie wieder her? Seht die kommenden Beiträge!
Dr. Klaus Maurer

@t.me/dr_klaus_maurer_besatzerfrei
04
Begriffsklärung: Friedensregelung / Friedensvertrag

1. Ein Friedensvertrag ist eine abschließende Regelung aller Ansprüche der vormals kriegführenden Staaten.
2. Ein Friedensvertrag beendet in jedem der vormals kriegführenden Staaten den Kriegszustand bzw. Ausnahmezustand, der vormals durch die Kriegserklärung eingetreten ist.
Es wird damit in jedem Staat voll umfänglich die verfassungsmäßige Ordnung wiederhergestellt.
3. Ein Friedensvertrag kann nur zwischen den vormals kriegführenden Staaten geschlossen werden.
4. Nach einem Friedensvertrag sind alle vormals kriegführenden Staaten wieder souverän.

Weshalb ist das Versailler Diktat kein Friedensvertrag?
Weshalb ist der sogenannte "2+4-Vertrag" kein Friedensvertrag?
Seht die kommenden Beiträge!
Dr. Klaus Maurer

@t.me/dr_klaus_maurer_besatzerfrei
05
"Urteil" "Bundesverfassungsgericht" 1973:

Viele Aktivisten in der Rechtstaatlichkeitsbewegung berufen sich auf das "Urteil" des sogenannten "Bundesverfassungsgericht" aus dem Jahre 1973 zur Untermauerung ihrer rechtlichen Position, dass das Deutsche Reich nach wie vor fortbesteht.
Das sogenannte "Urteil" (BVGU 2 BvF 1/73) sollte als Argumentation überhaupt nicht verwendet werden, da das sogenannte "Bundesverfassungsgericht" auch hier wieder Lüge und Täuschung folgendermaßen eingebaut hat:
1. Es werden die Körperschaften "Drittes Reich", "Weimarer Republik" und Deutsches Reich (Kaiserreich) allesamt undifferenziert zum Zwecke der Täuschung als "Deutsches Reich" bezeichnet, obgleich es sich dabei um völlig unterschiedliche Körperschaften beziehungsweise Rechtssubjekte handelt.
2. Es wird die "BRD" als "identisch" mit dem Deutschen Reich bezeichnet. Das ist natürlich kompletter Unsinn:
Die "BRD" ist schließlich erst 1949 gegründet worden, ist also eine völlig neue Körperschaft und kann deshalb auch gar nicht rechtssubjektidentisch mit dem Deutschen Reich sein. Die "BRD" basiert auf dem Grundgesetz von 1949, wohingegen, das Deutsche Reich auf dem Verfassungsvertrag von 1871 basiert. Die "BRD" bestand (bis 1990) aus "Ländern" beziehungsweise "Bundesländern", das Deutsche Reich aus jahrhundertealten Staaten, die mit Reichsgründung 1871 zu Bundesstaaten wurden.
Zudem sind die Gebiete dieser Bundesstaaten und der "Bundesländer" völlig verschieden. Wenn die "BRD" und das Deutsche Reich "identisch" beziehungsweise rechtssubjektidentisch wären, müßte es ein Reichsgesetz geben, aus dem zu entnehmen wäre, daß das Deutsche Reich in "Bundesrepublik Deutschland" umbenannt werde und nicht mehr der Verfassungsvertrag von 1871 sondern das Grundgesetz von 1949 als Grundlage gelte.
Jedem Laien leuchtet sofort ein, daß es sich bei der "BRD" und dem Deutschen Reich um zwei völlig verschiedene Körperschaften, beziehungsweise zwei völlig verschiedene Rechtssubjekte handelt. Mit der Behauptung, das Deutsche Reich und die "BRD" seien "identisch", das heißt ein und dasselbe Rechtssubjekt, wollen "BRD"-Propagandafunktionäre offenbar suggerieren, daß die "BRD" hierüber eine Art Legitimation habe, was natürlich nicht der Fall ist.
Die "BRD" hat keinerlei Legitimation als Staat zu agieren. Es ist ein sehr anschauliches Beispiel für Lüge und Verdummung, die auch für den Laien sehr leicht zu durchschauen ist.
Das Einzige, was man diesem "Urteil" entnehmen kann, ist, daß es offenbar übliche Praxis von den Machthabern dieser Welt ist, alte legitime Körperschaften nicht aufzulösen sondern mit neuen illegitimen Körperschaften handlungsunfähig zu stellen. Juristisch sind diese alten Körperschaften (Bundesstaaten und Deutsche Reich von 1871) nach wie vor existent, jedoch wegen mangelnder Organisation nicht handlugnsfähig.
Im Grunde steckt hierin die Antwort auf die Frage, was zu tun ist:
Wir müssen die legitimen Körperschaften (staatliche Gemeinden, Bundesstaaten und dss Deutsches Reich von 1871) reorganisieren und wieder handlungsfähig machen. Schließlich ist das unsere verfassungsmäßige Ordnung! Alles andere ist Verfassungshochverrat.
Die Frage ist:
Wie stellen wir unsere verfassungsmäßige Ordnung wieder her?
Seht die kommenden Beiträge!
Dr. Klaus Maurer

