BESCHLUSS:
Streitgegenstand: Infektionsschutzrecht - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung -
hat die 1. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts am 13. Juni 2022
https://teleg.eu/s/hannigrecht/137+++GERICHT BESTÄTIGT+++
Die Aufforderung zur Vorlage eines Impfnachweises und auch die Androhung von Bußgeldern SIND RECHTSWIDRIG! Alle Infos dazu gibts im Video!