Dr. Pürner auf Twitter:
Still und leise und wohl nur, weil es das Gesetz gemäß § 47 Abs. 5 Satz 2 VwGO so verlangt, wird im bayer. Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht, dass Vorschriften der Zweiten BayIfSMV UNWIRKSAM waren.
Konsequenzen? Keine!
So geht Aufarbeitung nicht!