Heinz Raschein
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Juristischer Beistand
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GUIDO BRUNNER: ZEITDOKUMENTE EINER FAKE-PANDEMIE, 271 Seiten, ISBN 978-3-7448-1784-4, 1. Auflage, BoD - Books on Demand, Norderstedt

Die im folgenden Link zu findende Buchbesprechung ist von mir, abgestimmt mit meinen lieben Kollegen Dr.iur. Gerald Brei und Philipp Kruse.

https://weiser-weg.ch/buchreihe-zeitdokumente-einer-fake-pandemie/
KURZKOMMENTAR ZU DEN JÜNGSTEN PROZESSERFOLGEN VON KOLLEGE ROLF REMPFLER - Dani Stricker als Journalist und Kostenregelung

Prozesserfolge
An: Rempfler Rolf <[email protected]> Kopie: Dani Stricker
Lieber Rolf

Du hast mir schon über Deine EMRK-Prozesssiege berichtet, und endlich gratuliere ich Dir von Herzen und mit Bewunderung dazu. Nun hast Du an der Seite von Dani Stricker einen weiteren bedeutenden Erfolg errungen, zu dem ich Dich ebenfalls begeistert beglückwünsche.

Die Pose des urteilenden Richters macht mich krank. Er stellt sich auf den Standpunkt, er an Deiner Stelle hätte ja von Anfang an die für ihn persönlich wichtigen Punkte erkannt und alles andere weggelassen. Aber gerade weil er sich dies selbst gar nicht zutraut, hat er sich vor dem anwaltlichen Unternehnerrisiko in die geschützte Werkstatt eines Richterdaseins ohne Haftungsrisiko geflüchtet. Dabei waren es möglicherweise gerade Deine Hinweise auf die EMRK-Rechtsprechung, die ihn zur Vernunft kommen liessen. Dani hätte das Argument der journalistischen Tätigkeit bereits dem Statthalter vorbringen müssen; NEIN - er hatte es gegenüber der Polizei vorgebracht, das genügt vollauf! An der Polizei wäre es gewesen, den Statthalter darauf aufmerksam zu machen. - Die entsprechende Kostenregelung finde ich vor diesem Hintergrund skandalös.

Ich hoffe wirklich von ganzem Herzen, dass ich Dich weiterhin als Anwalt empfehlen darf.

Ganz liebe Grüsse
Heinz Raschein
[email protected]
Forwarded from zämähäbä 🇨🇭
Media is too big
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Heinz Raschein und Zämähäbä sagen ganz ❤️-lich DANKE
Von RA Rolf Rempfler, MASKENPFLICHT AN SG.-SCHULE, GUTHEISSUNG DES REKURSES GEGEN GESICHTSVERHÜLLUNGSZWANG (Leider nur Zuständigkeitserwägungen)

Lieber Heinz, herzlichen Dank, auch für Deinen Input zur bevorstehenden Kostenbeschwerde! (Dani Stricker)
 
Bei dieser Gelegenheit noch eine gute Nachricht:
Im Maskenfall Deiner Klienten, den Eheleuten G. (Sohn in Sekundarschule flade in St. Gallen), haben wir nach Ausschöpfung des verwaltungsinternen Instanzenzuges (zwei Rekurse) vor der ersten verwaltungsunabhängigen Instanz, dem Verwaltungsgericht, gewonnen, siehe im Anhang das anonymisierte Urteil, wie ich es einem Journalisten gemailt hatte, damit er darüber berichten konnte. Dass der Regierungsrat Beschwerde an das Bundesgericht eingereicht hat, ist höchst unwahrscheinlich. Im Verlaufe der nächsten Tage werden wir es wissen.
 
In einem beim Verwaltungsgericht noch hängigen Maskenfall (Frau Z., auch von Dir) geht es um die gleichen Weisungen zur Maskentragpflicht, hier aber nicht für Sekundarschüler wie bei G’s, sondern für Primarschüler: Konsequenterweise werden auch diese Weisungen als nichtig qualifiziert werden, so dass auch diese Mutter ihre Busse nicht wird bezahlen müssen! Leider dürften bis dann wohl kaum noch Bussenverfahren hängig sein, sodass wohl kaum noch Eltern vom bevorstehenden Urteil werden profitieren können.
 
