Berlin. OVG stellt klar: Für die Wiederherstellung der Grundrechte wegen den Corona-Maßnahmen darf generell und niemals nicht und auf keinen Fall demonstriert werden. Jegliche Kritik an den Maßnahmen ist die Ankündigung gegen Versammlungsauflagen zu verstoßen. Michael Ballweg: "Zusammengefasst verbietet das Oberverwaltungsgericht Kritik an der Regierung und an den Maßnahmen."

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