‼️Es ist wichtig den Unterschied zwischeneiner angemeldeten Veranstaltung und einem Spaziergang zu kennen, sonst läuft es genau wie in dem Artikel! ‼️

Folgendes ist kein Ersatz für eine Rechtsberatung.
Es soll nur das selber denken unterstützen!

Was ist eine Versammlung?
Eine Versammlung ist immer dann gegeben, wenn ihr euch in einer Gruppe von 2 Personen oder mehr zusammenfindet, um öffentlich politisches Gedankengut zu äußern. Egal ob Demonstration, Flyer verteilen oder Infostand.

Versammlung in Juristen- Deutsch
Eine Versammlung i.S.d. Art. 8 GG ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen Erörterung oder Kundgebung mit dem Ziel der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung. Quelle: BVerfG NVwZ 2011, 422, 423; BVerfG NJW 2011, 1201, 1204.


Was ist ein Spaziergang?
Ein Spaziergang (im 15. Jahrhundert entlehnt von italienisch spaziare „sich räumlich ausbreiten, sich ergehen“) ist das Gehen (Ambulieren, Flanieren, Promenieren, Lustwandeln) zum Zeitvertreib und zur Erbauung. ... Menschen gehen auch wegen der Sonne, der frischen Luft, Bewegung und zum „Tapetenwechsel“ spazieren. Ein Spaziergang muß nicht angemeldet werden und unterliegt keinen Veranstaltungsauflagen! Es kann von der Polizei auch nach einem Veranstaltungsleiter gefragt werden. NEIN! Wenn man spazieren geht brauch man keinen Leiter, sobald es einen Leiter gibt, ist es eine Veranstaltung. Aber ich will, daß.... NEIN!!!! Spaziergang ist Spaziergang!!! Lasst Euch nicht volllabern, wenn ihr spazieren gehen wollt, dann geht gefälligst und lasst Euch nicht verarschen! Aber... aber... aber...??? N E I N !!! Selber denken, Wissen aneignen, Nein sagen lernen und nicht mehr hörig sein!

Personenkontrolle
Eine Personenkontrolle berührt fast immer die Grundrechte der Betroffenen. Deshalb darf die Polizei die Identität nicht wahllos feststellen, sondern nur, wenn eine Gefahr abgewehrt werden soll oder der Verdacht einer Straftat besteht.
Der Verdachtsbegriff ist dabei weit gefasst. Es reicht beispielsweise aus, sich an einem Ort aufzuhalten, an dem Straftaten „im weitesten Sinne“ verabredet und vorbereitet werden.
Ein konkreter Verdacht gegenüber Einzelnen ist nicht erforderlich. Daher stammt der Ausdruck „verdachtsunabhängige Personenkontrolle“. Die finden häufig in Arealen statt, die im Zusammenhang mit Drogenhandel, Prostitution oder Kriminalität stehen. Speziell eben im Bahnhofsmilieu oder auch im Vorfeld von bestimmten Demonstrationen gibt es diese Form der Kontrolle.

Die Personenkontrolle soll in erster Linie die Identität feststellen. Besteht dann kein weiterer Verdacht, darf auch nicht weiter geforscht werden. Die Fragen beispielsweise, wo man herkommt oder wohin man will, sind nicht erlaubt. Verweigert der Befragte die Antwort, darf ihm das nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

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