@t.me/dr_klaus_maurer_besatzerfrei
06
Begriffsklärung Staatsangehörigkeit versus Staatsbürgerschaft:

Der Begriff der "Bürgerschaft" geht historisch auf die mittelalterlichen Städte zurück, in denen es in der Regel einen (meist durch Mauern) besonders geschützten Bereich gab, die "Burg". Wer eine besondere Leistung erbrachte, konnte das Privileg erkaufen, sich im Gefahrenfalle in der "Burg" in Sicherheit zu bringen.
Das waren die "Bürger".
Im Spätmittelalter wurden auch ganze Städte mit Stadtmauer synonym als "Burg" bezechnet. Die Privilegien die man als "Bürger" dort hatte, waren an besondere Leistungen (in der Regel finanzieller Art) gebunden. Hörte man auf zu zahlen, verlor man diese besonderen Privilegien.
Die "Bürgerschaft" war damit eine Ansammlung von käuflichen Privilegien, die man sehr schnell verlor, wenn man die Zahlungen beendete.
"Bürgerschaft" konnte man inne haben ohne der Stadt oder der "Burg" rechtlich anzugehören, folgerichtig gibt es heute noch bspw. "Ehrenbügerschaften" auch für Ortsfremde.
Demgegenüber ist man mit einer Staatsangehörigkeit Bestandteil eines Staates, alle Rechte, die mit der Staatsangehörigkeit verbunden sind, sind verbriefte Rechte, die nicht willkürlich genommen werden können. Schließlich kann die Staatsangehörigkeit selbst niemals willkürlich entzogen werden. Dieser Grundsatz gilt sogar für das gegenwärtig illegal herrschende System (vgl. Art. 15 Allgem. Erklärung d. Menschenrechte):
1. "Jeder hat das Recht auf Staatsangehörigkeit."
2. "Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen … werden…".
Zusammengefaßt: Bürgerschaft bedeutet nicht etwa verbriefte Rechte sondern käufliche Privilegien, die man sogleich verliert, wenn man die Zahlung einstellt beziehungsweise die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, wenn man sich bspw. politisch mißliebig macht.
Demgegenüber sind Rechte infolge einer Staatsangehörgkeit keine käuflichen Privilegien sondern verbriefte unverbrüchliche Rechte für alle Staatsangehörigen gleichermaßen.
Das ist der Grund, weshalb unsere Aufmerksamkeit manipulativ auf den Begriff "Staatsbürgerschaft" gelenkt wird und weg von dem Begriff "Staatsangehörigkeit".
Die spannende Frage ist, was ist unsere Staatsangehörigkeit? Was ist unsere verfassungsmäßige Ordnung und wie stellen wir sie wieder her?
Seht die kommenden Beiträge!
Dr. Klaus Maurer

@t.me/dr_klaus_maurer_besatzerfrei
07
Begriffsklärung: "Staat" und weshalb die "BRD" definitiv kein Staat ist.

