Dresden mahnt
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"Wer das Weinen verlernt hat, der lernt es wieder beim Untergang Dresdens."
- Gerhart Hauptmann -
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DRESDEN MAHNT

Am 13. Februar 1945 wurde Dresden bei mehreren verheerenden Bombenangriffen in Schutt und Asche gelegt. Es war ein tragisches Ereignis, bei dem zigtausende Menschen ihr Leben und unzählige Familien ihre Heimat verloren.

Die Erinnerung an diesen Tag, zeigt wie zerbrechlich der Frieden ist und wie schnell eine Stadt, die einst voller Leben war, in Trümmern liegen kann.

Die mahnende Erinnerung an den 13. Februar 1945 soll uns dazu anhalten, die Schrecken des Krieges niemals zu vergessen und alles in unserer Macht Stehende zu tun, dass sich solch eine Tragödie niemals wiederholt. Es ist unsere Verantwortung aus der Geschichte zu lernen und dafür zu sorgen den Frieden zu bewahren.

Es ist wichtig, dass wir uns mit der Vergangenheit auseinandersetzen und Konflikte immer friedlich lösen. Nur so können wir sicherstellen, dass sich solch eine Tragödie niemals wiederholt.

Lasst uns gemeinsam gedenken und uns für eine Welt einsetzen, in der Frieden und Verständnis herrschen.

https://teleg.eu/dresdenmahnt
Bei den Ereignissen rund um die Gedenkveranstaltung am 13. Februar 2024 in Dresden hatten wir das Ziel, die mahnende Erinnerung an den 13. Februar 1945 wachzuhalten. Dieser Tag sollte uns an die Schrecken des Krieges erinnern und die Bedeutung des Friedens hervorheben. Unser Ziel war es, durch das Gedenken ein starkes Zeichen für Frieden und Verständigung zu setzen und die Wichtigkeit der friedlichen Konfliktlösung zu unterstreichen.

Leider müssen wir einräumen, dass wir dieses Ziel nicht in dem Maße erreichen konnten, wie wir es uns vorgenommen hatten. Die Zugangsbeschränkungen und Konfrontationen, die viele Teilnehmende daran hinderten, die Versammlungsfläche zu erreichen, sowie die Überforderung der Polizeikräfte haben gezeigt, dass die Bedingungen für ein friedliches und würdiges Gedenken nicht vollständig gegeben waren.

Angesichts dieser Umstände haben wir beschlossen, eine rechtstaatliche Prüfung auf "Strafvereitelung im Amt" in Gang zu bringen. Dieser Schritt ist notwendig, um zu untersuchen, ob durch Unterlassen oder Handlungen seitens der zuständigen Behörden und Einsatzkräfte eine angemessene Ausübung der Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit verhindert wurde. Es ist unsere Pflicht, sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger ihr Recht auf friedliche Versammlung wahrnehmen können, und wir müssen jegliches Versäumnis, dieses Recht zu schützen, ernst nehmen.

Diese Hindernisse haben uns vor Augen geführt, dass die Arbeit, die vor uns liegt, nicht nur in der Erinnerung an historische Ereignisse besteht, sondern auch in der täglichen Verpflichtung, für eine Gesellschaft einzustehen, in der Dialog, Toleranz und das Recht auf friedliche Versammlung uneingeschränkt gewährleistet sind.

Es bleibt unsere feste Überzeugung, dass die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit und die Bewahrung des Friedens essenziell sind, um zu gewährleisten, dass sich die Tragödien der Geschichte nicht wiederholen. Wir rufen daher alle Mitglieder unserer Gemeinschaft dazu auf, sich uns anzuschließen, um gemeinsam für eine Welt zu arbeiten, in der Frieden, Verständnis und die Bereitschaft zur friedlichen Lösung von Konflikten die Grundlagen unseres Zusammenlebens bilden.

Lasst uns trotz der Herausforderungen, denen wir uns gegenübersehen, nicht aufgeben, gemeinsam zu gedenken und uns für diese Ziele einzusetzen. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, aus der Geschichte zu lernen und aktiv für den Erhalt des Friedens zu arbeiten.
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Die Entgleisung der Menschlichkeit ist allgegenwärtig.

"Wenn das Gedenken schwindet, dann schwindet das Denken. ...
Wenn das Gedenken verschwindet, keimt eine andere Saat. Die Saat des Vergessens. Sie wuchert und wuchert und endet in Verachtung und Hass."


Treffender könnten diese Passagen unserer Anfangsrede des Gedenkabends "Dresden mahnt" nicht sein.

Ein "Gegenprotest", der eine zum Frieden mahnende Gedenkveranstaltung mit "haut ab" beschimpft ist eine gesellschaftliche Schande.
Es zeigt auf wie weit die staatliche und mediale Indoktrination inzwischen reicht.

