Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Ich habe eben eine Klage und einen Eilantrag gegen die Allgemeinverfรผgung (Verbot von Spaziergรคngen) in Mรผnchen eingereicht.
Klรคger/Klรคgerin war eine Person, die sich zufรคllig und unbeteiligt, ohne Spaziergรคnger zu sein, in einem Polizeikessel in Mรผnchen wiedergefunden hat.
Ein Kollege von mir hat die Verfรผgung auรerdem versammlungsrechtlich angegriffen.
Klรคger/Klรคgerin war eine Person, die sich zufรคllig und unbeteiligt, ohne Spaziergรคnger zu sein, in einem Polizeikessel in Mรผnchen wiedergefunden hat.
Ein Kollege von mir hat die Verfรผgung auรerdem versammlungsrechtlich angegriffen.
Forwarded from InfoKanalBayern
Urteil_VGH 07.01.22.pdf
8.9 MB
Leider wieder ein negatives Gerichtsurteil aus Bayern.
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
๐ฅEilmeldung๐ฅ
Unsere Eilantrag gegen die Allgemeinverfรผgung in Mรผnchen, mit der Spaziergรคnge und Demonstrationen gegen die Corona โ Maรnahmen pauschal verboten wurde, war erfolgreich. Die Allgemeinverfรผgung wurde vom Verwaltungsgericht Mรผnchen auรer Kraft gesetzt.
Der Beschluss wird in Kรผrze online gestellt.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
Unsere Eilantrag gegen die Allgemeinverfรผgung in Mรผnchen, mit der Spaziergรคnge und Demonstrationen gegen die Corona โ Maรnahmen pauschal verboten wurde, war erfolgreich. Die Allgemeinverfรผgung wurde vom Verwaltungsgericht Mรผnchen auรer Kraft gesetzt.
Der Beschluss wird in Kรผrze online gestellt.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
Forwarded from HAINTZ.media (Max)
220116 Eilantrag_geschwรคrzt.pdf
699.3 KB
anbei unser Eilantrag vom Sonntag gegen die Allgemeinverfรผgung der Stadt Mรผnchen
Stellungnahme Stadt Mรผnchen.pdf
979.8 KB
Die Argumentation der Stadt Mรผnchen zur Allgemeinverfรผgung
Forwarded from HAINTZ.media (Max)
Beschluss VG Mรผnchen_geschwรคrzt.pdf
356.9 KB
anbei der Beschluss des VG Mรผnchen. Das VG ist unserer Argumentation, dass ein vollstรคndiges Verbot mit der Folge, dass auch in Rechte von "Nichtstรถrern" eingegriffen wird, rechtswidrig ist. Laut Verwaltungsgericht kommt dies nur unter den Voraussetzungen eines polizeilichen Notstandes in Betracht.
Forwarded from Bettina Gorzolla offiziell๐๏ธ๐๐๏ธ๐๐๏ธ
Abendzeitung Mรผnchen
Erneute Wende bei Corona-Demos: Allgemeinverfรผgung hat in Mรผnchen weiter Bestand
Das Verwaltungsgericht Mรผnchen hat am Montag im Eilverfahren zwei Antrรคgen gegen die Allgemeinverfรผgungen in Bezug auf die Corona-Demos stattgegeben. Die Stadt Mรผnchen legte daraufhin Beschwerde ein, nun hat sie vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Rechtโฆ
โ๏ธ Angemeldet โ๏ธBitte Teilen 19.01.2022
Kinder Stehen Auf Kundgebung in Mรผnchen! MORGEN ๐๐๐๐
Datum: 19.01.2022
Ort: Am Harras
(nรถrdliche Aufstellflรคche beim Harrasbrunnen)
Beginn: 18.00 Uhr , Ende: 20:00 Uhr
Kinder Stehen Auf die Mรผnchner Initiative lรคdt Euch herzlich ein zur Kundgebung in Mรผnchen!
THEMA: Menschlichkeit
Offenes Mikrofon ๐ Musik ๐ต
โ ๏ธ
Bitte nehmt auch Eure Maske ๐ท mit ( Auflage)
๐ฃ Bewegte Versammlung findet nicht statt!
Bitte Nehmt Alle Eure Ordner Binden mit !!!!
Wir benรถtigen viele Ordner!! Bitte nimmt Eure Ordner - Binden mit!
Bitte kommt Zahlreich ๐ฉโ๐งโ๐ฆ๐จโ๐งโ๐ฆ๐ง๐ถ๐ฌ๐ซ
Kommt nach Mรผnchen
๐ฌ๐ซ๐ฉโ๐ฉโ๐ฆ๐จโ๐ฉโ๐ฆ
Kein Buรgeld : auf dem Weg zur Kundgebung Siehe oben sagt ๐ Thema: Menschlichkeit !
Eure โค๏ธ
Kinder Stehen Auf - Mรผnchner Initiative
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Videobotschaft fรผr den 19.01.2022
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Datum: 19.01.2022
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#Muc1901 Eilmeldung: VG Mรผnchen setzt Allgemeinverfรผgung zum Verbot von Spaziergรคngen erneut auรer Kraft.
Der Beschluss ist vor wenigen Minuten ergangen, 23 Seiten lang und ausfรผhrlich und gut begrรผndet.
Der Beschluss ist vor wenigen Minuten ergangen, 23 Seiten lang und ausfรผhrlich und gut begrรผndet.