Die Definition für einen Staat wurde von führenden Rechtswissenschaftlern am Ende des 19. Jahrhunderts entwickelt (Jellinek Allgemeine Staatslehre, 3. Aufl., 1900). Damals gab es neben Staaten noch staatsähnliche Gebilde wie Kolonien oder Schutzgebiete. Beispielsweise hatte es kaum Sinn, Verhandlungen zu führen oder Verträge zu schließen, für die sich im Nachhinein herausstellte, daß sie völkerrechtlich ungültig sind, da eine der verhandelnden Seiten wegen fehlender Souveränität vielleicht zu Verhandlungen nicht berechtigt war. Folglich wurde die Definition für einen Staat gebraucht. In jener Zeit wurde die "Drei-Elemente-Lehre" entwickelt, die bis heute die völkerrechtliche Grundlage für die Beurteilung von Staatlichkeit bildet. Durch die Konvention von Montevideo vom 26.12.1933 ist die Drei-Elemente-Lehre zum elementaren Bestandteil des Völkerrechtes geworden. Mißverständnisse in diesem völkerrechtlich extrem bedeutsamen Bereich sind daher ausgeschlossen! Nach der Drei-Elemente-Lehre müssen folgende drei Merkmale erfüllt sein, um die Existenz eines Staates feststellen zu können:
1. Staatsgewalt  (Schlüsselbegriff hierzu: "Souveränität")
2. Staatsgebiet  (Schlüsselbegriff hierzu: "Gebietskörperschaft")
3. Staatsvolk  (Schlüsselbegriff hierzu: "Staatsangehörigkeit").
Aus den genannten völkerrechtlichen Regelungen folgt zwingend, daß alle diese drei Kriterien gleichzeitig erfüllt sein müssen, ansonsten handelt es sich bei dem zu beurteilenden Konstrukt definitiv nicht um einen Staat!
Interessanterweise erfüllt die "BRD" dabei noch nicht einmal ein einziges dieser drei völkerrechtlich notwendigen Kriterien für einen Staat:
1. Es gibt kein Staatsvolk der "BRD", da es keine Staatsangehörigkeit "BRD" gibt. (Die "BRD" verwaltet diejenigen mit der sogenannten "deutschen Staatsangehörigkeit" - eine Erfindung von Adolf Hitler von 1934 - die "BRD" verwaltet damit die Angehörigen des "Dritten Reiches").
2. Es gibt keine Staatsgewalt der "BRD", da die "BRD" nachweislich nicht souverän, sondern nur der verlängerte Arm der Besatzungsmächte ist.
3. Die "BRD" besitzt kein Hoheitsgebiet, da alle Bezugnahmen auf das Gebiet der "BRD" in mehreren Schritten seit 1990 explizit aus allen Rechtstexten der "BRD" entfernt wurden.
Aber wenn die "BRD" kein Staat ist, was ist sie dann?
Ist sie eine Besatzerverwaltung?
Eine Nazi-Organisation?
Eine verfassungsfeindliche Verbrecherorganisation?
Richtig! Die "BRD" ist alles dieser genannten Dinge.
Die spannende Frage ist, was ist denn dann unsere Staatsangehörigkeit? Was ist unsere verfassungsmäßige Ordnung und wie stellen wir sie wieder her?
Seht die kommenden Beiträge!
Dr. Klaus Maurer

@t.me/dr_klaus_maurer_besatzerfrei
08
Begriffsklärung: „Staatenbund" versus "Bundesstaat"

