Heinz Raschein
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Juristischer Beistand
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VERWEIGERUNG GESICHTSVERHÜLLUNGSZWANG, siehe 25. August 2022, BEGRÜNDUNG DES URTEILS UND WEITERZUG - UNTERSTÜTZUNGSGESUCH

Meine Lieben, mit dem Plädoyer vom 25. August waren wir nicht erfolgreich. Es betraf Irma Sanchez, eine mutige Zeigenossin. Sie verlangt jetzt eine Urteilsbegründung. Dass man dies tun muss, ist bereits ein „Justiz“-Skandal. Denn wer sich anmasst, Strafen gegen andere Angehörige der Menscheitsfamilie auszusprechen, muss dies mindestens begründen. Dass dieser Vorgang das Verfahren erheblich verteuert, ist menschenrechtlich unhaltbar - oder, auf Deutsch, eine Schweinerei - die sich das Bezirksgericht Zürich glaubt leisten zu können.

Helft mit, dass dieser Versuch nicht gelingt! Frau Sanchez hat auf meine Aufforderung ein Spendenkonto eröffnet, auf dem Ihr sie bei ihrem weiteren Vorgehen unterstützen könnt. Die Urteilsbegründung hat sie bereits verlangt. Man kann schon jetzt sagen, dass sie auch an die nächste Instanz gelangen wird.

Bitte helft uns bei diesem Schritt mit!

Irma Sanchez H. Schmid
Cler Bank
Konto N° in Schw. Franken  729198.30.01.10-6
IBAN CH41 0844 0729 1983 0011 0
UNTERSCHIED MENSCH - PERSON (PAMPHLET VON PHILIPP KRUSE)

Das „Juristen-Kommittee“ hat eine „Kurzanalyse“ veröffentlicht. Beides gehört in Anführungs- und Schlusszeichen. Das „Kommittee“ verfügt weder über Legitimation noch über Autorität. „Analyse“ kann man sein Pamphlet nicht nennen. Nur Pamphlete müssen Zuflucht zu Verunglimpfungen nehmen. Sachliche Texte brauchen diese Krücke nicht. Der Text ist von Philipp Kruse, ich kenne seinen Stil.

Ein Mensch entsteht vor seiner Geburt und wird mit seiner Menschenwürde anerkannt. Eine Person gibt es erst nach Eintrag im Geburtenregister, die einer Auslieferung derselben an die Pfändbarkeit gleichkommt. - Dieselbe Erscheinung des Lebens kann nicht zu verschiedenen Zeitpunkten entstehen. Das ist eine Frage logischen Denkens.

Alle Polizeigesetze der Schweiz regeln den Umgang mit Menschen anders als mit Personen, nämlich erstens (Mensch) - anspruchsberechtigt auf Schutz; zweitens (Person) - repressionsausgesetzt. Wer das für einen Zufall hält, ist nicht geeignet, die von ihm ebenfalls beklagten Misstände zu beheben oder dazu beizutragen. Die Glaubwürdigkeit von Philipp Kruse ist damit von ihm selbst verspielt.
2022 - Annahmeverweigerung Post.pdf
35.2 KB
DIGITALE UNTERSCHRIFTEN - ACHTUNG GEBOTEN!


Lieber Herr H.

Hierzulande haben wir keine brauchbaren Unterschriftsregelungen. Gegenüber Gerichtsbehörden beanstande ich immer wieder nichtssagende Schlenker und verlange als Buchstaben erkennbare Schriftzeichen - bisher vergeblich. Trotzdem beharre ich darauf. Sie haben es richtig erkannt: wenn „Behörden“ etwas von mir wollen, kann ich meine Bedingungen stellen, andernfalls eben leider sie. Prozessual ist eine digitale Unterschrift m.E. kaum verwendbar, dem wird dadurch ausgewichen, dass wirtschaftliche Ungleichgewichte zulasten einer Vertragspartei skrupellos ausgenützt und richterliche Eingriffe vermieden werden.

