Wiedergutmachung und Schmerzensgeld muss als erster Anfang gesehen werden. Auch Strafprozesse müssen folgen. Es gibt schwerwiegende Verbrechen und die Verbrecher müssen auf die Anklagebank. Aber ein Teilgeständnis ist ein Anfang und ein reumütiges Geständnis wirkt strafmildernd, aber niemals strafbefreiend.

Dazu passend meine "Corona-Lage" von gestern, 16. März: Ab in den Knast? Die Corona-Lüge bricht öffentlich zusammen
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