Eine Versammlungsbehörde, die diesen Wahnsinn zulässt und gar unterstützt ist ein Skandal.

Eine Exekutive, die ihre Aufgaben "Recht und Ordnung" wegen mangelnden Einsatzkräften, ideologischen Befehlen von "oben" oder bewusster Fehlplanung nicht umsetzten kann/darf/soll ist eine Blamage unseres Rechtsstaates.

Folgt uns für weitere Informationen: https://teleg.eu/dresdenmahnt
Weitere Schritte:

Viele Bekannte haben uns bereits am Dienstagabend kontaktiert und den erlebten Wahnsinn geschildert.

Damit alle von Ihnen die Möglichkeit haben uns zu kontaktieren, haben wir die Emailadresse
[email protected] eingerichtet.

Geschehnisse dürfen von Behörden nicht "unter den Teppich gekehrt werden".

Wir sind es der Geschichte und den Opfern unserer Stadt schuldig.
Der neuen Ideologie aus Unverstand und Hass, behördlicher Ignoranz und medialer Hetze ist Einhalt zu gebieten!

Liebe Mitmenschen, vielen von Ihnen sitzt der Schock der erlebten Ereignisse und Eindrücke des 13. Februars 2024 noch tief inne.

Sie wollten unsere Gedenkveranstaltung „Dresden mahnt – aus der Geschichte lernen“ am Abend auf dem Altmarkt besuchen, um den tausenden Opfern still und würdig zu gedenken und um ein Zeichen für den Frieden zu setzen.
Ihre menschlichen Bedürfnisse und sehr wichtigen Bestrebungen sind die Grundpfeiler einer funktionierenden Gesellschaft.
Sie sind aber auch in unserem Grundgesetz fest verankert und durch weitere Gesetze gestützt und damit konsequent zu gewährleisten.

Dies war nicht geschehen.

Unzähligen von Ihnen ist der Zugang zur Versammlungsfläche und zur Gedenkstätte durch aggressive Blockaden vermummter Ideologen verwehrt wurden.

Einige von Ihnen hatten es nur mit großem Glück zu uns geschafft.
Sie mussten sich dann aber unrechtmäßig als „Nazis“ verunglimpfen lassen, von menschenverachtenden Sprechchören beleidigen lassen und von widerwärtig lauten Bässen beim friedlichen Gedenken beeinträchtigen lassen.

Ein würdiges Gedenken und Mahnen war nicht möglich!
Was für eine Schande der aktuellen Zeit!

Daher bitten wir alle Betroffenen proaktiv zu agieren und persönliche Strafanzeigen zu stellen!!!

In weiteren Nachrichten geben wir Ihnen Informationen zu Strafanzeigen, Ihrem Recht, den Pflichten von Behörden und stets einen menschlichen Aspekt.
 
Würdig & konsequent.
Dresden mahnt
 
Einleitung:

Innerhalb nur eines Tages erreichte uns eine förmliche E-Mail-Flut von Ihnen.
Sie schilderten uns Ihre Erlebnisse und Eindrücke in der Innenstadt und stellten vor allem sehr viele detaillierte Fragen bezüglich Grundgesetz und Versammlungsrecht, die wir aktuell alle bündeln.

Herzlichen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen und die Wertschätzung unserer Arbeit!

Es zeigt uns einmal mehr, dass diese Skandale nicht im Stillschweigen versinken dürfen, sondern juristisch bearbeitet werden müssen und drastische Konsequenzen folgen müssen.

Um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen, möchten wir betonen, dass wir keine „wilde Strafanzeigenkampagne“ beabsichtigen.
Wir möchten Ihnen hier eine Unterstützung anbieten, welche juristische Informationen liefert und unser Detailwissen eröffnet, um damit Sie selbst eine sachliche Strafanzeige detaillierter formulieren können.
Daher sehen wir auch von einem „allgemeinen Vordruck“ ab.

Jeder Fall gehört separat betrachtet und bearbeitet!
 
In weiteren Kapiteln gehen wir auf folgende Punkte ein:

-Versammlungsbehörde
-Grundgesetz
-Polizei
-Medien
-Stadtverwaltung
 
Die Würde der Opfer ist zu bewahren und unsere fundamentalen Rechte gehören geschützt!
 
Dresden mahnt
Vorab bitten wir Sie, §15 des sächs. Versammlungsgesetzes durchlesen:

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12206-Saechsisches-Versammlungsgesetz#p15

Anmerkung: Unser Land benötigt keine neuen Gesetzte, sondern Behörden die sie konsequent einhalten und umsetzen.
Im Kooperationsgespräch mit Polizei- und Versammlungsbehörde(VB) am 06.02.24 wurde uns versichert, dass am Abend des 13.02. keine „Spontanversammlungen“ genehmigt werden, explizit Ecke Kreuzkirche/ Altmarkt, da eine Versammlungsfläche für „Gegenprotest“
(Anmerkung: gegen ein stilles Gedenken und Lernen aus der Geschichte 🤔) zugewiesen sei.