Immerhin hat Ihre Zuschrift mich dazu veranlasst, der Post in Zukunft folgendermassen gegenüberzutreten:







LG
Heinz Raschein
[email protected]
SCHWEIZER SAMMELKLAGE - KLAGE BEIM BUNDESGERICHT


26.09.2022 Bundesgericht
Liebe Unterstützer und Vollmachtgeberinnen
Unsere Bemühungen waren zwei Mal erfolglos: Diejenigen gegen den manipulativen Abstimmungstext in der Abstimmung über das Covid-Gesetz und die Feststellungsbegehren beim Berner Kantonsgericht gegen die Schweizer Eidgenossenschaft, wo uns formelle Gründe entgegengehalten wurden.
Danach sind wir nach Verantwortlichkeitsgesetz des Bundes ans Eidgenössische Finanzdepartement gelangt. Der Bundesrat hat auch diese Eingabe nach gesetzlich zugestandenen drei Monaten Bedenkfrist abgelehnt. Damit war der Weg offen für eine Klage ans Bundesgericht.
Die Bearbeitung war dornenvoll, viele Meinungsverschiedenheiten mussten bereinigt werden, die Beteiligten haben Grossartiges geleistet, für das wir uns in Eurem und unserem Namen im höchsten Mass bedanken.
Am 26.09.2022 haben wir die Eingangsbestätigung vom Bundesgericht erhalten, zusammen mit der Aufforderung zur Leistung eines Kostenvorschusses von Fr. 2000.—. Dieser Forderung kommen wir nach. Auf Anraten unserer beiden Frontanwälte veröffentlichen wir den Klagetext nicht, um keinen unnötigen Druck auf die Richterinnen und Richter auszuüben. Wir zeigen Euch aber die Eingangsseiten inklusive Inhaltsverzeichnis unserer beim Bundesgericht jetzt hängigen Klage mit nahezu 15’000 Klägerinnen und Klägern.
Dokumente Bundesgericht

An dieser Stelle danken wir auch vielmals für Euer Vertrauen und Eure Geduld.

Franz Stadelmann, Richard Menzer und Heinz Raschein


Interview 27.07.2022
Die Klage bis und mit Inhaltsverzeichnis folgen im Laufe des Tages.
MEINE BESCHRÄNKUNG AUF CORONA-MASSNAHMEOPFER

Liebe Leute, bitte kommt mir nicht mit Scheidungs-, Pensions-, Verkehrs-, Erbteilungs-, Versicherungs-, Mietrechts-, Baurechtssachen und dergleichen - beim allerbesten Willen, ich kann es rein zeitlich nicht, so leid es mir tut.

<< Sehr geehrte Frau C.

Wie Ich Ihnen telefonisch mitteilte, leitet die Polizei nicht bezahlte Ordnungsbussen immer an die Staatsanwaltschaft weiter, die dann einen Strafbefehl ausstellt und ihre Kosten draufschlägt. Innerhalb des Systems ist die einzige Abwehrmöglichkeit eine Einsprache dagegen, die Sie dann vor Gericht führt und hohe Kostenrisiken hat. Das möchten Sie, wie Sie mir sagten, nicht auf sich nehmen.

Bitte verbreiten Sie die Kunde, dass ich nur Corona-Massnahmefälle betreue, weil ich sonst überschwemmt würde und geradezu ein neues (übrigens gutgehendes) Anwaltsbüro mit der gesamten Infrastruktur eröffnen müsste. Das aber möchte ich nicht.

Freundliche Grüsse
Heinz Raschein
[email protected] >>
NICHT LEISTBARE STEUERFORDERUNG

Sehr geehrte Frau S.