Natürlich bin ich Dir unverändert dankbar, wenn Du mich weiterhin empfiehlst!
 
Herzliche Grüsse und beste Wünsche aus St. Gallen!
Rolf
2023-05-23. - Giacometti(4).png
1.4 MB
GIACOMETTI-INITIATIVE VON ALEXANDER ZINDEL - NOTRECHTSBESCHLÜSSE DES PARLAMENTS OBLIGATORISCH VORS VOLK
🔹Fremde Herrscher werden in der Schweiz niemals geduldet und seit 1291 konsequent aus dem Land gejagt.🔹

An dieses Urgesetz menschlichen Freiheits- und Überlebenswillens erinnert uns nachfolgende musikalische Kampfansage von Rossinis Willhelm Tell.

Freiheit und Demokratie werden leider nicht auf ewig geschenkt. Sie müssen erobert und verteidigt werden. Auch 2023!

Ich wünsche allen Verteidigern von Demokratie, Souveränität und Freiheit Frohe Pfingsten und viel Kraft und gute Inspiration für den (von Zeit zu Zeit leider unvermeidlichen) Abwehrkampf gegen fremde Herrscher.

🇨🇭🏔️

https://youtu.be/YIbYCOiETx0
DAMIT MEINT PHILIPP KRUSE DEN WHO-PANDEMIEVERTRAG, DEN ES ZU BEKÄMPFEN GILT.
DR.MED. THOMAS BINDER BEI PUNKT.PRERADOVIC: ZEUGNIS EINES EBENSO UNERSCHROCKENEN, WIE HÖCHST FACHKOMPETENTEN PRAKTISCH TÄTIGEN ARZTES

https://punkt-preradovic.com
Auch wenn ich angesichts der derzeitigen Zustände - vielleicht altersbedingt - der Reformierbarkeit der Schweiz etwas skeptisch gegenüberstehe, ist es wichtig, dass die jüngere Generation, jedermann nach seinen Möglichkeiten und Talenten, zukunftsweisend aktiv ist. Deshalb stelle ich hier das Projekt www.mutopia.ch vor und empfehle diese Netz-Seite lebhaft zum Studium, zum Weiterleiten und zum Unterstützen.
Vernissage.png
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Thema RECHTSBANKROTT, Buchvernissage und Podium Bottis Bluemegärtli, 1. Juli 2023
2023-06-16. - Beschwerde an BGer.pdf
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BESCHWERDE ANS BUNDESGERICHT GEGEN GESICHTSVERHÜLLUNGSZWANG IN DER BERNER ALTSTADT

Rémy Stettler hat sich entschlossen, seine 100-Franken-Busse bis ans Bundesgericht weiterzuziehen. Er ist überzeugt, seinen Rechtsstandpunkt vor Bundesgericht gültig und überzeugend vorgetragen zu haben. Angesichts der Kosten für zwei Vorinstanzen und der unbedingt zu erwartenden Gerichtskostenforderungen des Bundesgerichtes ist er dankbar für Unterstützungen auf sein hier angegebenes Konto: CH3800790042611976365 . Für Spender, die seine Adresse für eine Zuwendung an ihn brauchen: Bachteleweg 22, 3303 Jegenstorf.
ÜBERBEWERTUNG DER VIROLOGIE IM WISSENSCHAFTLICHEN DISKURS - UND ERSATZ EINER SIMPLEN BEWEISLAST DURCH COMPUTER-MODELLIERUNG

Im nachfolgenden Link zeigt der renommierte Journalist F. William Engdahl kompakt die schaurigen Hintergründe zum Impfmythos auf.
Diesen Artikel sollten meines Erachtens zuerst alle werdende Mütter als Pflichtlektüre erhalten und der Inhalt sollte endlich zum Allgemeinwissen werden:
Toxikologie gegen Virologie: Das Rockefeller-Institut und der kriminelle Polio-Betrug – F. William Engdahl | Axel B.C. Krauss (axelkra.us)
Zum 1. August gibt es nichts zu feiern, denn die Schweiz befindet sich im RECHTSBANKROTT.

