Öffentlich-rechtliches Fernsehen bietet Plattform zum "Gewaltaufruf". Staatsanwaltschaft sieht "Gewaltaufruf" durch Meinungsfreiheit gedeckt. Straffreier Raum des Sagbaren wird durch die Staatsanwaltschaft abgesteckt. Angestrebter Prozess gegen Prof. Dr. Sucharit Bhakdi mehr als fragwürdig.