BGH-Urteil zu Bezahlung von Betriebsräten: Personalmanagern drohen Strafprozesse wegen Untreue - manager magazin
https://www.manager-magazin.de/unternehmen/zu-viel-geld-fuer-betriebsraete-personalmanagern-drohen-nach-bgh-urteil-jetzt-strafprozesse-wegen-untreue-a-2aad5e2c-ac1a-477a-b3c5-36fa845be5a3
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Die Mühlen der Justiz mahlen zwar manchmal etwas langsam, aber das Urteil vom BGH 6 StR 133/22 (vom 10.01.2023) hat bereits für ein sehr großes Aufsehen gesorgt und wird das Betriebsverfassungsrecht wieder vom Kopf auf die Beine stellen. Vielen Verfechtern des Betriebsverfassungsrechts ist es nicht gelungen, die offensichtlich großangelegte illegale Begünstigung der Betriebsräte der Großgewerkschaften  rechtlich zu unterbinden. So ist die Gewerkschaft ZENTRUM Automobil vor Jahren noch am Bundesarbeitsgericht gescheitert, die Begünstigung der unternehmensfreundlichen Betriebsräte zu unterbinden.  Jetzt hat sich die sehr genau ermittelte Staatsanwaltschaft dem Problem mittels des Strafrechts angenommen.
Der journalistische Beitrag hier, bringt auch folgerichtig, das Problem der Benachteiligung von Betriebsräten zur Sprache.  Das ist tatsächlich die andere Seite der Begünstigung. Die Gewerkschaft ZENTRUM Automobil wird sich auch bei der immer wieder erkennbaren Benachteiligung von (nicht gewollten)  Betriebsräten noch stärker einbringen.
Jedes Unternehmen welches Betriebsräte benachteiligt, sollte immer auch ganz genau unter der Prämisse einer Begünstigung hin untersucht  werden, wenn es sein muss mit Hilfe der Staatsanwaltschaft ☝️
Hier noch das Urteil vom BGH in Leipzig:
Urteil vom 10.01.2023 - 6 StR 133/22 - openJur
https://openjur.de/u/2464377.html
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