Innerhalb der "BRD"- Desinformationspolitik kann man immer wieder feststellen, daß die Begriffe "Staatenbund " und "Bundesstaat" falsch verwendet werden. Ziel ist offenbar, Verwirrung zu stiften. So wird gerne behauptet, die "BRD" sei ein "Bundesstaat". Offenbar will man damit suggerieren, daß die "BRD" tatsächlich ein Staat sei, was ja bekanntermaßen nicht der Fall ist.
Schauen wir uns das Kaiserreich von 1871 an:
Souveräne Staaten mit Staatsangehörigkeit (und somit mit Staatsvölkern) haben einen Bund geschlossen. Hierdurch sind die Staaten des geschlossenen Bundes die Bundesstaaten (bspw. Königreich Preußen, Königreich Sachsen etc.). Das Deutsche Reich von 1871 ist demzufolge der Bund, der aus jenen Staaten besteht, die diesen Bund geschlossen haben. Damit ist das Deutsche Reich von 1871 ein Staatenbund. Das Deutsche Reich von 1871 war nie ein Staat, denn es gab niemals eine Staatsangehörigkeit "Deutsches Reich" und damit gibt es kein Staatsvolk des "Deuschen Reiches". Folgerichtig kann das Deutsche Reich von 1871 nur ein Staatenbund und kein Staat oder Bundesstaat sein.
Vergleichbar die Verhältnisse in den U.S.A.:
Dort gibt es die Bundesstaaten bspw. Texas, Kalifornien, Florida, New Mexico etc.. Diese Bundesstaaten bilden den Staatenbund U.S.A. (daß die Bundesstaaten und die U.S.A. inzwischen von einer 1871 gegründeten US-Corporation handlungsunfähig gehalten werden, sei hier einmal unberücksichtigt).
Aber auch in den U.S.A. ganz klar: Die Staaten die den Bund eingegangen sind, sind die Bundesstaaten (Texas, Kalifornien etc.) und die U.S.A. sind der Staatenbund.
Die Tatsache, daß das Deutsche Reich von 1871 kein Staat ist, sondern lediglich ein Staatenbund, bedeutet jedoch nicht, daß es kein Völkerrechtssubjekt wäre. Es gibt durchaus Völkerrechtssubjekte, die keine Staaten sind (ein Völkerrechtssubjekt ist ein Träger von Rechten und Pflichten im Bereich des Völkerrechts).
Die spannende Frage ist, was ist unsere Staatsangehörigkeit?
Was ist unsere verfassungsmäßige Ordnung und wie stellen wir sie wieder her?
Seht die kommenden Beiträge!
Dr. Klaus Maurer

@t.me/dr_klaus_maurer_besatzerfrei
09
Fortsetzung posting # 04 (siehe oben)

Weshalb ist das Versailler Diktat kein Friedensvertrag?

