Wochenblick
Der Lockdown ist also aus rechtlicher Sicht gesetzwidrig und wäre laut den Juristen sofort aufzuheben – zumindest in einem Rechtsstaat.
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„Osterruhe“: Lockdown laut Juristen schon wieder gesetzwidrig! - Wochenblick.at
Die über Ost-Österreich verhängte Ausgangssperre wurde gerade erst bis 18. April verlängert. Ist das „Osterruhe“ genannte Einsperren gesetzeskonform? Die Anwälte für Aufklärung (AfA) sagen: Nein!
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