Heinz Raschein
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Juristischer Beistand
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2023-12-11. - Brief GR-Komitee an BR BERSET.pdf
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BÜNDNER KOMITEE FÜR SOUVERÄNITÄT UND SELBSTBESTIMMUNG: ANTWORT AUF EINEN BRIEF DES BUNDESPRÄSIDENTEN/GESUNDHEITSMINISTERS (Der Brief von Berset ist nicht erwähnenswert und wäre nur Zeitverschwendung für Euch.)
2023-12-21. - Vorlage Telegram, Textversion.rtf
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SCHWEIZER SAMMELKLAGE: Neueste Mitteilung von www.wirmenschen.ch - Wir haben beschlossen, das Angebot des Bundesgerichtes (BGer) wahrzunehmen und die neuesten Zugeständnisse der EU-Zulassungsbehörde einzubringen: Covid-Injektionsstoffe wurden weder auf Wirksamkeit (gegen Ansteckung und Weitergabe) noch auf Schadensrisiken geprüft. Dieser Vorwurf muss demnach auch BAG und Swissmedic gemacht werden. Bitte Spendenaufruf beachten, wir sind seit zwei Jahren am Prozessieren und kommen ans Ende unserer Mittel. Auf der Zielgeraden könnt Ihr nochmals wichtige Energie zuführen.
2024-01-11. - Festhalten an Instruktionsverhandlung BGer.pdf
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SCHWEIZER SAMMELKLAGE: Bundesrichter HARTMANN wurde zum Instruktionsrichter (verfahrensleitender Richter) bestimmt. Er wollte uns beliebt machen, auf eine Vorbereitungsverhandlung in Lausanne zu verzichten. Das haben wir abgelehnt und das obige Schreiben an Herrn Hartmann geschickt. Wir haben auf viele neue Erkenntnisse hinzuweisen.
Die SCHWEIZER SAMMELKLAGE ruft ein weiteres Mal zu Spenden auf, Angaben auf www.wirmenschen.ch . Bitte beteiligt Euch an unserem Endspurt!
2023 -12 - Flyer Rechtsbankrott Event 27.01.23.jpg
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RECHTSBANKROTT - WAS NUN? Veranstaltung am 27. Januar 2024 in Winterthur

NEUE ADRESSE in Winterthur: Reformiertes Kirchgemeindehaus Liebestrasse, Liebestrasse 3, 8400 Winterthur, ab 1400 h https://liebestrasse.ch
2024-02-14. - Mitteilung zur BGer-Instruktionsverhandlung.odt
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SCHWEIZER SAMMELKLAGE: VORBEREITUNGSVERHANDLUNG (INSTRUKTIONSVERHANDLUNG) AM BUNDESGERICHT >>> DO, 15. FEBRUAR 2024

Mitteilung von www.wirmenschen.ch

Franz Stadelmann und ich fahren dafür mit unserem Anwalt Gerald Brei nach Lausanne. Zweck der Veranstaltung ist, neue Erkenntnisse einzubringen und die Hauptverhandlung des Bundesgerichtes (HV) vorzubereiten. Wir werden Euch über die Ergebnisse informieren. Plädoyers sind erst an der HV zu erwarten. Diese wird dann das für die Schweiz letztinstanzliche Urteil fällen. Danach gibt es eine neue Lagebeurteilung.
SAMMELKLAGE: BERICHT VON DER BGer INSTRUKTIONSVERHANDLUNG IN LAUSANNE VOM 15. FEBRUAR 2024

Anwesend waren BR Hartmann als bundesgerichtlicher Instruktionsrichter, Gerichtsschreiber Marti; vom Eidg. Finanzdepartement (EFD) Frau Schmid und Herr Krämer; von unserer Seite Dr.iur. Gerald Brei als unser Rechtsvertreter sowie Franz Stadelmann und ich vom Leitungsteam. Die Verhandlungsdauer betrug eine halbe Stunde. Wir erhielten ein allseits unterzeichnetes Protokoll davon.

Angeschnitten wurden drei Themenkreise: 1) Als Verfahrensgegenstand wurde eine mögliche Staatshaftung der Eidgenossenschaft nach Verantwortlichkeitsgesetz des Bundes bezeichnet. Der Rechtsschriftenwechsel wurde als geschlossen festgehalten. RA Dr. Brei reichte neue Urkundenbeweise mit Kopien an die Gegenpartei ein, namentlich die Unterlagen der EMA (Europäische Zulassungsbehörde) ans EU-Parlament, wonach die Injektionsstoffe weder auf Wirksamkeit noch auf Schutz vor Weitergabe von Keimen geprüft worden waren. 2) Eine Parteienumfrage zur Vergleichsbereitschaft verlief ergebnislos; die Gegenpartei lehnte meinen Vorschlag ab, unsere Ansprüche auf die Hälfte zu reduzieren. 3) Zum Ablauf einigten sich die Parteien darauf, dass das Bundesgericht die Hauptverhandlung (HV) in zwei Teilen durchführt. Im ersten soll die Frage der Widerrechtlichkeit zur Debatte stehen, das heisst ob die vorhandenen Rechtsgrundlagen für die bundesrätlichen Massnahmen von 2020 ausreichten; wenn ja, ob sie dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit genügten. Anlässlich dieses ersten Teils wird das Beweisverfahren als geschlossen erklärt. Wird die Widerrechtlichkeit vom BGer verneint, ist das Verfahren für die Schweiz abgeschlossen; international sind nach Erhalt des bundesgerichtlichen Urteils von uns aus mögliche Schritte beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu prüfen. - Wird sie bejaht, steht eine Schlussverhandlung über die Konsequenzen widerrechtlichen Handelns durch den Bund an.