1. Ein Friedensvertrag wird natürlich zwischen den vormals kriegsführenden Staaten geschlossen. Kriegspartei auf deutscher Seite war das Deutsche Reich von 1871. Folglich hätten nur der Kaiser oder legitime Vertreter des Deutschen Kaiserreichs einen Friedensvertrag verhandeln und unterzeichnen können. Von deutscher Seite waren jedoch weder der Kaiser noch legitime Vertreter des Kaiserreichs in Versailles zugegen. Das Versailler Diktat wurde von deutscher Seite von Vertretern der "Weimarer Republik" unterzeichnet. Die "Weimarer Republik" hatte jedoch am ersten Weltkrieg gar nicht teilgenommen. Schließlich wurde sie erst 1918 gegründet.
2. Ein Friedensvertrag ist eine abschließende Regelung aller Ansprüche der vormals kriegsführenden Staaten. Nach einem Friedensvertrag sind alle vormals kriegsführenden Staaten wieder souverän. Das Versailler Diktat ist aber so gestaltet, daß den deutschen Völkern anschließend gar keine Souveränität ermöglicht wurde. Es gab Auflagen über Truppenobergrenzen, Optionen für Besetzungen von Teilen Deutschlands, Optionen der Neuaufnahme der Kampfhandlungen, aufgezwungene Nutzungsrechte über Hoheitsgebiete zu Land und zur See und über Verkehrswege in Deutschland. Die Siegermächte haben sich zudem vorbehalten, die Zahlungsmodalitäten zu ändern und Kompensations-Forderungen "nachzuschieben".
3. Ein Friedensvertrag beendet in jedem der vormals kriegsführenden Staaten den Kriegszustand bzw. Ausnahmezustand der zuvor durch die Kriegserklärung eingetreten war, wodurch die verfassungsmäßige Ordnung wiederhergestellt wird. Die Alliierten des ersten Weltkrieges haben in allen Proklamationen klargestellt, daß sie mit einer Monarchie bzw. konstitutionellen Monarchie keinen Frieden schließen werden, sondern haben eine sog. "Demokratie" zur Auflage gemacht. Sie haben sich damit in die inneren Angelegenheiten des Deutschen Reichs eingemischt, was nach Haager Landkriegsordnung illegal und damit ungültig ist. Die sogenannte "Weimarer Reichsverfassung" ist dem Siegerrecht des ersten Weltkrieges untergeordnet. Sie ist ein Anhängsel des Versailler Diktats. Die "Weimarer Republik" war damit ohne jede Souveränität - das heißt ein Fremdherrschaftsinstrument. Dies mußten die Alliierten des ersten Weltkrieges so einrichten, damit sie jederzeit in Deutschland einfallen konnten, Sachwerte entwenden und Widerständler bekämpfen konnten. Souveräne Staaten hätten sich hiergegen zur Wehr gesetzt. Es handelt sich folglich bei der "Weimarer Republik" um eine Kolonialverwaltung der Alliierten des ersten Weltkrieges zur Durchsetzung ihrer Forderungen. Diese Funktion konnte die "Weimarer Republik" nur ausfüllen, weil sie kein Staat war. Es gibt keine Staatsangehörigkeit und damit kein Staatsvolk der "Weimarer Republik". Die sogenannten "Freistaaten" waren in der "Weimarer Republik" lediglich "Länder" und hatten die Funktion von Verwaltungsbezirken. Damit ist die "Weimarer Republik" ein Instrument, um die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland gänzlich zu vernichten - das heißt, um den Verfassungshochverrat in Deutschland für die Alliierten durchzusetzen. Die sogenannte "Weimarer Reichsverfassung" vom 11.08.1919 war damit der größte Anschlag auf die Rechtsstaatlichkeit im Auftrag der Alliierten des ersten Weltkrieges, den es auf deutschem Boden je gegeben hat. Alles was an Grundgesetzen danach auf deutschem Boden installiert wurde, ist lediglich eine Modifikation und Fortsetzung des Kriegszustandes. Das Versailler Diktat ist eine Kriegslist, es ist alles Mögliche, nur eben kein Friedensvertrag. Dies dürfte der Grund sein, weshalb die Alliierten das Versailler Diktat offiziell als "Treaty of Peace" bezeichnet haben und nicht als "Peace Treaty" wie es international üblich und auch korrekt ist. Es bleibt die spannende Frage:
Was ist unsere Staatsangehörigkeit? Was ist unsere verfassungsmäßige Ordnung und wie stellen wir sie wieder her?
Seht die kommenden Beiträge!
Dr. Klaus Maurer

@t.me/dr_klaus_maurer_besatzerfrei
10
Fortsetzung posting # 04 (siehe oben), Teil 2

Weshalb ist der "2+4-Vertrag" kein Friedensvertrag?

In der "BRD"-Desinformation wird gerne behauptet, der sogen. "2+4-Vertrag" sei ein Friedensvertrag und damit der internationale Rahmen für die sogen. "Wiedervereinigung" 1990.
Dies ist natürlich eine grob falsche Behauptung!