Was ist am Abend des 13.Feb. geschehen?
Die 2 Mitarbeiterinnen der VB genehmigten den Störprotest.
Unsere begründete Intervention wurde schäbig belächelt.
Stellen Wir uns folgende Fragen:
● hat die VB ihre Ermessensspielraum dem Gedenken angemessen umgesetzt?
● ist der VB das sächs. Versammlungsgesetz nicht bekannt oder wurde es bewusst ignoriert?
● ist die VB den Gesetzen oder einer Ideologie verpflichtet?
Wenn selbst einzelne Polizisten von der Einsatzplanung des Abends und der „Ignoranz“ Ihrer Vorgesetzten negativ erstaunt sind, dann ist es allerhöchste Zeit die Missstände anzusprechen und die „Befehlshaber“ wegen bewusst unterlassener Straftatvereitelung im Amt mit Dienstaufsichtsbeschwerden zu belangen.

Die Hauptaufgaben der Polizei sind es die Ordnung und Sicherheit aufrecht zu erhalten bzw. wiederherzustellen und gültiges Recht zu schützten.

Nach Art. 8 Abs. 1 unseres Grundgesetzes (GG) haben alle Deutschen das Recht sich friedlich zu versammeln.
Dieses sehr wichtige Recht wurde an diesem Abend sehr vielen unserer potentiellen Teilnehmer durch Blockaden unterschiedlicher Gegenproteste verwehrt.

Im Kooperationsgespräch sprachen wir diese möglichen Szenarien bei der Polizei an und verwiesen auf den bekannten Verlauf im Jahr 2023. Uns wurde versichert, dass Blockaden sofort unterbunden werden, da diese nicht tolerierbar sind.

Während des frühen Abends registrierten wir einzelne Grüppchenbildungen (teilweise stark vermummt) im Bereich der Wilsdruffer Straße - Höhe Mc Donald´s, welcher gleichzeitig die Hauptzuwegung zur neutralen Gedenkstelle als auch zu unserer Versammlungsfläche war.
Ebenso formierten sich schreiende Gruppen vor der Kreuzkirche.
Wir meldeten diese der Polizei. „Haben wir im Blick“ und „Ich habe es an die Einsatzleitung übermittelt“, waren gängige Antworten.
Es vergingen ca. 15 Minuten und aus Grüppchen wurden „Trauben“.
Erneut suchten wir das Gespräch zur Polizei und fragten wann nun eingeschritten wird.
„Das bestimmt der Einsatzleiter, uns sind da leider die Hände gebunden, wir sehen leider selbst was hier bald geschehen wird", antwortete ein Polizist ehrlich bedauernd.
In der Zwischenzeit ertönten dumpfe Bässe aus einem Transporter mit großen Lautsprechern vor der Kreuzkirche.
Ein stilles Gedenken war bereits nicht mehr möglich.
Wir maßen mit unserem kalibrierten Lautstärkemessgerät den Schallpegel des Gegenprotestes und stellten Maximalwerte von über 100 dB(A) fest.
Daraufhin intervenierten wir bei der Polizei erneut, da der physische Schutz unserer Teilnehmer (Gehörschäden) nicht mehr gegeben sei.
Antwort: „Es tut uns leid, wir haben zu wenig Einsatzkräfte vor Ort.“
(Anmerkung: im Jahr 2023 waren ca. 1200 Polizisten im Einsatz, es ist „eskaliert“ und wir wurden mit oben genannter Aussage ebenfalls „abgespeist“. Dieses Jahr waren ca. 900 Polizisten im Einsatz.)

Wenige Zeit später wurde uns durch die Polizei mitgeteilt, dass der „Gegenprotest“ vor der Kreuzkirche durch die Versammlungsbehörde nun genehmigt sei.
Die Blockade nahe Mc Donald´s wurde nur teilweise und kurzzeitig „geräumt“.

Alle Wegungen um unsere Versammlungsfläche herum waren durch Protest blockiert.
Rettungswege waren aus unserer Sicht zu keiner Zeit gewährleistet.

Dresdens Polizeisprecher Thomas Geithner hingegen schrieb in „X“ „Dass man nicht von Blockaden sprechen könne."

Wie ist es jedoch zu erklären, dass alle Teilnehmer der Gedenkveranstaltung als geschlossene Gruppe kurz nach 22 Uhr mit massivem Polizeischutz über die Seestraße in einem engen Korridor abgeleitet werden mussten?

Uns drängt sich ganz deutlich der Verdacht auf, dass sowohl in der Vorabplanung als auch in der direkten Umsetzung nicht das geltende Recht im Vordergrund stand, sondern politische Befehle.

Dresden mahnt
 
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