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
#Muc1901 Wer heute in Mรผnchen beim Einkaufen ist sollte sicherheitshalber den Einkaufszettel gut aufbewahren. Nach den Erfahrungen der letzten Wochen betrachtet die Mรผnchner Polizei diesen als eine Art โPassierscheinโ.
Wer mรถchte schon zu Unrecht in einen Polizeikessel geraten.
Wer mรถchte schon zu Unrecht in einen Polizeikessel geraten.
Forwarded from โMediaInformationCenter โ
Das Bayerische Verwaltungsgericht Mรผnchen hat mit Beschluss vom 19.01.2022 (Az.: M 33 S 22.216) dem Antrag gemรคร ยง 80 Abs. 5 VwGO des Antragstellers stattgegeben.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts spricht รberwiegendes dafรผr, dass sich die prรคventiven Untersagungen aller nicht angemeldeter Versammlungen zum Thema Corona-Maรnahmen im ganzen Stadtgebiet durch die Landeshauptstadt Mรผnchen in ihrer Allgemeinverfรผgung vom 13.01.2022 als unvereinbar mit dem sich aus Art. 8 Abs. 1 GG ergebenden Grundrecht der Versammlungsfreiheit bzw. dazu entwickelten verfassungsrechtlichen Anforderungen erweisen werden. Grund hierfรผr sei insbesondere, dass Zweifel an der Tragfรคhigkeit der von der Landeshauptstadt Mรผnchen vorgenommenen Gefahrenprognose fรผr ein solch weitreichendes prรคventives Versammlungsverbot bestรผnden.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Mรผnchen kann die Landeshauptstadt Mรผnchen das Rechtsmittel der Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Daher ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts Mรผnchen derzeit noch nicht rechtskrรคftig. Ob die Landeshauptstadt Mรผnchen Rechtmittel einlegen wird, bleibt abzuwarten.
Fรผr den Antragsteller bedeutet dieser Beschluss, dass seine Klage gegen die Allgemeinverfรผgung nunmehr wieder aufschiebende Wirkung hat, er also das Verbot der Landeshauptstadt Mรผnchen heute nicht beachten muss.
Fรผr alle รผbrigen Personen auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Mรผnchen gilt das Versammlungsverbot im Prinzip aber weiter. Allerdings wรคre die Durchsetzung eines mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrigen Versammlungsverbots durch die Landeshauptstadt Mรผnchen und die Polizei des Freistaats Bayern, insbesondere die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nur wegen Verstoรes gegen dieses voraussichtlich rechtwidrige Versammlungsverbot, insbesondere auch mit Mitteln des unmittelbaren Zwangs im Hinblick auf die Bindung auch der Verwaltung, namentlich aller Angehรถrigen der Polizei des Freistaats Bayern, an Recht und Gesetz in jedem Fall hรถchst bedenklich und auch risikobehaftet.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts spricht รberwiegendes dafรผr, dass sich die prรคventiven Untersagungen aller nicht angemeldeter Versammlungen zum Thema Corona-Maรnahmen im ganzen Stadtgebiet durch die Landeshauptstadt Mรผnchen in ihrer Allgemeinverfรผgung vom 13.01.2022 als unvereinbar mit dem sich aus Art. 8 Abs. 1 GG ergebenden Grundrecht der Versammlungsfreiheit bzw. dazu entwickelten verfassungsrechtlichen Anforderungen erweisen werden. Grund hierfรผr sei insbesondere, dass Zweifel an der Tragfรคhigkeit der von der Landeshauptstadt Mรผnchen vorgenommenen Gefahrenprognose fรผr ein solch weitreichendes prรคventives Versammlungsverbot bestรผnden.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Mรผnchen kann die Landeshauptstadt Mรผnchen das Rechtsmittel der Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Daher ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts Mรผnchen derzeit noch nicht rechtskrรคftig. Ob die Landeshauptstadt Mรผnchen Rechtmittel einlegen wird, bleibt abzuwarten.
Fรผr den Antragsteller bedeutet dieser Beschluss, dass seine Klage gegen die Allgemeinverfรผgung nunmehr wieder aufschiebende Wirkung hat, er also das Verbot der Landeshauptstadt Mรผnchen heute nicht beachten muss.
Fรผr alle รผbrigen Personen auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Mรผnchen gilt das Versammlungsverbot im Prinzip aber weiter. Allerdings wรคre die Durchsetzung eines mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrigen Versammlungsverbots durch die Landeshauptstadt Mรผnchen und die Polizei des Freistaats Bayern, insbesondere die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nur wegen Verstoรes gegen dieses voraussichtlich rechtwidrige Versammlungsverbot, insbesondere auch mit Mitteln des unmittelbaren Zwangs im Hinblick auf die Bindung auch der Verwaltung, namentlich aller Angehรถrigen der Polizei des Freistaats Bayern, an Recht und Gesetz in jedem Fall hรถchst bedenklich und auch risikobehaftet.
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Die Entscheidung sowohl inhaltlich wie auch zeitlich wie von uns erwartet. Die Stadt Mรผnchen hat hier offenkundig Falschinformationen verbreitet um #Spaziergรคnger heute Abend abschrecken zu kรถnnen.
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Landeshauptstadt Mรผnchen hat Beschwerde eingelegt, aber ohne Begrรผndung, die aber noch nachgereicht werden soll.