BVerfG untersagt dem Bundespräsidenten, das Gesetz zu unterschreiben 😎

Das Bundesverfassungsgericht hat unverzüglich reagiert. Schon um die Mittagszeit erging ein Beschluss, der es dem Bundespräsidenten untersagt, das ERatG auszufertigen, ehe das Bundesverfassungsgericht über unseren Antrag auf einstweilige Anordnung entschieden hat. [Urteil des BVerfG vom 26.3.2021]
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