00001a00_1_B_28_22_Beschluss_docx_pdf.pdf
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BESCHLUSS:

Streitgegenstand: Infektionsschutzrecht - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung -
hat die 1. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts am 13. Juni 2022

https://teleg.eu/s/hannigrecht/137
+++GERICHT BESTÄTIGT+++
Die Aufforderung zur Vorlage eines Impfnachweises und auch die Androhung von Bußgeldern SIND RECHTSWIDRIG! Alle Infos dazu gibts im Video!
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