Wusstet ihr was der Bundespräsident alles kann? Er macht es nur nicht!

Aber das kann sich ändern:

• Er vertritt den Bund völkerrechtlich.
• Er beglaubigt diplomatische Vertreter.
• Er hat auf Bundesebene das
Begnadigungsrecht, welches er allerdings teilweise an andere Bundeseinrichtungen delegiert hat; er kann aber keine Amnestie aussprechen.
• Er fertigt Bundesgesetze durch seine Unterschrift aus und lässt sie durch Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt verkünden.
• Er schlägt dem Deutschen Bundestag einen Kandidaten als Bundeskanzler zur Wahl vor, ernennt und entlässt ihn.
• Auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernennt und entlässt er Bundesminister.
• Er ernennt und entlässt Bundesrichter, Bundesbeamte, Offiziere und Unteroffiziere, sofern nichts anderes durch Anordnungen und Verfügungen bestimmt ist.
• Nach dreimalig gescheiterter Kanzlerwahl oder nach einer gescheiterten Vertrauensfrage hat er die Entscheidung zur Auflösung des Deutschen Bundestages.
• Er verkündet, dass der Verteidigungsfall festgestellt worden und eingetreten ist, und er gibt völkerrechtliche Erklärungen ab, wenn ein Angriff erfolgt; der Bundespräsident hat insofern allein die Funktion der Kriegserklärung.[25]
• Er beruft den Bundestag (abweichend von den Parlamentsbeschlüssen) und
• die Parteienfinanzierungskommission nach dem Parteiengesetz ein.
• Er veranlasst Staatsakte aus wichtigem Anlass
• und ordnet die Staatssymbole an.
• Er genehmigt die Geschäftsordnung der Bundesregierung.
Viele Tätigkeiten werden der Funktion des Bundespräsidenten als Staatsnotar zugeordnet.[10] Im Normalfall bedürfen in der deutschen Verfassungswirklichkeit[26] Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten nach Art. 58 des Grundgesetzes der Gegenzeichnung durch ein Mitglied der Bundesregierung, womit nach herrschender Meinung grundsätzlich alle amtlichen und politisch bedeutsamen Handlungen und Erklärungen gemeint sind. Dies bedeutet, der Bundespräsident kann keine Dekrete oder Erlasse gegen den Willen der Regierung erlassen und somit nicht an der Bundesregierung vorbei eigene politische Inhalte durchsetzen.[27]
In bestimmten krisenhaften, im Grundgesetz klar definierten Situationen jedoch, in denen die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung beeinträchtigt ist, wachsen dem Bundespräsidenten besondere Befugnisse zu, deren Ausübung teilweise nicht gegenzeichnungsbedürftig ist. Man spricht in dieser Hinsicht auch von machtpolitischen „Reservefunktionen“ des Bundespräsidenten.

Ich empfehle den Bundespräsidenten einzuklagen wegen Volksverhetzung gegen QuerDenker und Ungeimpfte

Ich hätte schon auch eine gute Idee wen ich als erstes begnadigen würde: und einen Beraterstab beziehungsweise neue Bundesrichter wüsste ich auch!


Dr. Bodo Schiffmann 2.12.2022
Macht Deutschland wieder stark

Thema Verteidigungsfall: ein Angriff kommt nicht immer von außen. Manchmal gibt es einen Staatsstreich von oben. Dann ist er der oberste Hüter der Verfassung.
How to Make a Poster on Word