Stellengesuche von nichtgeimpftem medizinischem Fachpersonal in der Südthüringer Rundschau. Das Gesundheitssystem droht zusammenzubrechen, wenn sie die Impfpflicht nicht wieder zurücknehmen.
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„Natürlich finde ich es gut, dass die Ungeimpften nirgendwo mehr rein dürfen... jetzt bin ich beim Rauchen draußen nicht mehr allein 😉.
Und sicher gesellen sich zu uns bald noch weitere lebensmüde Hasardeure, die Trinker, Workaholics, Extremsportler, Autofahrer, aber auch Radfahrer, die ohne Helm fahren... kurz gesagt, alle, die kein Intensivbett verdienen. Wir müssen alle draußen bleiben und winken dem einen, der drinnen alleine mit seiner Maske Lachyoga macht“
Und sicher gesellen sich zu uns bald noch weitere lebensmüde Hasardeure, die Trinker, Workaholics, Extremsportler, Autofahrer, aber auch Radfahrer, die ohne Helm fahren... kurz gesagt, alle, die kein Intensivbett verdienen. Wir müssen alle draußen bleiben und winken dem einen, der drinnen alleine mit seiner Maske Lachyoga macht“
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Genesenennachweis.html
Der Text liest sich zunächst so als würde sich der Genesenenstatus auf 3 Monate verkürzen. Es handelt sich hierbei jedoch augenscheinlich um die max. Dauer bis zu der die betroffene Person den Gesenenstatus beantragen kann. Zumindest scheint unter anderer Stelle, der Genesenenstatus noch auf 6 Monate festgelegt zu sein.
Fachliche Vorgaben für Genesenennachweise, mit Wirkung vom 15.01.2022:
Ein Genesenennachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung muss aus fachlicher Sicht folgenden Vorgaben entsprechen:
a) Die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt sein
UND
b) das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen
UND
c) das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.
Diese Vorgaben werden regelmäßig überprüft und können sich gemäß Stand der Wissenschaft ändern.
Stand: 14.01.2022
Auszug an anderer Stelle:
"Als „genesen“ gelten in Deutschland:
Personen mit Nachweis einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, wenn die Testung durch Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt. Details siehe § 2 Nr. 5 SchAusnahmV.
Der Text liest sich zunächst so als würde sich der Genesenenstatus auf 3 Monate verkürzen. Es handelt sich hierbei jedoch augenscheinlich um die max. Dauer bis zu der die betroffene Person den Gesenenstatus beantragen kann. Zumindest scheint unter anderer Stelle, der Genesenenstatus noch auf 6 Monate festgelegt zu sein.
Fachliche Vorgaben für Genesenennachweise, mit Wirkung vom 15.01.2022:
Ein Genesenennachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung muss aus fachlicher Sicht folgenden Vorgaben entsprechen:
a) Die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt sein
UND
b) das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen
UND
c) das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.
Diese Vorgaben werden regelmäßig überprüft und können sich gemäß Stand der Wissenschaft ändern.
Stand: 14.01.2022
Auszug an anderer Stelle:
"Als „genesen“ gelten in Deutschland:
Personen mit Nachweis einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, wenn die Testung durch Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt. Details siehe § 2 Nr. 5 SchAusnahmV.
www.rki.de
RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Fachliche Vorgaben des RKI für COVID-19-Genesenennachweise – außer Kraft seit 19.3.2022
Bitte beachten: Mit Wirkung vom 19.3.2022 sind die fachlichen Vorgaben für COVID-19-Genesenennachweise unmittelbar in § 22a Abs. 2 Infektionsschutzgesetz geregelt worden. Die fachlichen Vorgaben des RKI für COVID-19-Genesenennachweise nach der COVID-19-Schutzmaßnahmen…
"Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat mit Wirkung zum 15. Januar neue Richtlinien für den Genesenennachweis veröffentlicht. Statt sechs Monate ist der Status nur noch drei Monate gültig. Dann wird eine Auffrischungsimpfung empfohlen. Grundlage für einen Genesenenstatus ist weiterhin ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage zurückliegt." - Artikel Welt
https://www.welt.de/vermischtes/article236274326/Corona-RKI-verkuerzt-Genesenenstatus-auf-drei-Monate.html
Die Textpassage im RKI Text erzeugte bei uns sichtlich Verwirrung, da das RKI unter folgenden Link die Definition (noch?!) nicht verändert hat.
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_Durchfuehrung_Impfung.html#FAQId16072404
https://www.welt.de/vermischtes/article236274326/Corona-RKI-verkuerzt-Genesenenstatus-auf-drei-Monate.html
Die Textpassage im RKI Text erzeugte bei uns sichtlich Verwirrung, da das RKI unter folgenden Link die Definition (noch?!) nicht verändert hat.
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_Durchfuehrung_Impfung.html#FAQId16072404
DIE WELT
Neue RKI-Richtlinien – Genesenenstatus auf drei Monate verkürzt
90 statt 180 Tage: So lange soll laut Robert-Koch-Institut der Status als Genesener fortan gültig sein. Danach wird eine Auffrischungsimpfung empfohlen. Die Zahl der Neuinfektionen lag am Sonntag bei 52.504. Mehr im Liveticker.
#Sonneberg #Demo #Rathausplatz heute mit dem ehemaligen Familienrichter Hans-Christian Prestien vom Netzwerk KRiStA
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Rede des pensionierten Familienrichter Hans Christian Prestien. Vielen Dank für Ihre Courage!
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#Rostock mit viel Pfefferspray......
Es geht auch anders
Es geht auch anders
Mittlerweile wird das so selbstverständlich..... 2 G + zum Infoabend für Eltern....
Jede #Lehrkraft sollte sich schämen so etwas mitzutragen!!!!!!!!!!!!!!!!
#HermannPistorGymnasium #Sonneberg
Jede #Lehrkraft sollte sich schämen so etwas mitzutragen!!!!!!!!!!!!!!!!
#HermannPistorGymnasium #Sonneberg
Jetzt wird die #Gegendemo wohl schon mit #Pfefferspray ausgestattet...