Innerhalb des Systems riskieren Sie Betreibung und deren Fortsetzung in Richtung Pfändung. Dabei muss Ihnen das für Sie und Ihre Kinder Lebensnotwendige belassen werden. In der kantonalen Steuergesetzgebung finden Sie überdies die gesetzlichen Bestimmungen zu möglichen Steuer-Erlassgesuchen (Suchwort bei startpage.com : „Steuererlassgesuch Kanton ….“). Für eine eventuelle Bundessteuerabrechnung gilt Entsprechendes.

Ausserhalb des Systems übe ich keine Beratungstätigkeit aus, weil ich diesbezüglich nur in eigener Sache meine eigenen Versuche mache. Ohne jegliche Gewähr können Sie (auf Ihre alleinige eigene Verantwortung) den Versuch unternehmen mit der Mitteilung: „Zu keinem Zeitpunkt habe ich Bereitschaft dazu bekundet, mit Ihnen einen Vertrag einzugehen. Dadurch entfällt jegliche Forderungsgrundlage.“ Vielleicht finden Sie Hilfe beim Verein SIPS ( https://hot-sips.com ). Erst wenn etwas verstanden ist, kann es weiterverwendet werden, das ist wichtig.

Freundliche Grüsse
Heinz Raschein
[email protected]


Am 21.10.2022 um 11:10 schrieb M.S.
Guten Tag Herr Raschein

Soeben habe ich die Abschlussrechnung Staats- und Gemeindesteuer 2021 erhalten CHF 6’228.-

Es ist richtig, dass ich die Steuererklärung nicht eingereicht habe, aber dass ich bei meinem Verdienst und bei 4 Kinder diesen Betrag erhalte, habe ich nicht damit gerechnet.

Es sind davor schon ein paar Schreiben, Einschätzungsentscheide, Bundessteuerabrechnung gekommen, auf die ich leider nicht reagiert habe, da ich mir nicht vorstellen konnte, dass so eine hohe Rechnung kommt.

An die Steuerbehörde hatte ich davor auch zwei Eingeschriebene Briefe geschrieben, wegen Mensch und Person, aber aus meiner Sicht, war das nicht sehr erfolgreich.

Auf Ihrem Telegram Kanal habe ich auch Ihr Statement - nach dem Statement von Herr Kurse - gelesen. Leider habe ich das nicht ganz verstanden.

Gibt es jetzt noch eine Möglichkeit wegen der Steurrechnung etwa zu tun? Oder wissen Sie, an wen ich mich noch wenden könnte?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Freundliche Grüsse
M.S.
ANTWORTSVORSCHLAG AUF DIESEN ELTERNBRIEF

Sehr geehrter Herr H.

Sie möchten ein „professionelles Schreiben“, das ist eine hohe Erwartung, die ich dämpfen muss. Immerhin können wir solchen völlig unprofessionellen Texten, wie Sie mir vorlegen, den Standpunkt entgegensetzen, den wir unsererseits als professionell erachten. Nachstehend ein Formulierungsvorschlag von mir, den Sie nach Belieben verwenden oder abändern können.


Elternbrief vom 21. Oktober 2022



Sehr geehrter Herr Perry


Sie begründen Ihre „Empfehlung“ mit kühlerer Jahreszeit und „gestiegenen Fallzahlen“. Dazu ist folgendes festzuhalten:


1. Mit kühlerer Jahreszeit müssen unsere Kinder seit Jahrtausenden klarkommen. Die Verantwortung dafür lag bisher nie bei Schulleitern wie Ihnen, sondern bei den Eltern. Dass die Eltern ihrer Verantwortung auf breiter Front nicht gerecht worden wären, dafür gibt es - im Gegensatz zu den eingriffigen Vorkehren von Schulleitern in Familienangelegenheiten - keinerlei Hinweise.


