Wochenblick
Besonders wichtig ist dabei auch die Feststellung, dass Familiengerichte sehr wohl für die Corona-Maßnahmen bei Schulkindern zuständig sind, da es ums Kindeswohl geht.
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Kein Maskenzwang: Nächstes Gericht bestätigt Weimarer Sensationsurteil
Das Oberlandesgericht Karlsruhe stellte sich nun in einem Urteil hinter den Weimarer Mut-Richter und sein Sensations-Urteil. Bei den Corona-Maßnahmen für Schulkinder sind sehr wohl die Familiengerichte zuständig, da es um das Kindeswohl geht.
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