Wusstet ihr was der Bundespräsident alles kann? Er macht es nur nicht!
Aber das kann sich ändern:
• Er vertritt den Bund
völkerrechtlich.
• Er beglaubigt diplomatische Vertreter.
• Er hat auf Bundesebene das Begnadigungsrecht, welches er allerdings teilweise an andere Bundeseinrichtungen delegiert hat; er kann aber keine
Amnestie aussprechen.
• Er fertigt Bundesgesetze durch seine Unterschrift aus und lässt sie durch Bekanntmachung im
Bundesgesetzblatt verkünden.
• Er schlägt dem
Deutschen Bundestag einen Kandidaten als
Bundeskanzler zur Wahl vor, ernennt und entlässt ihn.
• Auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernennt und entlässt er
Bundesminister.
• Er ernennt und entlässt Bundesrichter, Bundesbeamte, Offiziere und Unteroffiziere, sofern nichts anderes durch Anordnungen und Verfügungen bestimmt ist. • Nach dreimalig gescheiterter Kanzlerwahl oder nach einer gescheiterten
Vertrauensfrage hat er die Entscheidung zur Auflösung des Deutschen Bundestages.
• Er verkündet, dass der Verteidigungsfall festgestellt worden und eingetreten ist, und er gibt völkerrechtliche Erklärungen ab, wenn ein Angriff erfolgt; der Bundespräsident hat insofern allein die Funktion der Kriegserklärung.[25] • Er beruft den Bundestag (abweichend von den Parlamentsbeschlüssen) und
• die Parteienfinanzierungskommission nach dem
Parteiengesetz ein.
• Er veranlasst
Staatsakte aus wichtigem Anlass
• und ordnet die Staatssymbole an.
• Er genehmigt die
Geschäftsordnung der Bundesregierung.
Viele Tätigkeiten werden der Funktion des Bundespräsidenten als
Staatsnotar zugeordnet.[10] Im Normalfall bedürfen in der deutschen
Verfassungswirklichkeit[26] Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten nach
Art. 58 des Grundgesetzes der
Gegenzeichnung durch ein Mitglied der
Bundesregierung, womit nach
herrschender Meinung grundsätzlich alle amtlichen und politisch bedeutsamen Handlungen und Erklärungen gemeint sind. Dies bedeutet, der Bundespräsident kann keine
Dekrete oder
Erlasse gegen den Willen der Regierung erlassen und somit nicht an der Bundesregierung vorbei eigene politische Inhalte durchsetzen.
[27]
In bestimmten krisenhaften, im Grundgesetz klar definierten Situationen jedoch, in denen die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung beeinträchtigt ist, wachsen dem Bundespräsidenten besondere Befugnisse zu, deren Ausübung teilweise nicht gegenzeichnungsbedürftig ist. Man spricht in dieser Hinsicht auch von machtpolitischen „Reservefunktionen“ des Bundespräsidenten.
Ich empfehle den Bundespräsidenten einzuklagen wegen Volksverhetzung gegen QuerDenker und Ungeimpfte
Ich hätte schon auch eine gute Idee wen ich als erstes begnadigen würde: und einen Beraterstab beziehungsweise neue Bundesrichter wüsste ich auch!Dr. Bodo Schiffmann 2.12.2022
Macht Deutschland wieder stark
Thema Verteidigungsfall: ein Angriff kommt nicht immer von außen. Manchmal gibt es einen Staatsstreich von oben. Dann ist er der oberste Hüter der Verfassung.