1. Ein Friedensvertrag wird natürlich zwischen den vormals kriegführenden Staaten geschlossen. Kriegspartei auf deutscher Seite war das sogenannte "Dritte Reich". Folglich hätten nur legitime Vertreter des "Dritten Reiches" einen Friedensvertrag verhandeln und unterzeichnen können. Der "2+4-Vertrag" wurde von deutscher Seite aber von Vertretern der "DDR" und der "BRD" unterzeichnet. Bekanntlich haben weder die "DDR" noch die "BRD" am zweiten Weltkrieg teilgenommen. Schließlich wurden beide erst 1949 gegründet. Hinzu kommt, daß die "BRD" und die "DDR" nur Besatzerverwaltungen waren bzw. sind. Die Vertreter der "BRD" und der "DDR" waren bzw. sind damit Angestellte der Besatzungsmächte und den Vertretern der Besatzungsmächte weisungsgebunden. Die Besatzungsmächte haben damit mit sich selbst verhandelt ("Selbstkontrahierung").
2. Ein Friedensvertrag ist eine abschließende Regelung aller Ansprüche der vormals kriegsführenden Staaten. Nach einem Friedensvertrag sind alle vormals kriegsführenden Staaten wieder souverän. Der "2+4-Vertrag" ist allerdings so gestaltet, daß das darin beschriebene künftige "vereinte Deutschland" nicht souverän sein soll. Es findet sich nämlich unter anderem ein Verbot von "Herstellung und Besitz von und Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen" (Artikel 3 Abs. (1), Auflagen zur Obergrenze der Zahl der Truppen (maximal 345.000 Mann) Artikel 3 Abs. (2) darin, Auflagen bezüglich der Inhalte der "Verfassung" dieses künftigen "vereinten Deutschland", die die "Regierungen" der "BRD" und der "DDR" "sicherzustellen" hätten. (Artikel 1 Abs. (4) sowie Artikel 2).
Frage: Wie können Besatzungsmächte sowie deren Angestellte in den beiden Besatzerverwaltungen "BRD" und "DDR" die "Verfassung" eines angeblich "souveränen Staates" bestimmen, wenn doch in einem legitimen souveränen Staat der oberste Souverän, der über die Verfassung entscheidet, das Staatsvolk ist, und eben nicht Angestellte der Besatzungsmächte?
3. Ein Friedensvertrag beendet in jedem der vormals kriegführenden Staaten den Kriegszustand bzw. Ausnahmezustand der zuvor durch die Kriegserklärung eingetreten ist, wodurch die verfassungsmäßige Ordnung wiederhergestellt wird. Das Siegerrecht des zweiten Weltkrieges und das Besatzungsrecht, das schon vor Gründung der "BRD" existierte, ist dem Grundgesetz gegenüber höherrangig. Es gibt ein prominentes Beispiel: Schalck-Golodkowski ist 1995 (fünf Jahre nach dem "2+4-Vertrag") nicht nach dem Strafgesetzbuch der "BRD" sondern nach SHAEF-Gesetz 53 verurteilt worden. Dies beweist, daß das Besatzungsrecht auch nach dem "2+4-Vertrag" weiterhin in Kraft ist.
Der "2+4-Vertrag" ist eine Kriegslist, er ist alles Mögliche, nur kein Friedensvertrag.
Es bleibt die spannende Frage: Was ist unsere Staatsangehörigkeit? Was ist unsere verfassungsmäßige Ordnung und wie stellen wir sie wieder her?
Seht die kommenden Beiträge!
Dr. Klaus Maurer

@t.me/dr_klaus_maurer_besatzerfrei
11
Kann ein Staat aufhören zu existieren?

In der "BRD"- Propaganda wird gerne behauptet, das Deutsche Reich und seine Bundesstaaten (z.B. Königreich Sachsen, Königreich Bayern, Königreich Preußen u.s.w) seien irgendwie "untergegangen", bspw. weil sie den ersten Weltkrieg verloren haben oder weil die Monarchen damals abgedankt haben. Kann das sein?