2. Heute noch von „gestiegenen Fallzahlen“ zu schreiben, zeugt für einen Schulleiter von sträflicher Ignoranz. Das Bundesgericht hat bereits am 23. November 2021 im Urteil
2C_228/2021 (https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?lang=de&type=highlight_simple_query&page=1&from_date=&to_date=&sort=relevance&insertion_date=&top_subcollection_aza=all&query_words=+2C_228%2F2021&rank=1&azaclir=aza&highlight_docid=aza%3A%2F%2F23-11-2021-2C_228-2021&number_of_ranks=69) festgehalten:

"Indessen ist es gar nicht umstritten und übrigens allgemeinnotorisch, dass ein positiver PCR-Test keine Krankheitsdiagnose und für sich allein wenig aussagekräftig ist (vgl. Urteil 2C_941/2020 vom 8. Juli 2021 E. 3.3.4, zur Publikation vorgesehen)."

Mit diesem Satz ist die Berufung auf „Fallzahlen“ ein für alle Mal ins Reich der Fabeln verwiesen, da solche „Fallzahlen“ ja nur auf nichtssagenden PCR-Testungen beruhen. Fabeln dürfen in Schulen zwar erzählt werden, aber nur deutlich als solche gekennzeichnet. Ich (wir Eltern) erwarte(n) von Ihnen daher eine klare Berichtigung Ihres Schreibens an alle Adressaten desselben.

3. Dass Masken nichts nützen, sondern schaden, ist inzwischen ebenfalls ein Gemeinplatz. Sie haften persönlich, unbeschränkt und unverjährbar für Empfehlungen, wie die von uns beanstandete, und können sich nicht auf „Befehle von oben“ berufen. Das war im Kriegsverbrechertribunal von Nürnberg auch so. Deshalb raten wir Ihnen dringend, sie umgehend zurückzunehmen.


Mit freundlichen Grüssen



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Ich hoffe, Ihnen damit dienen zu können.

LG
Heinz Raschein
[email protected]
VORWURF URKUNDENFÄLSCHUNG MIT COVID-ZERTIFIKAT

Am 02.12.2022 um 11:29 schrieb E.A. (eMail):
Guten Tag Herr Raschein

Gerne würde ich Ihnen ein paar Fragen stellen zu meiner momentanen Situation.
Gestern have ich einen Anruf bekommen, dass ich eine Anzeige bekommen habe von der Staatsanwaltschaft wegen Urkundenfälschung. Es ginge um ein gefälschtes Covid Zertifikat.
Nun frage ich mich wie ich in diesem fall vorgehen soll. Soll ich alleine an diese Befragung oder mit einem Anwalt?
Was kann mich dort erwarten? Können die beweisen das ich nich geimpft bin?
Würden sie evt jemanden kennen der solche Mandate noch übernimmt?

Ich bedanke mich für ihre Zeit und Auskunft, ich würde mich freuen von Ihnen zu hören auch gerne im Telegramkanal.

Mit freundliche Grüssen
E. A.

Von meinem iPhone gesendet


Sehr geehrte Frau A.

Sie vertrauen dem Internet die Aussage an, dass Sie nicht geimpft sind. Ob das klug ist, muss ich Ihnen zur Beurteilung überlassen. Dass "die„ andere Beweise haben, als aus dem Internet aufgefischte, glaube ich nicht, aber ich weiss es nicht. Sind Sie mündlich zur Aussage aufgefordert worden?

Schreiben Sie: „Wenn Sie mich anhören wollen, teilen Sie es mir schriftlich mit. Ich werde aber ohne vorherige Akteneinsicht keine Aussage machen. Bei Verweigerung der Akteneinsicht können wir uns also beide den Zeitaufwand sparen.“ Für eine Verweigerung der Aussage brauchen Sie keinen Anwalt, später wahrscheinlich schon. Falls Sie Akteneinsicht bekommen, schicken Sie mir oder Frau Rechtsanwältin Meyer Kopien davon. Weder Silja Meyer noch ich können ohne Akteneinsicht weitere Fragen beantworten.

meyer-recht.ch - Kanzlei für solche Fälle.