https://rechtsbankrott.ch
Der Spendeneingang für Rémy Stettler (Eintrag vom 22. Juni) auf CH3800790042611976365 (Wohnort Bachteleweg 22, 3303 Jegenstorf) ist leider etwas spärlich. Er führt aber einen für uns wichtigen Prozess über die Maskentragepflicht am Bundesgericht und hat den Kostenvorschuss aus eigenen Mitteln geleistet. Ich rufe daher nochmals dazu auf, ihn auf diesem Weg finanziell zu unterstützen. Jede Spende ist willkommen!
Zurück aus den Ferien! Rémy Stettler meldet mir mit Begeisterung, dass seine Kosten gedeckt sind. Er ist sehr dankbar um die Mithilfe für sein Vorhaben. Der gegen ihn erhobene Vorwurf wird von Tag zu Tag absurder. Er führt daher wirklich ein vielsagendes Verfahren. Danke Euch allen!
Rémy Stettler hat ein Dokument bekommen, welches das Bundesgericht als „Urteil“ bezeichnet. Im Grossen und Ganzen ist es zwar eine wertlose Anhäufung von Phrasen, aber es enthält eine äusserst aufschlussreiche Passage unter Ziff. 4.1 auf S. 3: Das Vorbringen, die Covid-VO sei nicht anwenbar zu erklären, komme einer abstrakten Normenkontrolle gleich und sei daher unzulässig. Der Unterschied zwischen einer abstrakten und einer konkreten Normenkontrolle besteht darin, dass erstere gegen die Verordnung als solche und zweitere im Fall ihres speziellen Anwendungsfalles erfolgen muss. Die erste Möglichkeit hat man dem Volk mit Art. 189 der 1999 revidierten Bundesverfassung abgeschnitten, das gehörte mit zum grossen Plan. Die zweite Möglichkeit aber, die der konkreten Normenkontrolle blieb dabei ausdrücklich bestehen, das wurde dem Volk bei der Abstimmung sogar mit aller Deutlichkeit so mitgeteilt. Wenn nun Rémy beschuldigt wird, in der Berner Altstadt im Freien keine Gesichtsverhüllung akzeptiert zu haben, so ist überhaupt kein konkreterer Fall denkbar, in dem man die noch zulässig gebliebene Normenkontrolle vor Gericht einfordern könnte.

Diese Fehlleistung des BGer kann ich mir nur so erklären, dass dort nur noch die von der Bologna-Studienreform geschädigten Schnellbleiche-Juristinnen (unterschrieben hat eine „Präsidentin“) sitzen, die vom Unterschied zwischen konkreter und abstrakter Normenkontrolle einfach keine Ahnung mehr haben, weil diese bundesstaatsrechlich elementare Unterscheidung nicht mehr gelehrt wird und die Studentinnen zu faul sind, sich selbst kundig zu machen.

„Zeitgesetze“ können im übrigen nur befristete Erlasse sein, das ist ein Gebot des Wortlautes, der keine anderen Interpretationen zulässt. Aber das BGer stützt sich auf einen unbefristeten Erlass.

Schliesslich ist das Urteil nichtig, weil eine als solche erkennbare Unterschrift der „Präsidentin“ fehlt. Rémy wird es trotzdem als vollstreckbar befolgen müssen, weil meines Wissens kaum ein Betreibungsamt die gesetzlichen Anforderungen an Unterschriften einhält.
2023-10-06. - Schr. an Uni Lausanne, "FORS".pdf
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Es gibt eine Umfrage der Uni Lausanne über derzeitige politische Befindlichkeiten in der Schweiz. Ich habe am ersten Teil teilgenommen und zur Aufforderung zu einem zweiten Teil folgendes geschrieben:
2023-10-11. Kontoverbindung.pdf
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Rémy Stettler hat einen Spendenüberschuss von 310.—. Anita Biondi ist bis zur zweiten Instanz gegangen und hat jetzt Kosten von 3480.—. Ich rufe dazu auf, auch Anita zu unterstützen. Remy spendet seinen Überschuss an sie, wenn kein Spender oder Spenderin sich dagegen äussert bis Ende Monat. Ihr Sammelkonto hat sie wie oben stehend mitgeteilt:
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