Das Völkerrecht, insbesondere das Kriegsvölkerrecht in Gestalt der Haager Landkriegsordnung und der Genfer Konventionen, sieht im Falle einer militärischen Niederlage das "Verschwinden" des unterlegenen Staates grundsätzlich nicht vor. Es gibt völkerrechtlich nur drei Möglichkeiten, einen Staat zum "Verschwinden" zu bringen:
1. Der oberste Souverän des Staates entscheidet in freier Selbstbestimmung, daß der Staat aufhört zu existieren. Dies ist in Deutschland weder im November 1918 noch zu irgend einem anderen Zeitpunkt passiert.
2. Nach einer militärischen Niederlage wird das gesamte Staatsvolk bis auf den letzten einzelnen Staatsangehörigen umgebracht (Völkermord), oder alle Staatsangehörigen sterben ohne Nachkommen aus. Dies ist in Deutschland glücklicherweise bisher nicht vollendet worden.
3. Nach einer militärischen Niederlage wird das gesamte Staatsgebiet vollständig annektiert (von den Siegerstaaten einverleibt). Eine Annexion würde bewirkten, daß die Staatsangehörigen des annektierten Staates eine neue Rechtsstellung zuerkannt bekommen müssen. Sie müßten dann Staatsangehörige des annektierenden Staates werden, selbstverständlich mit allen Rechten und Pflichten. Auf die Verhältnisse in Deutschland bezogen hieße das, wir müßten dann Staatsangehörige der Französischen Republik, des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland, der U.S.A. etc. sein.
Dies ist offensichtlich nicht der Fall.
4. Die Abdankung eines Monarchen führt nicht zum Untergang des Staates, es gibt in jedem Staat Regelungen, wie die Entscheidungskompetenzen verteilt werden, wenn der Monarch abwesend ist, beispielsweise bei Minderjährigkeit, Geisteskrankheit oder wenn er anderweitig verhindert ist. Zudem kann jederzeit die Einsetzung eines anderen Monarchen erfolgen.
5. Auch ein Parlament kann weder die Verfassung abschaffen, noch kann es anderweitig die Existenz des Staates beenden. Das Parlament selbst existiert nur, weil es die Verfassung so bestimmt - es ist der Verfassung somit untergeordnet. In der Regel ist es dem Parlament möglich, etwas Kosmetik an der Verfassung vorzunehmen (mit besonderen Auflagen wie z.B. Zwei-Drittel-Mehrheit o.ä.)
Ein Parlament kann jedoch nie die Verfassungsgrundsätze wie bspw. die Gewaltenteilung oder die sonstige Kompetenzverteilung beseitigen oder die Verfassung selbst beseitigen. Für eine neue Verfassung braucht es immer ein besonderes, hierfür beauftragtes und legitimiertes Gremium, nämlich eine Nationalversammlung. Die höchste staats- und völkerrechtliche Legitimation hat grundsätzlich in allen Fragen - so auch hinsichtlich der Legitimation einer Verfassung - immer ein Volksentscheid.
Folglich hat es keine Staatsuntergänge in Deutschland gegeben, weder was den Staatenbund Deutsches Reich (Kaiserreich) selbst anbelangt, noch was die Bundesstaaten des Deutschen Reichs betrifft.
Nun sind die folgenden Fragen schon fast beantwortet:
Was unsere Staatsangehörigkeit?
Was ist unsere verfassungsmäßige Ordnung?
Und die spannende Frage bleibt: Wie stellen wir sie wieder her?
Seht die kommenden Beiträge!
Dr. Klaus Maurer

@t.me/dr_klaus_maurer_besatzerfrei
12
Begriffsklärung: Was ist richtig?
"das deutsches Volk" oder
"die deutschen Völker"?

In der Rechtsstaatlichkeitsbewegung wird immer wieder gefordert, "das deutsche Volk" möge sich befreien.
Ist die Verwendung des Begriffes "das deutsche Volk" korrekt oder handelt es sich hierbei um eine Irreführung?