LG
Heinz Raschein
[email protected]
INTERNATIONALE GERICHTSBARKEIT

Darauf bin ich mehrfach angesprochen worden. Meine infrastrukturellen Einrichtungen reichen dafür nicht aus. Frau Kollegin Hassel-Reusing hat jetzt eine 720-seitige Eingabe (dafür braucht man Mitarbeiter) eingereicht. Sie wird auch von freundlich gesinnter Stimme für aussichtlos betrachtet.

https://ansage.org/jahrhundertverbrechen-corona-strafanzeige-beim-internationalen-gerichtshof-eingereicht/
DER URKUNDEN-FÄLSCHUNGSVORWURF

Am 07.12.2022 um 19:13 schrieb L:
Guten Abend Herr Raschein

Wir haben heute einen Brief von der Stadtpolizei bekommen mit einer schriftlichen „Vorladung zur polizeilichen Einvernahme“ als beschuldigte Personen, im Strafverfahren betreffend Urkundenfälschung.
Mitzubringen „sämtliche Impfausweise“.

Der Termin ist am 12.12.2022 am Morgen. Ich bin sehr verunsichert und weiss nicht was mich da erwartet….

Die Arztpraxis wurde schon auseinandergenommen und die Vermittler auch. Ich als „Endkunde“ bin jetzt dran.

Ich bin sehr verunsichert und weiss nicht was mich erwartet.

Haben Sie Zeit für uns? Was soll ich/kann ich machen?

Freundliche Grüsse, P.L.

Von meinem iPhone gesendet



Sehr geehrter Herr L.

Hilft Ihnen mein Eintrag vom 4. Dezember 2022 nicht weiter? https://teleg.eu/heinzraschein - oder haben Sie kein Telegram? Aktenkenntnis ist das A und O jedes anwaltlichen Ratschlages. Immer wenn wir ohne Akteneinsicht solche geben möchten, riskieren wir, einfach nur im Dunkeln zu stochern. Die Polizei pflegt keine Akteneinsicht zu gewähren, und das einzige Abwehrmittel gegen dieses rechtsstaatswidrige Vorgehen ist die vollumfängliche Verweigerung jeglicher Aussage seitens der Beschuldigten, also von Ihnen. In einem späteren Stadium des Verfahrens kann man Ihnen die Akteneinsicht nicht mehr verwehren.

Sie können bei der einladenden Stelle (natürlich nur schriftlich) zurückfragen, auf welcher gesetzlichen Basis „Impfausweise“ von Ihnen verlangt werden. Das kann man machen. Ich stattdessen habe die meinigen einfach vernichtet oder verloren, so dass es keine mehr gibt.

LG
Heinz Raschein
[email protected]
2022-12-09 Irma Sanchez Berufung.pdf
48.6 KB
VERWEIGERUNG EINES GESICHTSVERHÜLLUNGSZWANGES, Berufungsbegründung Irma Sanchez

Irma Sanchez bedankt sich von Herzen für die ihr gewährte finanzielle Unterstützung. Wer sich anschliessen möchte, findet ihr Kono weiter oben (29. August). Jetzt haben wir Berufung beim Kantonsgericht ZH eingereicht.
2022-12-14. - Brf an Küng, BG ZH.pdf
49.8 KB
NACHSTELLUNGEN DURCH ZH-JUSTIZDARSTELLER (vgl. 4. Januar 2021)
2022-12-19 Irma Sanchez Schr. an OG ZH.pdf
38.8 KB
BERUFUNG IRMA SANCHEZ, OG ZÜRICH — ANTWORT AUF AUSKUNFTSGESUCHE ÜBER FINANZIELLE UND PERSÖNLICHE VERHÄLTNISSE

Irma dankt für Eure Mithilfe, weitere Spenden sind willkommen. Lehre: Formulare nicht ausfüllen, selbst dazu schreiben!
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