Beide Verhandlungen sind öffentlich nach Massgabe der bundesgerichtlichen Raumkapazitäten.

Die Gutachtensanträge der Klägerpartei wurden reduziert und präzisiert. Terminliches kam nicht zur Sprache. Gerald, Franz und ich hoffen auf eine Einladung zum ersten HV-Teil noch vor den Sommer-Gerichtsferien. Der Fall ist schon seit Monaten spruchreif. Möge uns Eure Unterstützung weiterhin erhalten bleiben!
https://twitter.com/rosenbusch_/status/1763121802551738543?s=46

"Flatten the curve" sei für sie das überzeugendste Argument, sagte mir vor vier Jahren meine mittlere Tochter, ihres Zeichens Biologin. Daran habe ich sie heute erinnert, und ihr den Link geschickt. So hat der Feind dieses Propagandamodell erfunden und gegen uns eingesetzt.
2024-03-12. - EpG-Vn an Bundeskanzlei_v103.pdf
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Das Epidemiengesetz soll "angepasst" werden. Der Bundesrat hat einen Änderungsentwurf vorgelegt und in die Vernehmlassung geschickt. Das Bündner Komitee für Selbstbestimmung und Souveränität der Schweiz ( souveraen-gr.ch ) nimmt an der Vernehmlassungsrunde teil und wird morgen obenstehenden, von mir verfassten VERNEHMLASSUNGSTEXT dazu einreichen. Zu einer Vernehmlassung berechtigt sind nicht nur Verbände und Parteien, sondern jedermann für sich selbst oder für eine Gruppe, die sich über den Vermehmlassungstext einig ist. Wer will, kann sich dafür auf meine Vernehmlassung nach Belieben stützen oder auf Teile davon. Die Vernehmlassungsfrist endet am 22. März dieses Jahres.
2024-03-14. - Kommentar Infosperber.pdf
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https://www.infosperber.ch/gesundheit/public-health/ueli-maurer-laesst-seinem-corona-frust-freien-lauf/?unapproved=175333&moderation-hash=7202c164d678a825c98d432bc68bb0f8#comment-175333

Diesen Artikel empfehle ich zur Lektüre. Meinen Kommentar dazu habe ich heute abgeschickt, er wurde bestätigt. Wir sind gespannt, ob er in den nächsten zwei Tagen erscheint.
2024_03_18_Das_Wochenende_der_Covid_19_Impfgeschädigten_rtfd.zip
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DIE UNERMÜDLICHEN INFORMATIONSDIENSTE DES HERVORRAGENDEN JOURNALISTEN MARCEL BÜHLER
https://youtu.be/EUHM2cwdAbg

Sie WUSSTEN, dass eine Injektion vor Weitergabe nicht schützt. Trotzdem schufen sie das Zertifikat und erklärten es zur URKUNDE, deren "Fälschung" unerbittllich als "Straftatbestand" verfolgt wurde. Eine "Urkunde", welche falsche Behauptungen zu "Tatsachen" erklärt, kann niemals eine solche sein. Deshalb gab es diesbezüglich in der Schweiz zu keiner Zeit "Urkundenfälschungen". Ich kann doch keine "Urkunde" fälschen, die schon selbst falsch ist. ALAIN BERSET IST EIN VORSÄTZLICHER UND NOTORISCHER LÜGNER UND SWISSMEDIC HAT BEWUSST FALSCHE ZULASSUNGEN AUSGESPROCHEN. Der Rest des Bundesrats inklusive dem jetzt händeringenden UELI MAURER hat jämmerlich versagt. Vor solchen Leuten kann man nichts anderes als Ekel mehr empfinden. Und die stellen sich für neues Vertrauen vor uns an? Nicht Entzug von Vertrauen ist angesagt, sondern der Ausdruck tiefsten Misstrauens.

Wenn Berset nicht LÜGNER genannt werden möchte, soll er bitte gegen mich klagen. Dann kann man sich über seine Vergangenheit auseinandersetzen. Tut er es nicht, dann ist er eben einer, ein NOTORISCHER LÜGNER.
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