Man kann den Begriff "Volk" in verschiedener Hinsicht verwenden, beispielsweise landsmannschaftlich, ethnologisch oder auch sozio-kulturell. Im Bereich des Staats- und Völkerrechts ist der Begriff "Volk" eine Verkürzung des Begriffs "Staatsvolk". Es handelt sich dabei um die Gesamtheit aller Staatsangehörigen.
Im Rechtsstand von 1914 (vor Ausbruch des Krieges und vor Beginn der Fremdherrschaft) haben wir in Deutschland 26 Staaten mit dementsprechend 26 Staatsangehörigkeiten und 26 Staatsvölkern (Königreich Sachsen, Königreich Bayern etc.).
Das Deutsche Reich (Kaiserreich) ist kein Staat sondern ein Staatenbund. Eine Staatsangehörigkeit "Deutsches Reich" gibt es nicht.
Im Jahre 1934 hatte Hitler die "deutsche Staatsangehörigkeit" erfunden ("Verordnung zur deutschen Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934").
Hierdurch ist der Begriff "das deutsche Volk" entstanden. Die Erfindung des "deutschen Volkes" und der "deutschen Staatsangehörigkeit" durch Hitler folgte dem nationalsozialistischen Grundsatz:
"Ein Volk - ein Reich - ein Führer!".
Hierzu ist folgendes festzustellen:
1.  Die "deutsche Staatsangehörigkeit" ist schon immer ein Synonym für Staatenlosigkeit gewesen, da das sog. "Dritte Reich" kein Staat war.
2.  Die "deutsche Staatsangehörigkeit" bedeutet als Begriff auch deshalb Staatenlosigkeit, da die gesamte Rechtssetzung des sog. "Dritten Reiches" illegal und damit ungültig ist.
3.  Wer sich zum "deutschen Volk" bekennt, bekennt sich zur nationalsozialistischen Rechtssetzung von Adolf Hitler vom 05.02.1934. Er erklärt sich damit (wissentlich oder unwissentlich) zum Nazi!
Fazit:
Es gibt nicht "das deutsche Volk",
es gibt nur
d i e   d e u t s c h e n   V ö l k e r !
Wer vom "deutschen Volk" spricht, stellt jene Menschen, die sich in der Rechtsstaatlichkeitsbewegung engagieren entweder wissentlich und gezielt oder unwissentlich in die Nazi-Ecke.
Nun sind die folgenden Fragen schon fast beantwortet:
Was unsere Staatsangehörigkeit?
Was ist unsere verfassungsmäßige Ordnung?
Wie stellen wir sie wieder her?
Seht die kommenden Beiträge!
Dr. Klaus Maurer

@t.me/dr_klaus_maurer_besatzerfrei
‼️ Neue, 4. Auflage 2023 >Die "BRD"-GmbH< aktuell verfügbar. Zu früheren Auflagen wurden Plagiate und Fälschungen mit veränderten Texten verkauft.
Dies ist auch für die neue, 4. Auflage zu erwarten. Bei Interesse bitte die Bücher am Besten direkt formlos bei mir bestellen:

[email protected]

oder falls über ebay möglich
https://www.ebay.de/itm/204468827468

Bücher von mir selbst sind persönlich signiert und mit Echtheitsmerkmalen versehen.
Weiterhin können Original Bücher über "Deutscher Buchdienst /Adoria" erworben werden:

https://deutscher-buchdienst.com/buchdienst/buecher/aktuelles-zeitgeschehen/brd/1882/die-brd-gmbh?number=11998

Viele Grüße
Dr. Klaus Maurer
Dr. Klaus Maurer -OFFIZIELL- pinned «‼️ Neue, 4. Auflage 2023 >Die "BRD"-GmbH< aktuell verfügbar. Zu früheren Auflagen wurden Plagiate und Fälschungen mit veränderten Texten verkauft. Dies ist auch für die neue, 4. Auflage zu erwarten. Bei Interesse bitte die Bücher am Besten direkt formlos bei…»
Wir gedenken heute, am 13. Februar, der Opfer der Kriegsverbrechen der Alliierten an wehrlosen Zivilisten in Deutschland. Ganz besonders gedenken wir der verbrecherischen Bombardierung Dresdens am 13. Februar 1945. Wir werden nie vergessen, daß in Dresden mehr wehrlose Zivilisten gezielt von den alliierten Kriegsverbrechern auf sadistischste Weise umgebracht wurden als in Hiroshima und Nagasaki zusammen. Wir erkennen die moralische Verkommenheit der feigen und hinterhältigen alliierten Kriegsverbrecher, die nicht zu ihrer Verantwortung für diese Verbrechen stehen sondern in zynischer Weise die Opfer verhöhnen indem sie in ihren Propaganda-Organen die Opferzahlen fälschen und ihre Taten verharmlosen. Es sind die selben Verbrecher, die alle weiteren Kriege, Staatsstreiche und sadistischen Massenmorde weltweit an wehrlosen Zivilisten zu verantworten haben wie Korea, Vietnam, Irak, Jugoslawien, Afghanistan, Libyen, Ukraine.....
Dr. Klaus Maurer

@t.me/dr_klaus_maurer_besatzerfrei
How to Change Teams Background