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Bilder und Videos zur Aufklärung der hypnotisierten Menschheit.
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Beschluss v 17.01.2022 _Antragsverfahren_ anonymis.pdf
821.3 KB
Mein Beschluss vom VG München von gestern. Was sehr gut ist, das das Gericht wohl in der Sache entscheiden möchte.
Einen Kommentar dazu und zu den beiden Verfahren, welches auch der Markus Haintz geführt hat, folgt dann gleich noch.
Wie schon gesagt, ich darf aktuell noch spazieren gehen.
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Genau so muss das aussehen in München. Ist ja Fasching 😊Polizei vorbildlich und gibt noch Anweisungen zur richtigen Koreographie. Danke an Alle!
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17.1.2022. Wolfratshausen Spaziergang. Kommen wir ins Gespräch? Super Urteil des VG München heute.

Wolfratshausen ist ein toller Ort mit vielen sympathischen und ehrlichen Menschen. Geprägt ist heute die gute Stimmung von dem erstrittenen Urteil vor dem Verwaltungsgericht München. Ich habe einen "Hängebeschluss" erwirkt, welcher mich von der Allgemeinverfügung in München verschont. Wenn er weiterhin bis morgen existiert, werde ich morgen spazieren gehen.
Die Stadt München hat heute gegen diesen Beschluß einen rechtlich recht schwierigen Antrag gestellt.
Ich mache gleich ein Video zu dem allgemeinen Sachstand.
Hoffentlich kommen wir mit den "Menschen in Wolfratshausen" noch ins Gespräch. Das Angebot gilt weiterhin, würde uns freuen wenn wir sprechen könnten.

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mic
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18.1.2022. Infos zur Klage gegen die Allgemeinverfügung der Stadt München. Der aktuelle Stand der Dinge.

Kurze Zusammenfassung der aktuellen Ereignisse und Neuigkeiten, um die Vielzahl der Anfragen zentral zu beantworten. Die entsprechenden Dokumente werde ich auf dem Telegram Kanal veröffentlichen. https://teleg.eu/MediaInformationCenter

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mic
Die Ereignisse überschlagen sich.
Mein Hängebeschluss wurde auch wieder einkassiert.

Das Verfahren läuft aber noch weiter und ist noch nicht entschieden.
Forwarded from Mic
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Beschluss BayVGH v. 18.01.2022 .pdf
2.6 MB
Der Ausgang des erstinstanzlichen Eilverfahrens des zweiten Antragstellers beim Verwaltungsgericht München über die Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung vom 13.01.2022 ist weiterhin völlig offen.

Der heutige Versuch der Landeshauptstadt München, unter Umgehung des Verwaltungsgerichts München sogleich eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in der Sache zu erlangen, ist aber bereits gescheitert:
Auf die Beschwerde der Landeshauptstadt München wurde heute nur eine bereits gestern zugunsten des Antragstellers ergangene Zwischenentscheidung („Hängebeschluss“) des Verwaltungsgerichts München vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben .....
Grund ist allein die fehlende genaue Darlegung des Verwaltungsgerichts München zu den verfahrensinternen Gründen des nur ausnahmsweise zulässigen „Hängebeschlusses“. Zugleich wurde die Landeshauptstadt München aber vom Verwaltungsgerichtshof im heutigen Beschluss ausdrücklich belehrt, dass über den Eilantrag in der Sache natürlich erst einmal das Verwaltungsgericht München entscheiden muss und der Verwaltungsgerichtshof dieser noch ausstehenden erstinstanzlichen Entscheidung auch nicht aufgrund eines entsprechenden (unzulässigen) Antrags der Landeshauptstadt München vorgreifen dürfe und werde.
Entgegen der weitläufigen Pressemitteilungen, will morgen Nachmittag das VG unser Thema entscheiden
Wenn es nicht soooo traurig wäre
https://zukunft-jetzt.at
Super Projekt in Austria. Über 23000 Unterstützer in wenigen Tagen. PR läuft erst an.
Noch nichts Neues vom Gericht bis jetzt. Wir sind weiterhin gespannt und warten auf das Ergebnis.
Sobald es eine Information gibt, bringen wir Sie natürlich.
So oder so, werden wir heute mal gegen 18 Uhr mit unserem Kamerateam, aus der Innenstadt berichten.
Live Info von meinem Anwalt:
Der Antragsteller hat um 15.00 Uhr noch einen kurzen Schriftsatz an das Verwaltungsgericht eingereicht, in dem auf die Antragserwiderung der Landeshauptstadt München eingegangen wird, die heute um 10.03 Uhr einging. Jetzt heißt es abwarten, wie das Verwaltungsgericht entscheidet.
Letztlich wird es darauf ankommen, ob die konkrete Gefahrprognose der Landeshauptstadt München die Allgemeinverfügung mit dem Versammlungsverbot gegenüber jedermann für ganz München rechtfertigt. Dies ist laut Verwaltungsgerichtshof im Beschluss zur Allgemeinverfügung des Landkreises Starnberg vom 17.01.2022 das entscheidende Kriterium.
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Danke für Deine MEGA Arbeit und Deinen großen Einsatz.
Nachdem ich gerade mit Nachrichten überhäuft werde, es ist noch KEINE Entscheidung gefallen!
Das ist nur der Zwischenstand um 15 Uhr.
Es ist noch alles offen.

Es besteht Hoffnung, nachdem 2G nun auch schon im Einzelhandel gefallen ist.
How to Easily Find YouTube Videos: A Comprehensive Guide