Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Ein Appell an die Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit für den Internationalen Strafgerichtshof (ICC)

Ich hatte am Wochenende die Gelegenheit, mit Sarah Luzia Hassel-Reusing und Volker Reusing zu sprechen, deren über 700 Seiten starkes Schriftstück mit Zeugenaussagen kürzlich beim ICC eingereicht worden ist (ich hatte berichtet).

Reusings berichteten mir, dass man ihnen nach dem Posteingang Folgendes mitgeteilt hätte: Es seien bereits über 4000 einzelne Anzeigen, darunter wohl die meisten aus Deutschland, eingegangen. Sie gehen davon aus, dass das an meinem Aufruf liege, den ich vor längerer Zeit gemacht hätte.

Folgende Idee und Bitte von Reusings:
Alle 4000 Einzelanzeigen (und gern noch mehrere Millionen weitere…) werden nochmals eingereicht unter dem Aktenzeichen, welches der ICC demnächst für Reusings Verfahren vergibt.

Sobald das Aktenzeichen bekannt ist, teile ich es hier mit.

Jeder einzelne von uns ist durch Masken, Tests, Zugangsbeschränkungen und Impfdruck tausend- oder hunderttausendfach Opfer von körperlicher und/oder psychischer Folter.

Hunderttausende sind inzwischen durch die sog. „Impfung“ verstorben oder erwiesenermaßen Opfer von schweren Impfreaktionen. Jeder kennt jemanden, der nach der Impfung plötzlich und unerwartet verstorben ist. Der ermittelte Verdacht reicht aus.

Die Täter benennen!

In Artikel 7 Abs. 1 des Römischen Statuts heißt es:

„Im Sinne dieses Statuts bedeutet «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» jede der folgenden Handlungen, die im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung und in Kenntnis des Angriffs begangen wird:
a)
vorsätzliche Tötung;
b)
Ausrottung;
c)
Versklavung;
d)
Vertreibung oder zwangsweise Überführung der Bevölkerung;
e)
Freiheitsentzug oder sonstige schwer wiegende Beraubung der körperlichen Freiheit unter Verstoss gegen die Grundregeln des Völkerrechts;
f)
Folter;
g)
Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei, Nötigung zur Prostitution, erzwungene Schwangerschaft, Zwangssterilisation oder jede andere Form sexueller Ge­walt von vergleichbarer Schwere;
h)
Verfolgung einer identifizierbaren Gruppe oder Gemeinschaft aus politi­schen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Grün­den, Gründen des Geschlechts im Sinne des Absatzes 3 oder aus anderen nach dem Völkerrecht universell als unzulässig anerkannten Gründen im Zu­sammenhang mit einer in diesem Absatz genannten Handlung oder einem der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterliegenden Verbrechen;
i)
zwangsweises Verschwindenlassen von Personen;
j)
das Verbrechen der Apartheid;
k)
andere unmenschliche Handlungen ähnlicher Art, mit denen vorsätzlich grosse Leiden oder eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der geistigen oder körperlichen Gesundheit verursacht werden.“

Den Tatbestand des Genozids sehen Reusings durch die „Impfung“ nicht erfüllt (oder noch nicht?) und gehen stattdessen von einer „ausgedehnten oder systematischen Angriff gegen die Zivilbevölkerung durch vorsätzliche Tötung und Ausrottung aus, da der Genozid die Absicht voraussetzt, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten“.
Letztlich ist es egal, die - bei Massentötung ohnehin immer ungenügende - Höchststrafe in Form der lebenslangen Freiheitsstrafe ist bei Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleich.

Den Haag braucht lange, bis ein Vorprüfungsverfahren und schließlich Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Reusings sehen allerdings auch den Tatbestand des Terrorakts erfüllt, der zu einem sofortigen Eingreifen verpflichtet.

Dass es sich hier, bei den Corona-Maßnahmen, um Staatsterror handelt bzw. gehandelt hat, ändert nichts.

Ich werde bei jeder Gelegenheit die Justiz auf das zu vergebende Aktenzeichen in Den Haag hinweisen.

Staatsanwälte und Polizisten müssen entscheiden, ob sie dem ICC zuarbeiten, oder ob sie mit Blick auf ihre persönliche Weltanschauung und Rücksichtnahme auf ihre Weisungsgebundenheit diese unterlassen. Dazu sollte ihnen das Aktenzeichen bekannt sein.
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